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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1977 - VI ZA 3/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1062
BGH, 21.06.1977 - VI ZA 3/75 (https://dejure.org/1977,1062)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1977 - VI ZA 3/75 (https://dejure.org/1977,1062)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1977 - VI ZA 3/75 (https://dejure.org/1977,1062)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines unbezifferten Antrags auf Zahlung von Schmerzensgeld - Antrag auf Zahlung von Schmerzensgeld nach Ermessen des Gerichts - Zulassung unbezifferter Leistungsanträge - Physische und psychische Beeinträchtigung durch einen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 44
  • VersR 1977, 861
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.02.1966 - VI ZR 193/64

    Beschwer bei unbeziffertem (Schmerzensgeld-)Antrag

    Auszug aus BGH, 21.06.1977 - VI ZA 3/75
    Wenn der Kläger trotzdem meint, seine Beschwer sei zu Unrecht verneint worden, dann verkennt er, daß die beschränkte Zulassung unbezifferter Leistungsanträge durch die Rechtsprechung von dem Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, einen bestimmten Antrag zu stellen, nicht befreien kann (BGHZ 45, 91, 93;… obiger Senatsbeschluß vom 4. November 1969 a.a.O.;… BGH, Urt. v. 24. April 1975 - III ZR 7/73 - VersR 1975, 856, 857; st.Rspr.).

    Damit hatte es allenfalls noch zu prüfen, ob nicht etwa für das Landgericht erkennbar der Prozeßbevollmächtigte des Klägers in gänzlicher Verkennung des Sinns einer Mindestforderung geglaubt hat, diese im Kosteninteresse ohne Rückwirkung auf die sachliche Einlassung manipulieren zu können (zur Unhaltbarkeit dieser Immer noch begegnenden Betrachtungsweise vgl. BGHZ 45, 91, 94).

  • BGH, 24.04.1975 - III ZR 7/73

    Unzulässigkeit eines unbezifferten Leistungsantrags bei Fehlen der Angaben über …

    Auszug aus BGH, 21.06.1977 - VI ZA 3/75
    Wenn der Kläger trotzdem meint, seine Beschwer sei zu Unrecht verneint worden, dann verkennt er, daß die beschränkte Zulassung unbezifferter Leistungsanträge durch die Rechtsprechung von dem Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, einen bestimmten Antrag zu stellen, nicht befreien kann (BGHZ 45, 91, 93;… obiger Senatsbeschluß vom 4. November 1969 a.a.O.; BGH, Urt. v. 24. April 1975 - III ZR 7/73 - VersR 1975, 856, 857; st.Rspr.).

    Auch bei einem unbezifferten Antrag ist die Partei nicht von der Last entbunden, nicht nur die tatsächlichen Feststellungs- und Schätzungsgrundlagen (die vorliegend im wesentlichen nicht zweifelhaft sind), sondern auch den Größenbereich (bzw. die "Größenordnung") des geltend gemachten Anspruchs so genau wie möglich anzugeben (obiges BGH-Urt. v. 24. April 1975 a.a.O. S. 857 m.Nw.).

  • BGH, 04.11.1969 - VI ZB 14/69

    Klagebegehren - Mindestsumme - Mindestforderung - Klageerweiterung

    Auszug aus BGH, 21.06.1977 - VI ZA 3/75
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist ein Kläger, der seine Klageforderung nicht genau beziffert hat, in der Regel nicht beschwert, wenn ihm wenigstens die in seinem Antrag genannte Mindestsumme zugesprochen worden ist (Beschl. v. 4. November 1969 - VI ZR 14/69 - VersR 1970, 83 und sonst.); er ist es demnach noch weniger, wenn er einen, wie hier, um 20 % darüber hinausgehenden Betrag erhalten hat, so daß der Erfolg der Klage sich der Ober grenze der durch die Mindestforderung angesprochenen Größenordnung nähert.
  • BGH, 09.07.1974 - VI ZR 236/73

    Rechtsmittelbeschwer bei unbeziffertem Schmerzensgeldantrag

    Auszug aus BGH, 21.06.1977 - VI ZA 3/75
    Denn das Gericht und vor allem der Gegner müssen wissen, welchen (wenigstens ungefähren) Umfang letztlich der Streitgegenstand haben soll (Senatsurteil vom 9. Juli 1974 - VI ZR 236/73 - VersR 1974, 1182, 1183 mit Hinw. auf frühere, teilweise dieser Forderung allerdings erst deutlich zuneigende Entscheidungen).
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Allerdings muß der Kläger nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, um dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu genügen, auch bei unbezifferten Leistungsanträgen nicht nur die tatsächlichen Grundlagen, sondern auch die Größenordnung des geltend gemachten Betrages so genau wie möglich angeben (Senatsurteil vom 9. Juli 1974 - VI ZR 236/73 - VersR 1974, 1182, 1183; Beschluß vom 21. Juni 1977 - VI ZA 3/75 - VersR 1977, 861; Urteil vom 13. Oktober 1981 - VI ZR 162/80 - VersR 1982, 96; vom 9. November 1982 - VI ZR 23/81 - VersR 1983, 151; vom 15. Mai 1984 - VI ZR 155/82 - VersR 1984, 739, 740; vom 24. September 1991 - VI ZR 60/91 - VersR 1992, 374; BGH, Urteil vom 24. April 1975 - III ZR 7/73 - VersR 1975, 856, 857).
  • BSG, 14.06.2018 - B 9 SB 2/16 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - sozialgerichtliches Verfahren - …

    Ein Behinderter ist nach Anhebung des GdB auf den von ihm genannten Mindestwert ebenso wenig beschwert wie ein Kläger, dem die in seinem Antrag geforderte Mindestsumme an Schmerzensgeld zugesprochen wird (BGH VersR 1970, 83; 1977, 861).

    Nach der auch vom Senat in seiner Entscheidung vom 9.8.1995 (…aaO) zitierten Rechtsprechung des BGH gilt dann aber auch, dass ein Kläger regelmäßig nicht mehr beschwert ist, wenn er ein angemessenes Schmerzensgeld unter Angabe einer Betragsvorstellung verlangt und das Gericht ihm ein Schmerzensgeld in eben dieser Höhe zuerkennt (BGH Beschluss vom 4.11.1969 - VI ZB 14/69 - Juris; BGH Beschluss vom 21.6.1977 - VI ZA 3/75 - VersR 1977, 861).

  • BGH, 28.02.1984 - VI ZR 70/82

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie …

    Von dem dieser Verurteilung zugrunde gelegten Ausgangspunkt des Berufungsgerichts aus, daß die Klägerin es an verbindlichen Angaben zur Größenordnung des begehrten Schmerzensgeldes habe fehlen lassen, hätte das Berufungsgericht den Klageantrag allerdings als unzulässig abweisen müssen, weil es an der von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO geforderten, vom Revisionsgericht von Amts wegen (vgl. Senatsurteil vom 1. Juni 1976 - VI ZR 162/74 = VersR 1976, 987) zu berücksichtigenden Bestimmtheit des Klageantrags fehlt (Senatsbeschlüsse vom 4. November 1969 - VI ZB 14/69 = VersR 1970, 83; vom 21. Juni 1977 - VI ZA 3/75 = VersR 1977, 861 f.; vom 20. Februar 1979 - VI ZB 4/75 = VersR 1979, 472; vgl. auch BGHZ 45, 91, 93; BGH, Urteil vom 24. April 1975 - III ZR 7/73 = VersR 1975, 856, 857; Senatsurteil vom 20. September 1983 - VI ZR 111/82 = VersR 1983, 1160, 1161).
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