Rechtsprechung
| BGH, 26.11.1974 - VI ZR 10/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- verkehrslexikon.de
Zur Frage eines Anscheinsbeweises bei einem Unfall zwischen Überholer und Überholtem
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286
Haftungsverteilung bei seitlichem Zusammenstoß beim Überholen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einzelfall - Verkehrsunfall - Überholvorgang - Überholen - Anscheinsbeweis
Papierfundstellen
- NJW 1975, 312
- MDR 1975, 309
- VersR 1975, 331
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.03.1970 - VI ZR 197/68
Voraussetzungen für das Vorliegen einer erhöhten Betriebsgefahr eines PKW - …
Auszug aus BGH, 26.11.1974 - VI ZR 10/74
a) Zwar ist nicht zu verkennen, dass jeder Überholvorgang eine erhebliche Gefahrenquelle schafft, weshalb in erster Linie der Überholende für dessen gefahrlosen Verlauf verantwortlich ist (s. Senatsurteil vom 3. März 1970 - VI ZR 197/68, VersR 1970, 619). - BGH, 02.10.1952 - III ZR 141/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.11.1974 - VI ZR 10/74
Aus dieser erhöhten Sorgfaltspflicht des Überholenden folgt aber noch nicht, dass im Falle einer Kollision der beiden Fahrzeuge stets der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, er habe die Sorgfaltspflicht verletzt (ebenso BGH, Urteil vom 2. Oktober 1952 - III ZR 141/51, VersR 1952, 431 mit Anm. Pohle, RdK 1953, 29).
- BGH, 28.04.1987 - VI ZR 66/86
Zulässigkeit des Vertrauens auf Verhalten eines nachfolgenden Fahrers
Denn für einen Anscheinsbeweis, der gegen den im Überholvorgang Auffahrenden spricht, ist dann kein Raum, wenn - wie im Streitfall - ernsthaft die Möglichkeit in Betracht kommt, daß das Fahrzeug, auf das er aufgefahren ist, plötzlich in seine Fahrspur gewechselt ist und ihm damit den eingehaltenen Abstand verkürzt hat (Senat, Urteil vom 26. November 1974 - VI ZR 10/74 - VersR 1975, 331, 332).Im Gegenteil schützt eine solche Markierung, wo sie sich wegen der Enge der Fahrbahn faktisch wie ein Überholverbot auswirkt (vgl. Senatsurteil vom 26. November 1974 - VI ZR 10/74 - VersR 1975, 331, 332), auch das Vertrauen des Vorausfahrenden, an dieser Stelle nicht mit einem Überholtwerden rechnen zu müssen.
- OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16
Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen an einem Hindernis ausscherenden …
Rn. 41 Da jeder Überholvorgang eine erhebliche Gefahrenquelle schafft, ist der Überholende verpflichtet, insbesondere zu dem überholten Fahrzeug einen angemessenen Seitenabstand zu halten und darauf zu achten, ob der von ihm ursprünglich in Aussicht genommene Abstand auch bei einer sich ändernden Verkehrssituation noch angemessen ist (BGH, Urteil vom 26. November 1974 - VI ZR 10/74, NJW 1975, 312). - OLG München, 15.03.2019 - 10 U 2655/18
Kollision zwischen einbiegendem Fahrzeug und auf der vorfahrtsberechtigten Straße …
Im Gegenteil schützt, so BGH VersR 1987, 906, "eine solche Markierung, wo sie sich wegen der Enge der Fahrbahn faktisch wie ein Überholverbot auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1974 - VI ZR 10/74 - VersR 1975, 331, 332), auch das Vertrauen des Vorausfahrenden, an dieser Stelle nicht mit einem Überholtwerden rechnen zu müssen.
- OLG Celle, 24.08.2011 - 14 U 47/11
Umfang der Erstattung von Sachverständigenkosten bei teilweiser Mithaftung des …
Nach der Rechtsprechung des BGH richtet es sich nach den Umständen des Einzelfalls, ob bei einem Zusammenstoß zwischen überholendem und überholtem Fahrzeug der Anschein für ein Verschulden des überholenden Fahrers spricht (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1974, Az.: VI ZR 10/74 - zitiert bei juris).Aus einem Überholverbot folgt nämlich nicht zwingend, dass der Kläger sein Fahrzeug nach rechts in das Gespann gezogen und so den Unfall verursacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1974, Az.: VI ZR 10/74 - zitiert bei juris).
- LG Köln, 19.04.2024 - 14 O 65/21
Verkehrsunfall durch Überholmanöver nach Kreisverkehr
Dabei verkennt das Gericht nicht, dass ein Anscheinsbeweis gegen den Überholenden nicht generell anzunehmen ist; ein solcher kommt aber je nach Einzelfall in Betracht (grundlegend BGH NJW 1975, 312; siehe auch Kuhnke NZV 2018, 447, 449 f.). - AG Brandenburg, 28.11.2024 - 30 C 104/23
Abbiegen in Feld- und Waldwege gesteigerte Vorsicht
Rn. 145 Es richtet sich nämlich stets nach den Umständen des einzelnen Falles, ob bei einem Zusammenstoß zwischen überholendem Motorrad und überholten Pkw der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des überholenden Fahrers oder des anderen Verkehrsteilnehmers spricht (BGH, NJW 1975, Seiten 312 f.; OLG Brandenburg, Urteil vom 26.09.2001, Az.: 14 U 24/01, u.a. in: VRS Band 102, Seiten 28 ff.; LG Köln, Urteil vom 08.02.2017, Az.: 9 S 157/16; LG Saarbrücken, Urteil vom 24.01.2014, Az.: 13 S 168/13, u.a. in: "juris"). - OLG München, 31.01.2022 - 24 U 7414/21
Berufung, Haftungsquote, Fahrzeug, Rechtsfahrgebot, Gutachten, Seitenabstand, …
Der BGH hat im Urteil vom 26.11.1974 - VI ZR 10/74 (NJW 1975, 312) kein Verschulden des Überholten festgestellt, der möglicherweise sein Fahrzeug seitwärts nach links zur Fahrbahnmitte gelenkt hatte.Damit wirkte sich die Fahrbahnmarkierung faktisch wie ein Überholverbot aus (BGH, Urteil vom 28.04.1987 - VI ZR 66/86 -, NJW-RR 1987, 1048, BGH, Urteil vom 26.11.1974 - VI ZR 10/74 -, NJW 1975, 312;… König a.a.O. § 2 StVO Rn. 248l, Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Heß, StVO § 2 Rn. 92).
- KG, 14.11.2024 - 25 U 85/24
Fahrstreifenmehrheit bei fehlender Markierung und Anscheinsbeweis beim Überholen
Dieser hat insbesondere zu dem überholten Fahrzeug einen angemessenen Seitenabstand zu halten und darauf zu achten, ob der von ihm ursprünglich in Aussicht genommene Abstand auch bei einer sich ändernden Verkehrssituation noch angemessen ist (BGH, Urteil vom 26. November 1974 - VI ZR 10/74, NJW 1975, 312).Aus dieser erhöhten Sorgfaltspflicht des Überholenden folgt aber noch nicht, dass im Falle einer Kollision der beiden Fahrzeuge stets der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, er habe die Sorgfaltspflicht verletzt (BGH, Urteil vom 26. November 1974 - VI ZR 10/74, NJW 1975, 312; KG, Urteil vom 4. Juni 1987 - 12 U 4540/86, NJW-RR 1987, 1251).
- OLG Celle, 18.01.2024 - 5 U 172/21
Schadenersatzbegehren der Hinterbliebenen eines bei einem Verkehrsunfall …
Ein allgemeiner Erfahrungssatz dafür, dass bei Berührung zweier Fahrzeuge während eines Überholvorgangs der überholende Fahrer seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, ist jedoch nicht gegeben, da eine hierbei eingetretene Kollision auch durch eine Seitwärtsbewegung des überholten Fahrers verursacht worden sein kann (BGH, Urteil vom 26.11.1974, VI ZR 10/74, Rn. 10 f., zit. nach juris;… Helle in: jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Auflage 2022, Stand: 09.06.2023, § 5 StVO, Rn. 120). - OLG Braunschweig, 27.07.1992 - 3 U 193/91
Sorgfaltspflicht des Überholenden bei unklarer Verkehrslage
Der Senat hat in seinem Urteil vom 2.5.1990 bereits darauf hingewiesen, daß der Überholvorgang eine erhebliche Gefahrenquelle bedeutet und daß in erster Linie der Überholende für den gefahrlosen Verlauf verantwortlich ist (BGH VersR 1975, 331, 332 [BGH 26.11.1974 - VI ZR 10/74]). - AG Tecklenburg, 23.04.2002 - 11 C 30/02
Haftungsverteilung bei Kollision beim Überholen einer Fahrzeugkolonne
- OLG Düsseldorf, 11.08.2015 - 1 U 177/14
- BGH, 18.03.1975 - VI ZR 89/74
Inanspruchnahme aus einem Verkehrsunfall - Anerkenntnis der Verantwortung für die …
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