Rechtsprechung
| BGH, 19.04.2005 - VI ZB 47/03 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen Beschädigung eines Zaunes auf dem Grundstück einer Erbengemeinschaft
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 264 Nr. 2; BGB § 2039 S. 1
Zulässigkeit der Berufung bei Umstellung des Antrags auf Zahlung an eine Erbengemeinschaft - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 955
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03
Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen; …
Auszug aus BGH, 19.04.2005 - VI ZB 47/03
Da der Kläger nach wie vor einen Anspruch der Erbengemeinschaft geltend macht, ist der Übergang von dem ursprünglichen Antrag auf Zahlung an sich selbst, dem das Amtsgericht sachlich nicht entsprochen hat, zu einem Antrag auf Hinterlegung zugunsten der Erbengemeinschaft keine Klageänderung, sondern lediglich eine nach § 264 Nr. 2 ZPO zulässige Beschränkung des ursprünglichen Klageantrages (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 84/89 - NJW-RR 1990, 505 m.w.N.; zur Zulässigkeit nach neuem Recht, vgl. BGHZ 158, 295, 305 ff.). - BGH, 21.12.1989 - VII ZR 84/89
Zulässigkeit einer Klageänderung bei Geltendmachung einer sicherungshalber …
Auszug aus BGH, 19.04.2005 - VI ZB 47/03
Da der Kläger nach wie vor einen Anspruch der Erbengemeinschaft geltend macht, ist der Übergang von dem ursprünglichen Antrag auf Zahlung an sich selbst, dem das Amtsgericht sachlich nicht entsprochen hat, zu einem Antrag auf Hinterlegung zugunsten der Erbengemeinschaft keine Klageänderung, sondern lediglich eine nach § 264 Nr. 2 ZPO zulässige Beschränkung des ursprünglichen Klageantrages (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 84/89 - NJW-RR 1990, 505 m.w.N.; zur Zulässigkeit nach neuem Recht, vgl. BGHZ 158, 295, 305 ff.). - BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 231/90
Formularmäßige Vereinbarung eines endgültigen und gleichzeitigen Ausschlusses von …
Auszug aus BGH, 19.04.2005 - VI ZB 47/03
Die prozessualen Erklärungen der Parteien sind vom Revisionsgericht selbständig auszulegen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 26. Juni 1991 - VIII ZR 231/90 - NJW 1991, 2630).
- BGH, 19.07.2019 - V ZR 255/17
Zur Ersitzung gestohlener Kunstwerke
Diese Einschränkung betrifft indes nicht das Recht, den Anspruch der Erbengemeinschaft im eigenen Namen im Prozess durchzusetzen, sondern lediglich die Frage der materiell-rechtlichen Einziehungsbefugnis des Klägers (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2005 - VI ZB 47/03, NJW 2005, 955). - BGH, 23.06.2026 - VI ZR 97/22
Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO bei Fehlleitung einer Chat-Nachricht mit …
Wie bereits ausgeführt, zielt der Klageantrag - den der Senat als Revisionsgericht in freier Würdigung selbst auslegen kann (…vgl. Senatsurteil vom 18. Juni 1996 - VI ZR 325/95, MDR 1997, 94, 95, juris Rn. 11; Senatsbeschluss vom 19. April 2005 - VI ZB 47/03, NJW-RR 2005, 955, juris Rn. 9; jeweils mwN; BGH…, Urteil vom 21. Februar 2012 - X ZR 111/09, NJW-RR 2012, 872 Rn. 24) - allein auf die Unterlassung der Wiederholung der bereits begangenen Verletzungshandlung. - BGH, 22.01.2015 - I ZR 127/13
Berufung im Rückgriffsprozess eines Transportversicherers gegen ein …
Von einer Beschränkung des Hauptantrags ist etwa auszugehen, wenn der Kläger vom Antrag auf Zahlung an sich zum Antrag auf Hinterlegung oder vom Zahlungsantrag zum Antrag auf Schuldbefreiung übergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2005 - VI ZB 47/03, NJW-RR 2005, 955, 956; Urteil vom 25. November 1993 - IX ZR 51/93, NJW 1994, 944).
- OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 8 U 142/18
Zur Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs einer nach einem ärztlichen …
Seine Miterben haben ihn überdies mit ihrer Erklärung von Monat1 2016 zur Beanspruchung einer Leistung an sich allein ermächtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 19.4.2005 - VI ZB 47/03). - BGH, 20.08.2015 - III ZR 57/14
Haftung des Kapitalanlageberaters bei fehlerhafter Beratung über einen …
Hätte sie - ohne Stellung eines Hilfsantrags - unmittelbar ihren Hauptantrag entsprechend eingeschränkt, handelte es sich nicht um eine Klageänderung, sondern um eine - auch noch in der Revisionsinstanz zulässige - Beschränkung des Klageantrags nach § 264 Nr. 2 ZPO (vgl. für die Umstellung des Klageantrags auf Leistung an die Gesamthand: BGH, Beschluss vom 19. April 2005 - VI ZB 47/03, NJW-RR 2005, 955 f;… Foerste in Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 264 Rn. 3, 5 mwN). - OLG Stuttgart, 15.07.2025 - 24 U 1346/22
Diesel; Verbotsirrtum; Thermofenster; Kühlmittelsolltemperaturregelung; …
Denn hierin liegt keine Klageänderung, sondern eine gem. §§ 525, 264 Nr. 2 ZPO stets zulässige qualitative Beschränkung des ursprünglichen Klageantrags (BGH, Beschluss vom 19.04.2005 - VI ZB 47/03, juris Rn. 10;… Urteil vom 21.12.1989 - VII ZR 84/89, juris Rn. 9 jew. mwN).Denn die Frage, ob der klagende Erbe Zahlung an sich selbst verlangen kann, ist keine Frage der Prozessstandschaft, mit welcher das fremde Recht in eigenem Namen geltend gemacht wird, sondern betrifft die Frage der materiell-rechtlichen Einziehungsbefugnis (vgl. BGH, Beschluss vom 19.04.2005 - VI ZB 47/03, juris 9).
Rn. 175 Solange der Kläger - wie hier im Rahmen des weiterverfolgten Streitgegenstands - sein Begehren unverändert auf das fremde Recht stützt, liegt in der Umstellung des Zahlungsantrags auf Zahlung an die Miterben daher lediglich eine qualitative Beschränkung des Klagebegehens gem. § 264 Nr. 2 ZPO und keine Klageänderung (BGH, Beschluss vom 19.04.2005 - VI ZB 47/03, juris Rn. 10 mwN).
- OLG Braunschweig, 20.02.2020 - 3 W 22/19
Teil-Aussetzung von Verfahren nach § 8 KapMuG im Hinblick auf Feststellungsziele …
Denn wenn ein Mitgläubiger Leistung an sich statt an alle Mitgläubiger beantragt, ist darin im Sinne einer qualitativen Beschränkung der Antrag auf Leistung an alle Mitgläubiger enthalten, auf den - sofern der Anspruch besteht - die Verurteilung ohne Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO zu lauten hat (BGH…, Urteil vom 15. Mai 2018 - XI ZR 584/16 -, BeckRS 2018, 14424, Rn. 16 m.w.N.; Beschluss vom 19. April 2005 - VI ZB 47/03 -, NJW-RR 2005, S. 955). - BGH, 09.10.2023 - VIa ZR 598/22
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verwendung einer unzulässigen …
Rn. 15 Das Berufungsgericht hat unberücksichtigt gelassen, dass der Erbengemeinschaft nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens zustehen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259 Rn. 28 bis 32;… ebenso BGH, Urteile vom 20. Juli 2023 - III ZR 267/20, ZIP 2023, 1903 Rn. 21 ff.;… - III ZR 303/20, juris Rn. 16 f.), der nicht an Erwerb und Fortbestehen des Eigentums an dem Fahrzeug, sondern an der Vertrauensinvestition des Vaters des Klägers bei Abschluss des Kaufvertrags anknüpfte und zu dessen Einziehung der Kläger wirksam ermächtigt sein konnte (BGH…, Urteil vom 19. September 2012 - XII ZR 151/10, NJW 2013, 166 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 19. April 2005 - VI ZB 47/03, NJW-RR 2005, 955). - BGH, 15.05.2018 - XI ZR 584/16
Rückzahlungsanspruch eines Teils geleisteter "Vorfälligkeitsentschädigungen" und …
Beantragt aber ein Mitgläubiger die Zahlung an sich statt an alle Mitgläubiger, ist darin im Sinne einer qualitativen Beschränkung der Antrag auf Zahlung an alle Mitgläubiger enthalten, auf den, sofern der Anspruch besteht, die Verurteilung ohne Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO zu lauten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. April 2005 - VI ZB 47/03, NJW-RR 2005, 955 f. und vom 24. November 2006 - BLw 12/06, FamRZ 2007, 392, 393; RG, JW 1928, 107, 108;… MünchKommZPO/Becker-Eberhard, 5. Aufl., § 264 Rn. 17 f.;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 38. Aufl., § 264 Rn. 3 f.). - LAG Düsseldorf, 13.06.2012 - 12 Sa 751/12
Anspruch aus Direktversicherung
- OLG Koblenz, 05.05.2010 - 1 U 679/09
Amtshaftung bei Vollzug des Bauordnungsrechts: Nicht fachgerechtes Vorgehen eines …
- OLG Frankfurt, 07.06.2006 - 7 U 175/05
Aktivprozess des Insolvenzschuldners: Unzulässigkeit einer nach …
- OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 6 U 219/06
Fehlende ladungsfähige Anschrift des Klägers - Substantiierung der Behauptung des …
- LG Düsseldorf, 02.12.2008 - 2b O 196/07
Darlehen, Klageumstellung auf Zahlung an die Gesamthand
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - 1 A 2037/12
Anspruch der Erben eines Beamten auf Abgeltung des Urlaubs durch Auszahlung der …
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