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Rechtsprechung
   BFH, 12.05.1995 - VI R 95/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1735
BFH, 12.05.1995 - VI R 95/94 (https://dejure.org/1995,1735)
BFH, Entscheidung vom 12.05.1995 - VI R 95/94 (https://dejure.org/1995,1735)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 1995 - VI R 95/94 (https://dejure.org/1995,1735)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 42d, 59 Abs. 3 EStG
    Lohnsteuer; Vergütungen an ehemalige LPG-Mitglieder durch Nachfolge-GmbH

Papierfundstellen

  • BFHE 177, 475
  • BB 1995, 1682
  • DB 1995, 1792
  • BStBl II 1995, 579
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 15.03.1994 - XI R 10/93

    Gewerbesteuer - DDR - Bilanz - Steuerfreie Rücklage - Steuerfestsetzung

    Auszug aus BFH, 12.05.1995 - VI R 95/94
    Das danach im Streitfall maßgebende Steuerrecht der DDR ist als partielles (partikuläres) Bundesrecht revisibles Recht i. S. des § 118 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) unabhängig davon, ob der Besteuerungstatbestand vor oder nach dem Beitritt erfüllt worden ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. März 1994 XI R 10/93, BFHE 174, 241, BStBl II 1994, 813 m. w. N.).
  • FG Sachsen, 30.06.1999 - 2 K 151/97

    Getrennte oder zusammen mit dem übrigen Lohn nach der Lohnsteuertabelle …

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  • BFH, 06.12.1996 - VI R 18/96

    Die Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftender ist ermessenswidrig, wenn er …

    In Übereinstimmung hiermit hat der erkennende Senat im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Mai 1995 VI R 95/94 (BFHE 177, 475, BStBl II 1995, 579) einheitliche Ermessenserwägungen für die Haftung für Lohnzuflüsse in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1990 gefordert.
  • BFH, 17.08.2000 - VII S 6/00

    LSt-Haftung

    Der BFH hat zur Anwendbarkeit des nach Art. 8 des Einigungsvertrages am 3. Oktober 1990 im Beitrittsgebiet in Kraft getretenen Rechts der Bundesrepublik Deutschland für den Bereich des Steuerrechts bereits mehrfach Stellung genommen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Mai 1995 VI R 95/94, BFHE 177, 475, BStBl II 1995, 579) und insbesondere im Beschluss des Senats vom 14. September 1999 VII B 33/99, (…BFH/NV 2000, 303, 304) keine Veranlassung gesehen, die mit der Einführung der AO 1977 im Beitrittsgebiet zur Geltung gelangten Haftungsvorschriften des § 69 i.V.m. § 34 AO 1977 sowie die dazu von der Rechtsprechung des BFH entwickelten Rechtsgrundsätze mit Rücksicht auf die Situation im Beitrittsgebiet einzuschränken.
  • FG Düsseldorf, 27.08.2001 - 17 K 4198/98

    Fortbildungskosten; Erststudium; Sozialarbeit; Studium; Altenpflege; …

    Der Beklagte vertritt die Auffassung, Kosten eines Erststudiums an einer Hochschule oder Fachhochschule seien als Berufsausbildungskosten im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu qualifizieren und als solche nur mit dem Höchstbetrag von DM 1.800,- als Sonderausgaben abzugsfähig (Hinweis auf Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16.03.1967, IV R 266/66, BStBl. III 1967, 723; 17.04.1996, VI R 95/94, BStBl. II 1996, 450 …und vom 16.01.1998, VI R 92/96 Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1998, 844, 845).
  • FG Berlin, 30.04.1997 - II 241/94
    Insoweit erhebliche Umstände hat der BFH (BFHE 177, 475 = BStBl II 1995, 579 [BFH 12.05.1995 - VI R 95/94] sub 4.) in einem ebenfalls Lohnsteuerhaftung im Beitrittsgebiet im 2. Halbjahr 1990 betreffenden Fall angenommen und deshalb Ermessenserwägungen darüber verlangt, ob der 1 Arbeitgeber aufgrund Äußerungen einschlägiger Stellen oder sonstiger beachtenswerter Umstände annehmen durfte, daß von ihm gezahlte Löhne nicht dem Lohnsteuerabzug unterlägen.
  • FG Brandenburg, 13.03.1995 - 1 K 1006/95

    Wirksamkeit eines Haftungsbescheids; Steuerpflichtigkeit der Bezüge von …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Thüringen, 20.09.1995 - I K 134/93

    Zugrundelegung eines Nettosteuersatzes bei der Berechnung der nachzufordernden …

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