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Rechtsprechung
   BFH, 01.10.2020 - VI R 36/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,43579
BFH, 01.10.2020 - VI R 36/18 (https://dejure.org/2020,43579)
BFH, Entscheidung vom 01.10.2020 - VI R 36/18 (https://dejure.org/2020,43579)
BFH, Entscheidung vom 01. Oktober 2020 - VI R 36/18 (https://dejure.org/2020,43579)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a, EStG § 9 Abs 4, EStG § 9 Abs 4a, EStG VZ 2015
    Erste Tätigkeitsstätte eines Werksbahn-Lokomotivführers nach neuem Reisekostenrecht

  • rechtsinformationen.bund.de

    Erste Tätigkeitsstätte eines Werksbahn-Lokomotivführers nach neuem Reisekostenrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a EStG 2009, § 9 Abs 4 EStG 2009 vom 20.02.2013, § 9 Abs 4a EStG 2009, EStG VZ 2015
    Erste Tätigkeitsstätte eines Werksbahn-Lokomotivführers nach neuem Reisekostenrecht

  • IWW

    § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 9 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Sätze 1 und 2 EStG, § 9 Abs. 4a Satz 1 EStG, § 9 Abs. 4 Satz 1 EStG, § 15 des Aktiengesetzes, § 2 Abs. 8 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), § 2 Abs. 8 Satz 1 AEG, § 3 Abs. 1 Nr. 3 AEG, § 9 Abs. 4a EStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit von Mehraufwendungen eines Werksbahn-Lokomotivführers für Verpflegung; Begriff der ersten Tätigkeitsstätte im Sinne von § 9 Abs. 4a S. 1 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit von Mehraufwendungen eines Werksbahn-Lokomotivführers für Verpflegung

  • datenbank.nwb.de

    Erste Tätigkeitsstätte eines Werksbahn-Lokomotivführers nach neuem Reisekostenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 4, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a, EStG § 9 Abs 4a
    Erste Tätigkeitsstätte, Zuordnung, Weiträumiges Tätigkeitsgebiet, Fahrtätigkeit, Auswärtstätigkeit, Verpflegungsmehraufwand

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 4 ; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 ; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a ; EStG § 9 Abs 4a

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

    Welche Anforderungen sind an eine erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG zu stellen (hier

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • FG Köln, 11.07.2018 - 4 K 2812/17

    Reisekostenrecht: Begriff des weiträumigen Tätigkeitsgebietes

    Auszug aus BFH, 01.10.2020 - VI R 36/18
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 11.07.2018 - 4 K 2812/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Rn. 7 Das Finanzgericht (FG) wies die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 1898 veröffentlichten Gründen ab.

    das Urteil des FG Köln vom 11.07.2018 - 4 K 2812/17 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid 2015 vom 24.03.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.09.2017 dahingehend zu ändern, dass bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit weitere Werbungskosten in Höhe von 3.415,20 EUR berücksichtigt werden.

  • BFH, 10.03.2015 - VI R 87/13

    Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten eines Lokomotiv-Rangierführers: …

    Auszug aus BFH, 01.10.2020 - VI R 36/18
    NV: Das firmeneigene Schienennetz, das ein Lokomotivführer mit der firmeneigenen Eisenbahn (Werksbahn) seines Arbeitgebers befährt, ist eine --wenn auch großräumige-- erste Tätigkeitsstätte (Anschluss an Senatsurteil vom 10.03.2015 - VI R 87/13).

    Rn. 16 b) Demgemäß kann auch ein firmeneigenes Schienennetz eine erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 Satz 1 EStG sein, wenn es nach seinen infrastrukturellen Gegebenheiten mit einem Betriebssitz oder einer sonstigen betrieblichen Einrichtung vergleichbar ist (Senatsurteil vom 10.03.2015 - VI R 87/13, Rz 17).

    Gleichwohl handelt es sich hierbei --wie im Senatsurteil in Sachen VI R 87/13-- um eine zusammenhängende Eisenbahninfrastruktur, die einem Werksgelände vergleichbar ist.

  • BFH, 22.11.2022 - VI R 6/21

    Erste Tätigkeitsstätte eines Zeitsoldaten

    Demgemäß kommt als eine solche erste Tätigkeitsstätte auch ein großflächiges und entsprechend infrastrukturell erschlossenes Gebiet (z.B. Werksanlage, Betriebsgelände, Bahnhof oder Flughafen) in Betracht (Senatsurteile vom 11.04.2019 - VI R 40/16, BFHE 264, 248, BStBl II 2019, 546, Rz 20, und vom 01.10.2020 - VI R 36/18, Rz 15).
  • FG Niedersachsen, 13.07.2021 - 13 K 63/20

    Berücksichtigen von Fahrtkosten mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten …

    Demgemäß kommt als eine solche erste Tätigkeitsstätte auch ein großflächiges und entsprechend infrastrukturell erschlossenes Gebiet (z.B. Werksanlage, Betriebsgelände, Bahnhof oder Flughafen) in Betracht (…vgl. BFH-Urteil vom 10. April 2019 VI R 17/17, BFH/NV 2019, 904, Rz. 16 bei juris: fliegendes Personal;… BFH-Urteil vom 11. April 2019 VI R 36/16, BFHE 264, 240, BStBl II 2019, 543, Rz. 17 bei juris: Gesamthafenarbeiter;… BFH-Urteil vom 11. April 2019 VI R 40/16, BFHE 264, 248, BStBl II 2019, 546, Rz. 20 bei juris: Flugzeugführerin;… BFH-Urteil vom 11. April 2019 VI R 12/17, BFHE 264, 265, BStBl II 2019, 551, Rz. 15 bei juris: Luftsicherheitskontrollkraft; BFH-Urteil vom 1. Oktober 2020 VI R 36/18, BFH/NV 2021, 309, Rz. 15 bei juris: Werksbahn-Lokomotivführer).
  • FG Niedersachsen, 03.02.2021 - 4 K 11006/17

    Festsetzung der Einkommensteuer unter Berücksichtigung zusätzlicher Fahrtkosten …

    Im Gegenteil hat der BFH in einem Urteil vom 1. Oktober 2020 (VI R 36/18, juris) auch ein firmeneigenes Schienennetz, das auf einer Fläche von 60.000 ha mehrere Ortschaften miteinander verband, als großräumige erste Tätigkeitsstätte qualifiziert - und nur deshalb nicht als weiträumiges Tätigkeitsgebiet, weil das Schienennetz eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitsgebers des dortigen Klägers darstellte.
  • FG Bremen, 03.04.2025 - 1 K 99/23

    Containerterminal in Bremerhaven als erste Tätigkeitsstätte für einen …

    Hiervon ausgehend kann z.B. ein firmeneigenes Schienennetz eine ortsfeste betriebliche Einrichtung und damit eine erste Tätigkeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 4 Satz 1 EStG sein, wenn es nach seinen infrastrukturellen Gegebenheiten mit einem Betriebssitz oder einer sonstigen betrieblichen Einrichtung vergleichbar ist (BFH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - VI R 36/18 -, juris Rn. 16 ff.).

    Auch wenn der Kläger auf dem gesamten Containerterminal Bremerhaven eingesetzt war, bewegte er sich - etwa mit einem Van-Carrier - gleichwohl nur innerhalb dieses Betriebsgeländes (vgl. für das Schienennetz einer Werksbahn als erste Tätigkeitsstätte eines Werksbahn-Lokomotivführers BFH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - VI R 36/18 -, juris Rn. 18; für das Betriebsgelände am Flughafen als erste Tätigkeitsstätte eines bei dem Luftfahrtunternehmen angestellten Flugzeugführers FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. März 2022 - 5 K 1483/20 -, juris sowie FG Hamburg, Urteil vom 24. November 2022 - 6 K 207/21 -, juris).

  • FG Niedersachsen, 14.06.2022 - 13 K 82/21

    Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte eines Finanzbeamten zur …

    Demgemäß kommt als eine solche erste Tätigkeitsstätte auch ein großflächiges und entsprechend infrastrukturell erschlossenes Gebiet (z.B. Werksanlage, Betriebsgelände, Bahnhof oder Flughafen) in Betracht (vgl. BFH…, Urteil vom 10. April 2019 - VI R 17/17, a.a.O. Rn. 16: fliegendes Personal; Urteil vom 11. April 2019 - VI R 36/16, BFHE 264, 240, BStBl II 2019, 543: Gesamthafenarbeiter; Urteil vom 11. April 2019 - VI R 40/16, BFHE 264, 248, BStBl II 2019, 546: Flugzeugführerin; Urteil vom 11. April 2019 - VI R 12/17, BFHE 264, 265, BStBl II 2019, 551: Luftsicherheitskontrollkraft; Urteil vom 1. Oktober 2020 - VI R 36/18, BFH/NV 2021, 309: Werksbahn-Lokomotivführer).
  • FG Bremen, 06.02.2025 - 1 K 39/23

    Autoterminalgelände im Hafen Bremerhaven als erste Tätigkeitsstätte für einen als …

    Demgemäß kommt als eine solche erste Tätigkeitsstätte auch ein großflächiges und entsprechend infrastrukturell erschlossenes Gebiet (z.B. Werksanlage, Betriebsgelände, Bahnhof oder Flughafen) in Betracht (BFH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - VI R 36/18 -, BFH/NV 2021, 309).
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