Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 31.03.1992 - VI ZR 143/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,733
BGH, 31.03.1992 - VI ZR 143/91 (https://dejure.org/1992,733)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1992 - VI ZR 143/91 (https://dejure.org/1992,733)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1992 - VI ZR 143/91 (https://dejure.org/1992,733)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    ERwerbsschaden - Unternehmer - Ausfall von Arbeitskräften - Unfallbedingter Ausfall - Beweiserleichterungen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 852
  • VersR 1992, 973
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Auszug aus BGH, 31.03.1992 - VI ZR 143/91
    Zwar ist der rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts zutreffend, dass nicht bereits der Wegfall der Arbeitskraft als solcher, sondern erst die negative Auswirkung des Ausfalls der Arbeitsleistung im Vermögen des Verletzten einen Schaden im haftungsrechtlichen Sinn darstellt, so dass der Unternehmer seinen Schaden nicht abstrakt in Höhe des Gehalts einer gleichwertigen Ersatzkraft geltend machen kann (Senatsurteil BGHZ 54, 45, 50, 54).

    Konnte sich mithin aus dem Klägervortrag zum unfallbedingten Ausbleiben andernfalls zu erwartender Gewinnsteigerungen nach den Grundsätzen des § 252 BGB ein erstattungsfähiger Schaden ergeben (BGHZ 54, 45, 53), so hätte das Berufungsgericht dem Klägervortrag zum unfallbedingten Einsatz zusätzlicher Hilfskräfte nachgehen und die hierzu angebotenen Beweise erheben müssen.

  • BGH, 18.02.1992 - VI ZR 367/90

    Schadensersatz wegen verletzungsbedingten Mehraufwands

    Auszug aus BGH, 31.03.1992 - VI ZR 143/91
    Gleichzeitig verkennt es, dass der Kläger den bei der Darlegung eines Schadens im Rahmen des § 287 ZPO herabgesetzten Anforderungen (hierzu BGHZ 74, 221, 226 und Senatsurteil vom 18. Februar 1992 - VI ZR 367/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen) genügt und hinreichend substantiiert einen unfallbedingten Kostenaufwand zur Überbrückung des Ausfalls in seinem Unternehmen behauptet hat, der das Geschäftsergebnis belastet habe; für diesen konkreten Schaden kann der Verletzte - in den Grenzen des § 254 Abs. 2 BGB - von dem Schädiger Ersatz verlangen.
  • BGH, 24.04.1979 - VI ZR 204/76

    Bemessung des in Zukunft liegenden Erwerbsschadens

    Auszug aus BGH, 31.03.1992 - VI ZR 143/91
    Gleichzeitig verkennt es, dass der Kläger den bei der Darlegung eines Schadens im Rahmen des § 287 ZPO herabgesetzten Anforderungen (hierzu BGHZ 74, 221, 226 und Senatsurteil vom 18. Februar 1992 - VI ZR 367/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen) genügt und hinreichend substantiiert einen unfallbedingten Kostenaufwand zur Überbrückung des Ausfalls in seinem Unternehmen behauptet hat, der das Geschäftsergebnis belastet habe; für diesen konkreten Schaden kann der Verletzte - in den Grenzen des § 254 Abs. 2 BGB - von dem Schädiger Ersatz verlangen.
  • OLG München, 29.10.2010 - 10 U 3255/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Berechnung des Erwerbsschadens von …

    Rn. 6 a) Nach ständiger Rechtsprechung des 6. Zivilsenats des BGH bedarf es bei selbständig Tätigen zur Beantwortung der Frage, ob diese einen Verdienstausfallschaden erlitten haben, der Prüfung, wie sich das von ihnen betriebene Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte ( BGH , Urteile vom 31.03.1992 - VI ZR 143/91 = VersR 1992, 973; vom 06.07.1993 - VI ZR 228/92 = VersR 1993, 1284 [1285]; vom 10.12.1996 - VI ZR 268/95 = VersR 1997, 453 [454]; vom 03.03.1998 - VI ZR 385/96 = VersR 1998, 772 [773]; vom 06.02.2001 - VI ZR 339/99 = NJW 2001, 1640 [1641]).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Letzteres ist verneint worden z.B. für den Zeitaufwand vermehrter Zuwendung der Eltern während der Krankenhausbehandlung des Kindes (BGHZ 106, 28) und für die Arbeitsleistung eines Unternehmers, weil diese keinen objektiven Marktwert, sondern nur einen vom wirtschaftlichen Erfolg abhängigen Unternehmenswert habe (BGHZ 54, 55, 51; BGH, Urt. v. 31. März 1992, VI ZR 143/91, NJW-RR 1992, 852).
  • BGH, 19.09.2017 - VI ZR 530/16

    Bemessung des Erwerbsschadens eines selbständig tätigen Verkehrsunfallverletzten: …

    Das muss sich allerdings nicht im Verlust bisher bezogener Einnahmen zeigen, sondern kann auch dadurch sichtbar werden, dass ohne die Schädigung zu erwartende, gegebenenfalls auch gesteigerte Gewinne nicht gemacht werden konnten (Senatsurteile vom 5. Mai 1970 - VI ZR 212/68, BGHZ 54, 45, 50 ff.; vom 31. März 1992 - VI ZR 143/91, NJW-RR 1992, 852 unter II 1;… vom 12. Januar 2016 - VI ZR 491/14, VersR 2016, 415 Rn. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht