Rechtsprechung
| BFH, 14.04.2004 - VI R 43/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 2 Alternative 2; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 126a
- Wolters Kluwer
Kriterien hinsichtlich der Verfügung eines Arbeitnehmers über einen betrieblichen Arbeitsplatz - Anerkennung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 lit. b S. 2
Häusliches Arbeitszimmer: anderer Arbeitsplatz - datenbank.nwb.de
Verfügbarkeit eines anderen Arbeitsplatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Häusliches Arbeitszimmer
- Die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen
- Auf 1 250 € begrenzter Abzug
- Zur-Verfügung-Stehen des »anderen Arbeitsplatzes«
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hessen, 05.12.2001 - 10 K 6008/97
- BFH, 14.04.2004 - VI R 43/02
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BFH, 07.08.2003 - VI R 17/01
Häusliches Arbeitszimmer: Begriff des anderen Arbeitsplatzes
Auszug aus BFH, 14.04.2004 - VI R 43/02
Sie entspricht inhaltlich der neuen Rechtsprechung des VI. Senats zu der genannten Vorschrift (Urteile vom 7. August 2003 VI R 41/98, VI R 118/00, VI R 162/00, VI R 16/01 und VI R 17/01, BStBl II 2004, 77 ff.). - BFH, 07.08.2003 - VI R 41/98
Häusliches Arbeitszimmer: Begriff des anderen Arbeitsplatzes
Auszug aus BFH, 14.04.2004 - VI R 43/02
Sie entspricht inhaltlich der neuen Rechtsprechung des VI. Senats zu der genannten Vorschrift (Urteile vom 7. August 2003 VI R 41/98, VI R 118/00, VI R 162/00, VI R 16/01 und VI R 17/01, BStBl II 2004, 77 ff.). - BFH, 07.08.2003 - VI R 162/00
Häusliches Arbeitszimmer: Begriff des anderen Arbeitsplatzes
Auszug aus BFH, 14.04.2004 - VI R 43/02
Sie entspricht inhaltlich der neuen Rechtsprechung des VI. Senats zu der genannten Vorschrift (Urteile vom 7. August 2003 VI R 41/98, VI R 118/00, VI R 162/00, VI R 16/01 und VI R 17/01, BStBl II 2004, 77 ff.). - BFH, 07.08.2003 - VI R 16/01
Häusliches Arbeitszimmer: Begriff des anderen Arbeitsplatzes
Auszug aus BFH, 14.04.2004 - VI R 43/02
Sie entspricht inhaltlich der neuen Rechtsprechung des VI. Senats zu der genannten Vorschrift (Urteile vom 7. August 2003 VI R 41/98, VI R 118/00, VI R 162/00, VI R 16/01 und VI R 17/01, BStBl II 2004, 77 ff.). - BFH, 07.08.2003 - VI R 118/00
Häusliches Arbeitszimmer: Begriff des anderen Arbeitsplatzes
Auszug aus BFH, 14.04.2004 - VI R 43/02
Sie entspricht inhaltlich der neuen Rechtsprechung des VI. Senats zu der genannten Vorschrift (Urteile vom 7. August 2003 VI R 41/98, VI R 118/00, VI R 162/00, VI R 16/01 und VI R 17/01, BStBl II 2004, 77 ff.).
- BFH, 22.02.2017 - III R 9/16
Häusliches Arbeitszimmer eines Selbständigen
Nach dem BFH-Beschluss vom 14. April 2004 VI R 43/02 (BFH/NV 2004, 1102) stehe der andere Arbeitsplatz auch dann zur Verfügung, wenn sich der Arbeitnehmer den Zugang am Wochenende oder nach Feierabend zumutbar verschaffen könne.Rn. 23 Entsprechendes gilt auch für das vom FA herangezogene Urteil des BFH in BFH/NV 2005, 1541, wonach einem Selbständigen grundsätzlich zumutbar sei, Unterlagen, Geschäftspapiere und Literatur jeweils aus dem häuslichen Arbeitszimmer in die Praxis zu schaffen, sowie für die BFH-Urteile in BFH/NV 2004, 1102 und in BFHE 235, 372, BStBl II 2012, 127, nachdem ein anderer Arbeitsplatz auch dann zur Verfügung stehen kann, wenn die Arbeiten im häuslichen Arbeitszimmer nach Feierabend oder am Wochenende im häuslichen Arbeitszimmer verrichtet werden, obwohl sie auch an dem anderen Arbeitsplatz verrichtet werden könnten.
- BFH, 14.12.2004 - XI R 13/04
Umfang des Betriebsausgabenabzugs bei Nutzung eines häuslichen Arbeitzimmers zur …
In diesem Fall kann der andere Arbeitsplatz aber auch dann zu diesen Zeiten zur Verfügung stehen, wenn der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, eine Zugangsberechtigung zu beantragen, dies aber unterlassen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 14. April 2004 VI R 43/02, BFH/NV 2004, 1102). - BFH, 10.02.2005 - VI B 113/04
Zur Bindung an tatsächliche Feststellungen hinsichtlich eines anderen …
Nach Ansicht des FG habe die Bescheinigung im Wesentlichen nur die Aufgabenbereiche des Klägers als Bürgermeister umschrieben; sie habe jedoch nichts darüber ausgesagt, dass der Kläger in seinem häuslichen Arbeitszimmer getrennt zu beurteilende, abgrenzbare Aufgabenbereiche (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFHE 203, 119, BStBl II 2004, 80;… vom 14. Januar 2004 VI R 1/02, BFH/NV 2004, 943) zu erledigen gehabt habe, die er nicht in seinem Amtszimmer hätte erledigen können (vgl. auch BFH-Urteil vom 14. April 2004 VI R 43/02, BFH/NV 2004, 1102). - FG München, 07.10.2008 - 13 K 1037/06
Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und Einkünften aus Vermietung bei entgeltlicher …
In diesem Fall kann der andere Arbeitsplatz aber auch dann zu diesen Zeiten zur Verfügung stehen, wenn der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, eine Zugangsberechtigung zu beantragen, dies aber unterlassen hat (BFH-Beschluss vom 14. April 2004 VI R 43/02, BFH/NV 2004, 1102). - FG München, 08.09.2004 - 5 K 4929/01
Voraussetzungen für das Vorliegen von Einkunftserzielungsabsicht; Möglichkeit …
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