Rechtsprechung
| BFH, 29.10.1999 - VI R 36/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 124 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 1; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 120 Abs. 1; ; FGO § 56; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Revision - Zulässigkeit - Ablauf der Begründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden des Prozeßbevollmächtigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 56, § 120 Abs. 1, § 155; ZPO § 85 Abs. 2
Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 30.11.1998 - 14 K 9066/97
- BFH, 29.10.1999 - VI R 36/99
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BFH, 07.11.1995 - VII R 34/94
Zulässigkeit einer Revision vom Hauptzollamt
Auszug aus BFH, 29.10.1999 - VI R 36/99
Dies setzt in formeller Hinsicht voraus, daß innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses der Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt, die versäumte Rechtshandlung nachgeholt wird und diejenigen Tatsachen vorgetragen und im Verfahren über den Antrag durch präsente Beweismittel glaubhaft gemacht werden, aus denen sich die schuldlose Verhinderung ergeben soll (vgl. § 56 Abs. 2 FGO; ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluß vom 7. November 1995 VII R 34/94, BFH/NV 1996, 343).Vielmehr verlangt die Einhaltung der Revisionsbegründungsfrist eine besondere Sorgfalt des Prozeßbevollmächtigten bei der Notierung der Frist und der Überwachung des damit betrauten Personals (BFH-Beschluß in BFH/NV 1996, 343, sowie Gräber/Ruban, a.a.O., § 56 Rn. 33, m.w.N.).
- BFH, 20.10.1988 - IX R 244/84
Anforderungen an fristgerechte Begründung der Revision
Auszug aus BFH, 29.10.1999 - VI R 36/99
Das Hindernis ist an dem Tag weggefallen, an dem der Prozeßbevollmächtigte die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist erkannte oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluß vom 20. Oktober 1988 IX R 244/84, BFH/NV 1989, 512).Dies war im Streitfall spätestens der Tag, an dem der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin das Begleitschreiben aufsetzte, mit dem er die Originalvollmacht an den BFH übersandt hat, d.h. am 29. April 1999; denn zu diesem Zeitpunkt mußte der Prozeßbevollmächtigte die Handakten einsehen (vgl. den vorgenannten BFH-Beschluß in BFH/NV 1989, 512).
- BFH, 08.04.1992 - II R 73/91
Beurteilung des schuldhaften Versäumens der Revisionsfrist beim Antrag auf …
Auszug aus BFH, 29.10.1999 - VI R 36/99
Spätestens zu diesem Zeitpunkt hat es der Prozeßbevollmächtigte schuldhaft unterlassen, die Einhaltung der Revisionsbegründungsfrist zu überprüfen (vgl. BFH-Beschluß vom 8. April 1992 II R 73/91, BFH/NV 1992, 829).
- BFH, 15.05.2019 - XI R 14/17
Zum Beweiswert eines "Freistempler"-Aufdrucks mit Datumsanzeige
Dieser Begründungspflicht sind die Prozessbevollmächtigten hier in mehrfacher Hinsicht nicht nachgekommen; dies muss sich die Klägerin gemäß § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen (s. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 1999 VI R 36/99, BFH/NV 2000, 470;… vom 18. Februar 2000 I B 136/99, BFH/NV 2000, 1108;… vom 4. September 2017 XI B 107/16, BFH/NV 2017, 1412, Rz 36). - BFH, 24.06.2002 - X B 190/01
Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung
Dies war im Streitfall spätestens der Tag, an dem dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin die Handakten vorgelegt wurden (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1999 VI R 36/99, BFH/NV 2000, 470).Wiedereinsetzung von Amts wegen (§ 56 Abs. 2 Satz 4 FGO) kann jedoch nicht gewährt werden, weil bis zum Ablauf der Zweiwochenfrist die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung begründen können, nicht glaubhaft gemacht worden sind und die Tatsachen auch nicht gerichtsbekannt waren (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 470;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, § 56 Rz. 48, m.w.N.).
- BFH, 24.01.2005 - III R 43/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Büroversehen
Der Prozessbevollmächtigte ist daher bei der Prüfung und Überwachung des Personals zu besonderer Sorgfalt verpflichtet (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1999 VI R 36/99, BFH/NV 2000, 470;… BFH-Zwischenurteil vom 14. März 2000 IX R 57/99, BFH/NV 2000, 1210;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 56 Anm. 20 --Büroversehen--).
- BFH, 03.04.2013 - V R 24/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …
Der Prozessbevollmächtigte ist daher bei der Prüfung und Überwachung des Personals zu besonderer Sorgfalt verpflichtet (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 969, und vom 29. Oktober 1999 VI R 36/99, BFH/NV 2000, 470;… BFH-Zwischenurteil vom 14. März 2000 IX R 57/99, BFH/NV 2000, 1210). - BFH, 27.09.2001 - X R 66/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristversäumnis - Zweiwochenfrist - …
Dieser Begründungspflicht sind die Prozessbevollmächtigten hier in mehrfacher Hinsicht nicht nachgekommen; dies muss sich die Klägerin gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung (ZPO) zurechnen lassen (BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 1999 VI R 36/99, BFH/NV 2000, 470;… vom 18. Februar 2000 I B 136/99, BFH/NV 2000, 1108;… Gräber, a.a.O., § 56 Rz. 6). - BFH, 22.11.2008 - II S 15/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Postausgangskontrolle - nachträgliches …
Das Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten ist ihr gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 1999 VI R 36/99, BFH/NV 2000, 470;… vom 18. Februar 2000 I B 136/99, BFH/NV 2000, 1108;… Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl. 2006, § 56 Rz 6 und 8). - FG Hamburg, 31.03.2004 - I 290/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der einjährigen Klagefrist …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 20.12.2000 - I B 116/00
Antragsfrist gem. § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) fällt ein Hindernis für die Einhaltung einer gesetzlichen Frist weg, sobald die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter erkannt hat oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können und müssen, dass die Frist versäumt worden ist (s. z.B. BFH-Entscheidungen vom 16. Dezember 1988 III R 13/85, BFHE 155, 282, BStBl II 1989, 328; vom 29. Oktober 1999 VI R 36/99, BFH/NV 2000, 470;… vom 3. Juli 2000 VI B 223/99, BFH/NV 2000, 1491). - BFH, 04.05.2004 - VII B 54/03
Keine Wiedereinsetzung bei Versäumung der Begründungsfrist einer eingelegten NZB …
Denn nach der Rechtsprechung des BFH ist ein Prozessbevollmächtigter verpflichtet, den Fristablauf eigenverantwortlich zu kontrollieren, wenn und sobald ihm eine Fristsache zur Vorbereitung einer fristgebundenen Handlung vorgelegt wird (BFH-Entscheidungen vom 29. Oktober 1999 VI R 36/99, BFH/NV 2000, 470, …sowie vom 8. April 1992 II R 73/91, BFH/NV 1992, 829, m.w.N.). - BFH, 14.03.2003 - III B 157/02
NZB; Wiedereinsetzung; Beschwerdebegründungsfrist
Denn der Berufsträger ist verpflichtet, den Fristablauf eigenverantwortlich zu kontrollieren, wenn und sobald ihm eine Fristsache zur Vorbereitung einer fristgebundenen Handlung vorgelegt wird (…st. Rspr., BFH-Beschlüsse vom 20. Oktober 1988 IX R 244/84, BFH/NV 1989, 512;… vom 25. Mai 1988 IV R 98/87, BFH/NV 1989, 786;… vom 8. April 1992 II R 73/91, BFH/NV 1992, 829, m.w.N.; vom 29. Oktober 1999 VI R 36/99, BFH/NV 2000, 470). - BFH, 30.08.2002 - III B 62/01
Wiedereinsetzung, Fristbeginn
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