Rechtsprechung
| BGH, 20.04.2010 - VI ZB 70/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Zahlung von Gerichtsgebühren einer durch eine kommunale Gebietskörperschaft als Alleingesellschafter unterhaltenen, ein Krankenhaus betreibenden GmbH; Auslegung der Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz über Gebührenbefreiung, Stundung und Erlass von Kosten ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht zur Zahlung von Gerichtsgebühren einer durch eine kommunale Gebietskörperschaft als Alleingesellschafter unterhaltenen, ein Krankenhaus betreibenden GmbH; Auslegung der Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz über Gebührenbefreiung, Stundung und Erlass von Kosten ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Gebührenbefreiung für Krankenhausbetreiberin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hannover, 23.10.2008 - 559 C 12295/07
- LG Hannover, 25.08.2009 - 19 T 70/08
- BGH, 20.04.2010 - VI ZB 70/09
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- OLG Karlsruhe, 08.08.2007 - 7 W 54/07
Gerichtsgebührenbefreiung für Gemeinden und Gemeindeverbände: Gebührenbefreiung …
Auszug aus BGH, 20.04.2010 - VI ZB 70/09
Auf den Gesichtspunkt, dass Krankenhäuser unabhängig davon, in welcher Rechtsform sie betrieben würden, nicht wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden oder Gemeindeverbände seien, stellen auch das Oberlandesgericht Karlsruhe (GesR 2007, 602) und das Oberlandesgericht Stuttgart (OLGR 2009, 35 f.) - jeweils zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 LJKG Baden-Württemberg - sowie das Oberlandesgericht Naumburg (Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 13 W 235/01 - juris) - zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 JKostG LSA - ab. - OLG Celle, 05.06.2008 - 2 W 120/08
Keine Gerichtsgebührenfreiheit einer GmbH in kommunalem Eigentum
Auszug aus BGH, 20.04.2010 - VI ZB 70/09
bb) Demgegenüber sind der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle (OLGR 2009, 1028) und das Oberlandesgericht Braunschweig (OLGR 2008, 954 f.) der Auffassung, es komme insoweit nicht auf die Frage an, ob der Betrieb eines Krankenhauses zur wirtschaftlichen Betätigung einer Gemeinde zähle. - OLG Braunschweig, 30.09.2008 - 2 W 319/08
Keine Gerichtsgebührenfreiheit einer kommunalen Krankenhaus-GmbH
Auszug aus BGH, 20.04.2010 - VI ZB 70/09
bb) Demgegenüber sind der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle (OLGR 2009, 1028) und das Oberlandesgericht Braunschweig (OLGR 2008, 954 f.) der Auffassung, es komme insoweit nicht auf die Frage an, ob der Betrieb eines Krankenhauses zur wirtschaftlichen Betätigung einer Gemeinde zähle.
- OLG Naumburg, 22.10.2001 - 13 W 235/01
Gerichtsgebührenbefreiung von kommunaleigenen Unternehmen
Auszug aus BGH, 20.04.2010 - VI ZB 70/09
Auf den Gesichtspunkt, dass Krankenhäuser unabhängig davon, in welcher Rechtsform sie betrieben würden, nicht wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden oder Gemeindeverbände seien, stellen auch das Oberlandesgericht Karlsruhe (GesR 2007, 602) und das Oberlandesgericht Stuttgart (OLGR 2009, 35 f.) - jeweils zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 LJKG Baden-Württemberg - sowie das Oberlandesgericht Naumburg (Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 13 W 235/01 - juris) - zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 JKostG LSA - ab. - OLG Celle, 09.01.2007 - 23 W 35/06
Befreiung eines in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH betriebenen …
Auszug aus BGH, 20.04.2010 - VI ZB 70/09
aa) Das Landgericht Braunschweig (Beschluss vom 17. Dezember 2004 - 12 T 1156/04 - juris) und der 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss vom 9. Januar 2007 - 23 W 35/06 - juris) bejahen eine Gerichtsgebührenbefreiung mit der Begründung, gemäß § 108 Abs. 3 NGO sei der gemeindliche Betrieb einer Einrichtung des Gesundheitswesens auch dann nicht Gegenstand einer wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde, wenn hierfür eine private Rechtsform gewählt werde. - OLG Celle, 19.09.2008 - 2 W 186/08
Kostenhaftung des Antragsgegners im selbständigen Beweisverfahren bei Stellung …
Auszug aus BGH, 20.04.2010 - VI ZB 70/09
Auf den Gesichtspunkt, dass Krankenhäuser unabhängig davon, in welcher Rechtsform sie betrieben würden, nicht wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden oder Gemeindeverbände seien, stellen auch das Oberlandesgericht Karlsruhe (GesR 2007, 602) und das Oberlandesgericht Stuttgart (OLGR 2009, 35 f.) - jeweils zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 LJKG Baden-Württemberg - sowie das Oberlandesgericht Naumburg (Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 13 W 235/01 - juris) - zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 JKostG LSA - ab. - BGH, 05.05.1977 - VII ZR 181/76
Auszug aus BGH, 20.04.2010 - VI ZB 70/09
Eine erweiternde Auslegung ist nicht geboten (BGH, Beschluss vom 5. Mai 1977 - VII ZR 181/76 - NJW 1977, 2317; vgl. auch OLG Hamm, Rpfleger 1983, 503, 504). - LG Braunschweig, 17.12.2004 - 12 T 1156/04
Eigengesellschaft; Gebührenbefreiung; Gebührenfreiheit; Gemeinde; Gerichtsgebühr; …
Auszug aus BGH, 20.04.2010 - VI ZB 70/09
aa) Das Landgericht Braunschweig (Beschluss vom 17. Dezember 2004 - 12 T 1156/04 - juris) und der 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss vom 9. Januar 2007 - 23 W 35/06 - juris) bejahen eine Gerichtsgebührenbefreiung mit der Begründung, gemäß § 108 Abs. 3 NGO sei der gemeindliche Betrieb einer Einrichtung des Gesundheitswesens auch dann nicht Gegenstand einer wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde, wenn hierfür eine private Rechtsform gewählt werde. - OLG Hamm, 10.06.1983 - 23 W 154/83
Auszug aus BGH, 20.04.2010 - VI ZB 70/09
Eine erweiternde Auslegung ist nicht geboten (BGH, Beschluss vom 5. Mai 1977 - VII ZR 181/76 - NJW 1977, 2317; vgl. auch OLG Hamm, Rpfleger 1983, 503, 504).
- BGH, 24.11.2023 - BLw 1/23
Landwirtschaftssache: Genehmigung der Veräußerung von landwirtschaftlichen …
Die Beteiligte zu 1 ist durch § 2 Abs. 1 Satz 1 GNotKG nicht von der Kostenpflicht befreit (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 1977 - VII ZR 181/76, NJW 1977, 2317, 2318; Beschluss vom 20. April 2010 - VI ZB 70/09, juris Rn. 5 - zu § 2 Abs. 1 Satz 1 GKG). - KG, 26.11.2012 - 5 W 120/12
Kostenentscheidung: Gebührenbefreiung einer Gemeinde bei einem Anwaltsregress
Er ist nach den Vorschriften des Kommunalrechts zu beurteilen (BGH, Beschluss vom 20.4.2010, VI ZB 70/09, juris Rn. 11).Rn. 12 Es ist schon fraglich, inwieweit das OLG Sachsen-Anhalt in dieser Entscheidung hinreichend zwischen den verschiedenen kostenrechtlichen Voraussetzungen unterscheidet, nämlich den Gemeinden und Gemeindeverbänden als Kostenschuldner auf der einen Seite (Grundtatbestand der Kostenbefreiung) und der Angelegenheit betreffend eine wirtschaftliche Unternehmung (Ausnahmetatbestand zur Kostenbefreiung) auf der anderen Seite (vgl. BGH, Beschluss vom 20.4.2010, VI ZB 70/09, juris Rn. 11; OLG Hamm…, Beschluss vom 26.10.2010, 15 W 224/10, juris Rn. 5 f).
- LG Stuttgart, 04.09.2019 - 20 O 208/19
Gerichtsgebührenbefreiung eines als selbständige Kommunalanstalt betriebenen …
Rn. 30 Richtigerweise hat daher der BGH unter Hinweis auf den klaren Gesetzeswortlaut in seinem Beschluss vom 20.04.2010, Az. VI ZB 70/09 zur insoweit gleichlautenden Regelung in § 1 Abs. 1 Nr. 2 Nds.GebBefrG unter ausdrücklicher Ablehnung der Auffassung u.a. des OLG Stuttgart entschieden, die Gebührenfreiheit gelten nicht, sofern sich die Gebietskörperschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer privatrechtlichen Form bedienten.
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