Rechtsprechung
| BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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ZPO § 85 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 85 Abs. 2
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zurechnung des Verschuldens eines beim Berufungsgericht nicht zugelassenen angestellten Rechtsanwalts als Sozietätsmitglied; Versäumung des rechtzeitigen Einwurfs einer Berufungsbegründungsschrift in den Gerichtsbriefkasten; Anforderungen an den Zulassungsgrund der ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 85 Abs. 2
Haftung der Rechtsanwaltssozietät für angestellten Anwalt - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2
Zurechnung des Verschuldens eines bei dem Rechtsmittelgericht nicht zugelassenen angestellten Rechtsanwalts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anwaltsrecht - Verschuldenszurechnnung in der Anwaltssozietät
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- brak-mitteilungen.de
, S. 31 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Zurechnung des Verschuldens eines angestellten Anwalts
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Zurechnung des Verschuldens eines angestellten Anwalts
- brak-mitteilungen.de
, S. 31 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Zurechnung des Verschuldens eines angestellten Anwalts
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 995
- MDR 2003, 891
- VersR 2004, 533
- BB 2003, 1252
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (10)
- BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung …
Auszug aus BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02
Eine solche Abweichung liegt nur vor, wenn die angefochtene Entscheidung dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, also einen Rechtssatz aufstellt, der von einem die Entscheidung tragenden Rechtssatz der Vergleichsentscheidung abweicht (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Mai 2002 - V ZB 11/02 - VersR 2002, 1257, zur Veröffentlichung in BGHZ 151, 42 ff. vorgesehen).Daß diese die höchstrichterliche Rechtsprechung, wie die Rechtsbeschwerde meint (vgl. aber BGH, Urteil vom 19. Januar 1995 - III ZR 107/94 - NJW 1995, 1841), nicht berücksichtigt, stellt noch keine zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde führende Abweichung dar (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Mai 2002 - V ZB 11/02 - aaO 1258) und läßt zudem außer Acht, daß die von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidungen lediglich Fälle betreffen, in denen der angestellte Anwalt - anders als vom Berufungsgericht hier festgestellt - nicht zugleich Mandatsträger war.
Anders verhält es sich nur dann, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu besorgen ist, daß dem Rechtsfehler ohne eine Korrektur durch das Rechtsbeschwerdegericht ein Nachahmungseffekt zukommt, der geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung insgesamt zu erschüttern, und deswegen eine höchstrichterliche Leitentscheidung erfordert (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Mai 2002 - V ZB 11/02 - aaO 1258).
- BGH, 19.01.1995 - III ZR 107/94
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist durch …
Auszug aus BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02
Daß diese die höchstrichterliche Rechtsprechung, wie die Rechtsbeschwerde meint (vgl. aber BGH, Urteil vom 19. Januar 1995 - III ZR 107/94 - NJW 1995, 1841), nicht berücksichtigt, stellt noch keine zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde führende Abweichung dar (vgl. BGH…, Beschluß vom 29. Mai 2002 - V ZB 11/02 - aaO 1258) und läßt zudem außer Acht, daß die von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidungen lediglich Fälle betreffen, in denen der angestellte Anwalt - anders als vom Berufungsgericht hier festgestellt - nicht zugleich Mandatsträger war.aa) Ohne Rechtsfehler stützt sich das Berufungsgericht auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 1995 (III ZR 107/94 - NJW 1995, 1841).
- BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01
Einreichung einer Einspruchsschrift bei einer unzuständigen Behörde
Auszug aus BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02
cc) Das Berufungsgericht verletzt durch seine Entscheidung auch nicht die Rechte der Klägerin auf Gewährung von wirkungsvollem Rechtsschutz und auf rechtliches Gehör (Art. 2 Abs. 1, 19 Abs. IV GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip; Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 2813/93 - NJW 1995, 249; Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2002 - 1 BvR 476/01 - NJW 2002, 3692, 3693).
- BGH, 01.04.1992 - XII ZB 21/92
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumnis der …
Auszug aus BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02
a) Allerdings beruft sich die Rechtsbeschwerde auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 1985, 1178), des Bundesfinanzhofs (BFH-NV 2002, 807), des erkennenden Senats (Urteil vom 28. Mai 1974 - VI ZR 145/73 - VersR 1974, 1000) sowie weiterer Senate des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 1. April 1992 - XII ZB 21/92 - NJW-RR 1992, 1019, 1020 und vom 30. März 1993 - X ZB 2/93 - NJW-RR 1993, 892, 893), die sich mit der Frage befassen, wann das Verschulden eines angestellten Anwalts dem Mandatsträger und damit der Partei (§ 85 Abs. 2 ZPO) zuzurechnen ist. - BGH, 24.09.2002 - VI ZB 26/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung …
Auszug aus BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02
Voraussetzung ist aber, daß der Fehler über die Einzelfallentscheidung hinaus die Interessen der Allgemeinheit nachhaltig berührt (vgl. Senatsbeschluß vom 24. September 2002 - VI ZB 26/02 - DAR 2003, 64; BT-Drs. - BGH, 07.05.1991 - XII ZB 18/91
Zurechnung des Verschuldens des im Prozeßkostenhilfeverfahren beigeordneten …
Auszug aus BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02
bb) Soweit die Rechtsbeschwerde meint, das Berufungsgericht weiche von der Rechtsprechung ab, nach der die Partei nur für das Verschulden des im Prozeßkostenhilfeverfahren beigeordneten Anwalts, nicht auch für das Verschulden eines anderen Mitglieds der Sozietät einstehen müsse (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Mai 1991 - XII ZB 18/91 - VersR 1992, 121), führt das nicht zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde. - BGH, 30.03.1993 - X ZB 2/93
Wiederseinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02
a) Allerdings beruft sich die Rechtsbeschwerde auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 1985, 1178), des Bundesfinanzhofs (BFH-NV 2002, 807), des erkennenden Senats (Urteil vom 28. Mai 1974 - VI ZR 145/73 - VersR 1974, 1000) sowie weiterer Senate des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 1. April 1992 - XII ZB 21/92 - NJW-RR 1992, 1019, 1020 und vom 30. März 1993 - X ZB 2/93 - NJW-RR 1993, 892, 893), die sich mit der Frage befassen, wann das Verschulden eines angestellten Anwalts dem Mandatsträger und damit der Partei (§ 85 Abs. 2 ZPO) zuzurechnen ist. - BGH, 28.05.1974 - VI ZR 145/73
Hilfsarbeiter - Verschuldenzurechnung - Einzelfallabwägung - …
Auszug aus BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02
a) Allerdings beruft sich die Rechtsbeschwerde auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 1985, 1178), des Bundesfinanzhofs (BFH-NV 2002, 807), des erkennenden Senats (Urteil vom 28. Mai 1974 - VI ZR 145/73 - VersR 1974, 1000) sowie weiterer Senate des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 1. April 1992 - XII ZB 21/92 - NJW-RR 1992, 1019, 1020 und vom 30. März 1993 - X ZB 2/93 - NJW-RR 1993, 892, 893), die sich mit der Frage befassen, wann das Verschulden eines angestellten Anwalts dem Mandatsträger und damit der Partei (§ 85 Abs. 2 ZPO) zuzurechnen ist. - BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 2813/93
Entscheidung - Zivilprozeß - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
Auszug aus BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02
cc) Das Berufungsgericht verletzt durch seine Entscheidung auch nicht die Rechte der Klägerin auf Gewährung von wirkungsvollem Rechtsschutz und auf rechtliches Gehör (Art. 2 Abs. 1, 19 Abs. IV GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip; Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 2813/93 - NJW 1995, 249; Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2002 - 1 BvR 476/01 - NJW 2002, 3692, 3693). - BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 453.82
Prozeßvollmacht - Rechtsanwalt - Verschulden - Fristversäumung - Zurechnung
Auszug aus BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02
a) Allerdings beruft sich die Rechtsbeschwerde auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 1985, 1178), des Bundesfinanzhofs (BFH-NV 2002, 807), des erkennenden Senats (Urteil vom 28. Mai 1974 - VI ZR 145/73 - VersR 1974, 1000) sowie weiterer Senate des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 1. April 1992 - XII ZB 21/92 - NJW-RR 1992, 1019, 1020 und vom 30. März 1993 - X ZB 2/93 - NJW-RR 1993, 892, 893), die sich mit der Frage befassen, wann das Verschulden eines angestellten Anwalts dem Mandatsträger und damit der Partei (§ 85 Abs. 2 ZPO) zuzurechnen ist.
- OLG München, 11.11.2024 - 19 U 200/24
Gewillkürte Schriftform: WhatsApp-Nachricht mit Emoji kann ausreichen
Rn. 94 Es handelt sich hier um eine Einzelfallentscheidung (…vgl. BGH, Beschluss v. 14.08.2013, Az. XII ZB 443/12, Rz. 6), über welche hinaus die Interessen der Allgemeinheit nicht nachhaltig berührt werden, weswegen eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig wäre (s. dazu BGH, Beschluss v. 25.05.2003, Az. VI ZB 55/02, juris Rz. 8;… Beschluss v. 29.05.2002, Az. V ZB 11/02, juris Rz. 10). - OLG München, 04.09.2023 - 19 U 1508/23
Wechselseitige Ansprüche aus einem Zahlungsdiensterahmenvertrag
Rn. 91 Zudem handelt es sich hier um eine Einzelfallentscheidung (…vgl. BGH, Beschluss v. 14.08.2013, Az. XII ZB 443/12, Rz. 6), über welche hinaus die Interessen der Allgemeinheit nicht nachhaltig berührt werden, weswegen eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig wäre (s. dazu BGH, Beschluss v. 25.05.2003, Az. VI ZB 55/02, juris Rz. 8;… Beschluss v. 29.05.2002, Az. V ZB 11/02, juris Rz. 10). - OLG München, 27.07.2026 - 19 U 3066/24
Schadensersatz, Zwangsvollstreckung, Mitverschulden, Kreditkosten, …
Rn. 101 Zudem handelt es sich hier um eine Einzelfallentscheidung (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 443/12 - Rn. 6), über welche hinaus die Interessen der Allgemeinheit nicht nachhaltig berührt werden, weswegen eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig wäre (s. dazu BGH, Beschluss vom 25. Mai 2003 - VI ZB 55/02 - juris Rn. 8;… Beschluss vom 29. Mai 2002 - V ZB 11/02 - juris Rn. 10).
- OLG München, 21.02.2024 - 19 U 3711/23
Rechtmäßigkeit einer vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige …
Rn. 89 Zudem handelt es sich hier um eine Einzelfallentscheidung (…vgl. BGH, Beschluss v. 14.08.2013, Az. XII ZB 443/12, Rz. 6), über welche hinaus die Interessen der Allgemeinheit nicht nachhaltig berührt werden, weswegen eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig wäre (s. dazu BGH, Beschluss v. 25.05.2003, Az. VI ZB 55/02, juris Rz. 8;… Beschluss v. 29.05.2002, Az. V ZB 11/02, juris Rz. 10). - OLG München, 03.03.2025 - 19 U 3486/24
Erstattungsfähige Aufwendungen, Grobe Fahrlässigkeit, Eigene Beweiswürdigung, …
Rn. 96 Es handelt sich hier um eine Einzelfallentscheidung (…vgl. BGH, Beschluss v. 14.08.2013, Az. XII ZB 443/12, Rz. 6), über welche hinaus die Interessen der Allgemeinheit nicht nachhaltig berührt werden, weswegen eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig wäre (s. dazu BGH, Beschluss v. 25.05.2003, Az. VI ZB 55/02, juris Rz. 8;… Beschluss v. 29.05.2002, Az. V ZB 11/02, juris Rz. 10). - OLG München, 02.01.2023 - 19 U 3350/22
AGB-Kontrolle des Abschlusses eines Online-Finanzgeschäfts
Rn. 98 Außerdem handelt es sich hier um eine Einzelfallentscheidung (…vgl. BGH, Beschluss v. 14.08.2013, Az. XII ZB 443/12, Rz. 6), über welche hinaus die Interessen der Allgemeinheit nicht nachhaltig berührt werden, weswegen eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig wäre (s. dazu BGH, Beschluss v. 25.05.2003, Az. VI ZB 55/02, juris Rz. 8;… Beschluss v. 29.05.2002, Az. V ZB 11/02, juris Rz. 10). - OLG München, 30.01.2025 - 19 U 3374/24
Eigene Beweiswürdigung, Landgerichte, Unterschenkelfraktur, …
Rn. 63 Es handelt sich hier um eine Einzelfallentscheidung (…vgl. BGH, Beschluss v. 14.08.2013, Az. XII ZB 443/12, Rz. 6), über welche hinaus die Interessen der Allgemeinheit nicht nachhaltig berührt werden, weswegen eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig wäre (s. dazu BGH, Beschluss v. 25.05.2003, Az. VI ZB 55/02, juris Rz. 8;… Beschluss v. 29.05.2002, Az. V ZB 11/02, juris Rz. 10). - OLG München, 25.10.2023 - 19 U 1861/23
Anspruch einer Bank auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
Rn. 94 Zudem handelt es sich hier um eine Einzelfallentscheidung (…vgl. BGH, Beschluss v. 14.08.2013, Az. XII ZB 443/12, Rz. 6), über welche hinaus die Interessen der Allgemeinheit nicht nachhaltig berührt werden, weswegen eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig wäre (s. dazu BGH, Beschluss v. 25.05.2003, Az. VI ZB 55/02, juris Rz. 8;… Beschluss v. 29.05.2002, Az. V ZB 11/02, juris Rz. 10). - BGH, 27.01.2004 - VI ZB 39/03
Zurechung des Verschuldens eines bei dem Prozessbevollmächtigten angestellten …
Jedenfalls läge lediglich ein Fehler des Berufungsgerichts im Einzelfall vor, der weder symptomatische Bedeutung hat noch einen Nachahmungseffekt oder eine Wiederholung für andere Fälle befürchten läßt (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 25. März 2003 - VI ZB 55/02 - NJW-RR 2003, 995, 996; BGH…, Beschluß vom 27. März 2003 - V ZR 291/02 - aaO, S. 1945 f.). - OLG München, 27.04.2026 - 19 U 3294/25
Aufrechnung, Sicherheitsleistung, Freigabeanspruch, Schadensersatz, Besitzschutz, …
Rn. 104 Außerdem handelt es sich hier um eine Einzelfallentscheidung (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 443/12 - Rn. 6), über welche hinaus die Interessen der Allgemeinheit nicht nachhaltig berührt werden, weswegen eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig wäre (s. dazu BGH, Beschluss vom 25. Mai 2003 - VI ZB 55/02 - juris Rn. 8;… Beschluss vom 29. Mai 2002 - V ZB 11/02 - juris Rn. 10). - OLG München, 10.06.2026 - 19 U 721/26
Schadenersatz, Grunddienstbarkeit, Geh- und Fahrtrecht, Treu und Glauben, …
- OLG München, 28.07.2025 - 19 U 2640/24
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch, Enteignungsentschädigung, Mietminderung, …
- BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02
Ermittlung des gesamtversorgungsfähigen Entgelts in der Zusatzversorgung des …
- OLG München, 08.09.2023 - 19 U 2286/23
Entschädigungsanspruch des Reiseveranstalters bei Rücktritt des Reisenden von …
- OLG München, 27.04.2026 - 19 U 3262/25
Verjährung, Kaufpreisverrechnung, Gesellschaftsanteilskauf, Anspruchsfälligkeit, …
- OLG München, 30.01.2025 - 19 U 23374/24
Materielle und immaterielle Schadenersatzansprüche eines Spielers aufgrund einer …
- BGH, 23.09.2003 - VI ZB 32/03
Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- OLG Hamm, 29.09.2014 - 31 U 75/14
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- OLG München, 15.01.2024 - 19 U 1874/21
Kein Schadensersatzanspruch des Erwerbers eines Diesel-Fahrzeugs mit geregeltem …
- OLG München, 10.06.2024 - 19 U 5257/21
Vorläufige Vollstreckbarkeit, Rechtshängigkeit, Insolvenzverwalter, …
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