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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1964 - VI ZR 128/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,2063
BGH, 25.09.1964 - VI ZR 128/63 (https://dejure.org/1964,2063)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1964 - VI ZR 128/63 (https://dejure.org/1964,2063)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1964 - VI ZR 128/63 (https://dejure.org/1964,2063)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kfz-Haftpflichtversicherer - Haftung des Versicherungsnehmers - Kfz-Unfall - Verjährungsunterbrechende Wirkung - Zahlungen auf Haftungsquote - Wirkung von Erklärungen

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 208
    Anerkennung der Haftung durch den Kfz-Haftpflichtversicherer

Papierfundstellen

  • VersR 1964, 1199
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.09.1963 - III ZR 121/62
    Auszug aus BGH, 25.09.1964 - VI ZR 128/63
    Diese tatrichterliche Würdigung der abgegebenen Erklärungen ist in der Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbar (BGH Urteil vom 21. September 1955 - VI ZR 118/54 = VersR 55, 740; Urteil vom 19. September 1963 - III ZR 121/62 = VersR 63, 1198).
  • BGH, 21.09.1955 - VI ZR 118/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.09.1964 - VI ZR 128/63
    Diese tatrichterliche Würdigung der abgegebenen Erklärungen ist in der Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbar (BGH Urteil vom 21. September 1955 - VI ZR 118/54 = VersR 55, 740; Urteil vom 19. September 1963 - III ZR 121/62 = VersR 63, 1198).
  • BGH, 23.10.1958 - II ZR 54/57

    Vertretung des Mitversicherten durch Kfz-Haftpflichtversicherer

    Auszug aus BGH, 25.09.1964 - VI ZR 128/63
    Die Vollmacht hat eine vom Vertragswillen unabhängige gesetzliche Grundlage (BGHZ 28, 244;… Stiefel-Wussow Kraftfahrtversicherung 5. Aufl., § 10 AKB Anm. 26 mit weiteren Nachw.).
  • BGH, 30.06.1964 - VI ZR 108/63
    Auszug aus BGH, 25.09.1964 - VI ZR 128/63
    Die Ausführungen decken sich in der Sache mit denen des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 30. Juni 1964 (VI ZR 108/63 = VersR 64, 966).
  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 14/76

    Rentenzahlungen wegen eines Verkehrsunfalls - Persönliche Inanspruchnahme eines …

    Dabei ist unerheblich, daß es sich bei dem Beklagten nur um den mitversicherten Fahrer handelt, denn Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen des § 10 Abs. 2 AKB stellen hinsichtlich der Verhandlungen des Haftpflichtversicherers eine Einheit dar (vgl. BGHZ 28, 244, 246; Senatsurteil vom 25. September 1964 - VI ZR 128/63 - VersR 1964, 1199).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 30/07

    Bauvertrag: Einbeziehung der VOB/B bei Vereinbarung einer abweichenden …

    Anerkennungshandlungen des Haftpflichtversicherers wirken wegen seiner Regulierungsvollmacht deshalb wie solche des Schuldners (BGH VersR 1964, 1199 zur Kfz-Haftpflichtversicherung; OLG Hamm, BauR 2000, 757 und LG Berlin, BauR 2003, 417, jeweils zur Architektenhaftung;… Werner/Pastor, aaO, Rdn. 2044;… Palandt-Heinrichs, aaO, Rn 6).
  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 148/68

    Rechtliche Wirkung eines Anerkenntnisses durch Abschlagszahlung des Versicherers

    1, Wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei ausführt, ist in der jahrelangen Erstattung der von der Klägerin in gewissen Zeitabständen gemeldeten Aufwendungen eine die Verjährung unterbrechende Anerkennung dos Regreßanspruches (§ 208 BGB) zu sehen, da hierfür keine rechtsgeschäftliche Erklärung, sondern nur ein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger erforderlich ist, aus dem sich dos Bewußtsein des Verpflichteten vom Bestehen dos Anspruchs unzweideutig ergibt (RGZ 113, 234, 238; BGH Urt. v. 25. September 1964 - VI ZR 128/63 = VersR 1964, 11995 Urt. v. 5. Dezember 1967 - VI ZR 99/66 a VersR 1968, 277).
  • BGH, 03.04.1973 - VI ZR 58/72

    Vollmacht des Haftpflichtversicherers zur Entgegennahme einer BSHG …

    Mit Rücksicht auf die enge Verknüpfung der Vertretungsmacht des Pflichtversicherers bei der Schadensregulierung mit den Aufgaben der Pflichtversicherung war deshalb auch bereits vor der Einführung des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Versicherer durch das neu gefaßte Pflichtversicherungsgesetz vom 5. April 1965 anerkannt, daß sich die Wirkungen der Schadensregulierung durch den Versicherer unter entsprechender Ausdehnung seiner Vollmacht auf die nach Art. 1 § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 7. November 1939 (RGBl I 2223) nur mitversicherten Personen erstreckten (vgl. BGHZ 28, 244, 249 ff; BGH VersR 1964, 966; 1964, 1199; 1965, 142), weil der Schutz des Geschädigten insoweit nur eine einheitliche Beurteilung zuläßt.
  • BGH, 21.03.1972 - VI ZR 110/71

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer negativen Feststellungsklage …

    Allerdings kann in einem Verhalten des Verpflichteten, so dem Erbringen von einzelnen Leistungen, insbesondere in Rentenform, ein Verhalten liegen, das im Sinne des § 208 BGB als i ' Anerkenntnis seiner Leistungspflicht dem Grunde nach zu werten ist (…vgl. BGH aaO unter Hinweis auf RGZ 136, 427, 432; BGH Urt. vom 25. September 1964 - VI ZR 128/63 = VersR 1964, 1999;… Urt. v. 3. Oktober 1967 - VI ZR 7/66 = VersR 1967, 1182).
  • BGH, 21.09.1976 - VI ZR 210/75

    Abgrenzung zwischen konstitutivem und deklaratorischem Schuldanerkenntnis; …

    Dem Revisionsgericht ist insoweit nur eine beschränkte Nachprüfung möglich (Urt.v. 19. September 1963 - III ZR 121/62 - VersR 1963, 1198 = LM BGB § 781 Nr. 2; v. 25. September 1964 - VI ZR 128/63 - VersR 1964, 1199).
  • OLG Brandenburg, 03.04.2008 - 12 U 190/07

    Übergegangener Schadensersatzanspruch der Krankenkasse wegen fehlerhafter …

    Daraus folgt, dass Erklärungen des Versicherers gegenüber Dritten und seinen Rechtsnachfolgern geeignet sind, die Verjährung von Ansprüchen gegen den Versicherungsnehmer bei Vorliegen ihrer jeweiligen Voraussetzungen zu unterbrechen und zu hemmen (BGHZ 24, 244, 251; VersR 1963, 187; 1964, 1199; 1965, 958; 1970, 549; 1972, 372; 1974, 175).
  • BGH, 01.12.1964 - VI ZR 193/63
    Ohne daß der Beklagte durch Erklärungen gegen über dem Kläger oder gegenüber der Stadt für diese eine Vollmacht erteilt zu haben brauchte, galt die Stadt daher als bevollmächtigt, alle ihr zur Befriedigung oder Abwehr der Ansprüche zweckmäßig er scheinenden Erklärungen in seinem Namen abzugeben" b) Bei dieser Sach- und Rechtslage konnte es entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht darauf ankommen, ob der Kläger Schadenscrsatzansprücho außer bei der Stadt auch bei dem Beklagten angcmcldet hat0 Unverkennbar strebte der Kläger bei seinen Verhandlungen mit der Stadt eine generelle Bereinigung seines Schadens an0 Es spricht nichts dafür, daß er sich Ansprüche gegen den Beklagten Vorbehalten hätte0 Entsprechendes gilt umgekehrt für die Stadte Diese hatte als Sclbstversicherer für den Schaden einzustehen, auf dessen Ersatz der Kläger nach den haftungsrcchtlicheii'n Bestimmungen Anspruch hatte, gleichviel, ob die unmittelbare Schadenshaftung die Stadt als Kraftfahrzeughalterin und Dicnsthorrin des Beklagten selbst traf oder den beklagten Fahrer0 Die Ernächtigung nach § 10 AKB soll dazu dienen., die einheitliche Schadensregulierung durch den Versicherer zu gewährleisten." Nur an einer solchen kann dein Versicherer auch gelegen sein Zugeständnisse, die er bei Vcrgleichsverhandlungen mit dem Geschädigten erreicht, wären für ihn wertlos, wenn sie nicht die Ansprüche sowohl gegen den haftpflichtigen Kraftfahrzeughalter als auch den haftpflichtigen berechtigten Fahrer ergriffen und der Schädiger wegen des nicht abgedeckten Teiles seiner Schäden die Ansprüche gegen einen der beiden verantwortlichen Schädiger behielte " Klarzustellen und fest zulegen, gegen wen die Ansprüche gerichtet werden, erscheint bei einem auf das wirtschaftliche Ergebnis absielcnden Verglcichsgospräch bedeutungslos" In aller Regel geht es daher um den zu leistenden Schadensersatz schlechthin, wenn ein Versicherer mit dom Geschädigten über den Ausgleich der durch das Kraftfahrzeug verursachten Schäden verhandelt ( so auch bereits Urteile des erkennenden Senats vom 30" Juni 1964 - VI ZR 108/63 - VersR 1964 3 966 und vom 25c September 1964 - VI ZR 128/63 - VersR 1964, 1199).
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