Rechtsprechung
| BFH, 21.09.2006 - VI R 47/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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EStG § 13 Abs. 3; ; EStG § ... 24a; ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1, 1. Alternative; ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 3; ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 4; ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 5; ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 6; ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 7; ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8; ; FGO § 74
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Einkommensteuerveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG bei positiven oder negativen Nebeneinkünften von mehr als 800 DM (410 EUR)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hessen, 07.05.2003 - 6 K 4235/02
- BFH, 21.09.2006 - VI R 47/04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 21.09.2006 - VI R 52/04
Durchführung einer Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG, wenn die positive …
Auszug aus BFH, 21.09.2006 - VI R 47/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG dahin auszulegen, dass eine Amtsveranlagung nach dieser Vorschrift nicht nur dann durchzuführen ist, wenn die positive Summe der Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, den Betrag von 800 DM übersteigt, sondern auch, wenn die negative Summe der betreffenden Nebeneinkünfte diesen Betrag übersteigt (vgl. BFH-Urteil vom 21. September 2006 VI R 52/04, zur Veröffentlichung bestimmt). - FG Hessen, 07.05.2003 - 6 K 4235/02
Wiedereinsetzung bei Fristversäumung einer Antragsveranlagung
Auszug aus BFH, 21.09.2006 - VI R 47/04
Die Klage hatte aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 714 veröffentlichten Gründen keinen Erfolg.
- FG Niedersachsen, 28.09.2010 - 12 K 478/08
Zeitlicher Anwendungsbereich des § 46 Abs. 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) …
Rn. 37 Selbst wenn man die Altfassung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG in dieser Weise verstehen würde, wofür die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, Urteile vom 21.09.2006, Az. VI R 47/04, VI R 52/04, BFH/NV 2009, 755 und VI R 47/05, BStBl. II 2007, 47, spricht, so wäre vorliegend die Rückbewirkung der Rechtsfolgen durch den Gesetzgeber rechtmäßig. - FG Köln, 01.10.2010 - 5 K 1853/07
Ziel der nach dem EStG durchzuführenden Veranlagung ist die Herstellung …
Die Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht im Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, kann deshalb positiv oder negativ sein (vgl. BFH-Urteile vom 21.09.2006 VI R 52/04, BStBl II 2007, 45; vom 21.09.2006 VI R 47/04, BStBl II 2007, 47 und vom 29.11.2006 VI R 14/06, BStBl II 2007, 129). - FG Berlin, 22.12.2005 - 10 K 10270/05
Unkenntnis über Zwei-Jahres-Frist für eine Antragsveranlagung als …
Denn auf die in Rede stehende Antragsfrist wird nicht nur regelmäßig in Medien, sondern auch auf dem Erläuterungsbogen zur Einkommensteuererklärung hingewiesen, der den Klägern entweder zugesandt worden ist oder bei Beschaffung in eigener Initiative zur Verfügung gestanden hätte (vgl. hierzu Hessisches Finanzgericht -FG-, Urteil vom 7. Mai 2003, VI R 47/04; FG Berlin, Urteil vom 12. November 2003, 6 K 6230/j02; FG Köln, Urteil vom 23. April 2004, 10 K 766/04; a. A. Niedersächsisches FG, Urteil vom 10. Dezember 2003, 4 K 508/01).
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