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Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2006 - VI ZB 44/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7945
BGH, 07.11.2006 - VI ZB 44/06 (https://dejure.org/2006,7945)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2006 - VI ZB 44/06 (https://dejure.org/2006,7945)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2006 - VI ZB 44/06 (https://dejure.org/2006,7945)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    ZPO § 139; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtskraftwirkung eines Unterlassungsurteil über den beschränkten Urteilsgegenstand hinaus für andere Rechtsverhältnisse; Erforderlichkeit des Eingreifens des Bundesgerichtshofes zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ; Anforderungen an Festsetzung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 511a
    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Unterlassung einer Behauptung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 707
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.07.1999 - I ZR 11/97

    Rechtsmittelbeschwer bei Unterlassungstitel

    Auszug aus BGH, 07.11.2006 - VI ZB 44/06
    bb) Soweit die Zulässigkeit einer Berufung vom Wert des Beschwerdegegenstandes abhängt (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) und das Berufungsgericht diesen zulässigerweise nach freiem Ermessen (§ 3 ZPO) festgesetzt hat, beschränkt sich die Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts darauf, ob das Berufungsgericht von seinem Ermessen einen ungesetzlichen Gebrauch gemacht hat, etwa indem es maßgebliche Tatsachen nicht berücksichtigt oder unter Verstoß gegen die Fragepflicht des § 139 ZPO nicht festgestellt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1999 - I ZR 11/97 - GRUR 1999, 1132 m. w. N.).

    Der tatsächliche oder rechtliche Einfluss der Entscheidung auf andere Rechtsverhältnisse bleibt außer Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1999 - I ZR 11/97 - aaO).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …

    Auszug aus BGH, 07.11.2006 - VI ZB 44/06
    Der Zulassungsgrund ist zum anderen dann gegeben, wenn einem Gericht bei der Anwendung von Rechtsnormen Fehler unterlaufen sind, die die Wiederholung durch dasselbe Gericht oder die Nachahmung durch andere Gerichte abwarten lassen, und wenn dadurch so schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung zu entstehen oder fortzubestehen drohen, dass eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig ist (vgl. BGHZ 154, 288, 296; 159, 135, 139 f.).
  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei …

    Auszug aus BGH, 07.11.2006 - VI ZB 44/06
    Der Zulassungsgrund ist zum anderen dann gegeben, wenn einem Gericht bei der Anwendung von Rechtsnormen Fehler unterlaufen sind, die die Wiederholung durch dasselbe Gericht oder die Nachahmung durch andere Gerichte abwarten lassen, und wenn dadurch so schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung zu entstehen oder fortzubestehen drohen, dass eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig ist (vgl. BGHZ 154, 288, 296; 159, 135, 139 f.).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZR 328/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen …

    Auszug aus BGH, 07.11.2006 - VI ZB 44/06
    Eine Verletzung des Anspruchs der Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) oder gar des Willkürverbots (Art. 3 Abs. 1 GG) ist nicht ersichtlich; Willkür könnte nicht schon bei rechtsfehlerhaften, sondern erst bei nur durch sachfremde Erwägungen erklärbaren Entscheidungen angenommen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZR 328/03 - NJW 2005, 153 [unter II 1 b]).
  • BGH, 31.10.2002 - V ZR 100/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei …

    Auszug aus BGH, 07.11.2006 - VI ZB 44/06
    b) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde hat das Berufungsgericht keine Verfahrensgrundrechte der Beklagten, namentlich nicht die Grundrechte auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) oder auf ein objektiv willkürfreies Verfahren (Art. 3 Abs. 1 GG) verletzt; es gilt auch nicht, der Entwicklung einer uneinheitlichen Rechtsprechung schon in den Anfängen durch eine höchstrichterliche Leitentscheidung entgegenzutreten (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2002 - V ZR 100/02 - VersR 2003, 1141, 1142).
  • BGH, 12.03.2019 - II ZB 19/18

    Zulässigkeit der Berufung: Beschwer bei der Kostentragungspflicht und …

    Der tatsächliche oder rechtliche Einfluss der Entscheidung auf andere Rechtsverhältnisse bleibt außer Betracht (BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - VI ZB 44/06, VersR 2007, 707 Rn. 11 mwN).
  • OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 217/14

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Löschung mehrere Jahre alter …

    Maßgebend sind die Nachteile, die dem Schuldner aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs entstehen (BGH…, Beschluss vom 8. Januar 2009 - IX ZR 107/08, NJW-RR 2009, 549 Rn. 3; BGH, Beschluss vom 07. November 2006 - VI ZB 44/06;… Zöller/Heßler aaO vor § 511 Rn. 19 b).
  • BGH, 14.01.2025 - II ZR 168/23
    Der tatsächliche oder rechtliche Einfluss der Entscheidung auf andere Rechtsverhältnisse bleibt außer Betracht (BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - VI ZB 44/06, VersR 2007, 707 Rn. 11;… Beschluss vom 12. März 2019 - II ZB 19/18, juris Rn. 11).
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