Rechtsprechung
| BGH, 09.03.1971 - VI ZR 158/69 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
GmbH - Alleingesellschafter - Geschäftsführergehaltserstattung - Echte Tätigkeitsvergütung - Unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 249, 842
Ersatzfähigkeit des Geschäftsführergehalts des Alleingesellschafters einer GmbH
Papierfundstellen
- NJW 1971, 1136
- MDR 1971, 569
- VersR 1971, 570
- DB 1971, 825
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.02.1964 - VI ZR 16/63
Auszug aus BGH, 09.03.1971 - VI ZR 158/69
Dazu macht die Revision im einzelnen geltend: Die vom Berufungsgericht angewandten Grundsätze gälten zwar selbst dann, wenn der verletzte Mitinhaber einer GmbH sein Geschäftsführergehalt - sogar ohne vertragliche Verpflichtung der Gesellschaft - weiter erhalte (Senatsurteil vom 25. Februar 1964 - VI ZR 16/63 - VersR 1964, 626).Sie verkennt nicht, daß der Bundesgerichtshof bereits für Fälle gegenteilig entschieden hat, in denen der geschädigte Geschäftsführer einen (mehr oder minder großen) Anteil am Vermögen der GmbH innehat (Senatsurteil vom 25. Februar 1964 aaO).
- BGH, 28.04.1970 - VI ZR 193/68
Umfang der Ersatzfähigkeit der Einkommenssteuer bei gemeinsamer Veranlagung von …
Auszug aus BGH, 09.03.1971 - VI ZR 158/69
Vor allem steuerliche Gründe können einen Anreiz für sachlich nicht begründete oder doch überhöhte Vergütungen bilden, so daß weder die Tatsache der Zahlung noch auch die mitunter nach anderen Beweisgrund sätzen erfolgte steuerliche Anerkennung notwendig dafür spricht, daß dem Gehalt eine angemessene Arbeitsleistung gegenübersteht (vgl. etwa das Senatsurteil vom 28. April 1970 - VI ZR 193/68 - VersR 1970, 690, 641). - BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68
Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne
Auszug aus BGH, 09.03.1971 - VI ZR 158/69
a) Allerdings kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein selbständiger Unternehmer den Ausfall seiner Arbeitskraft nicht abstrakt - etwa in Höhe des Entgelts für einen ähnlich befähigten Arbeitnehmer - als Vermögensschaden in Rechnung stellen (zuletzt Senatsurteil vom 3. Mai 1970 - VI ZR 212/68 - BGHZ 34, 43 = VersR 1970, 766).
- BGH, 14.10.1969 - VI ZR 55/68
Ersatzfähigkeit des nicht weitergezahlten Gehaltes eines GmbH-Geschäftsführers
Auszug aus BGH, 09.03.1971 - VI ZR 158/69
Der Geschädigte kann viel mehr in solchen Fällen den Schädiger auf Zahlung des (Brutto)-Arbeitsentgelts an den Arbeitgeber, gegebenen falls also auch - wie hier - an die Gesellschaft, deren Geschäftsführer und gesetzlicher Vertreter er ist, in Anspruch nehmen, wenn jedenfalls im Wege der Schätzung (§ 287 ZPO) davon ausgegangen werden kann, daß dem Arbeitgeber ein Ausfall in Höhe des weiterbezahlten Arbeitsentgelts entstanden ist (vgl. Senatsurteil vom '\k. Oktober 1969 - VI ZR 55/68 - LM BGB § 823 /Eb7 Nr. 18; ferner Marschall von Bieberstein, Reflexschäden und ReflexrechteS. 2k9 zu Nr. 19). - BGH, 05.07.1966 - VI ZR 275/64
Beurteilung eines Erwerbsschadens unter Würdigung aller Umstände nach der freien …
Auszug aus BGH, 09.03.1971 - VI ZR 158/69
Dagegen müsse der auf eigene Rechnung Erwerbstätige konkret nachweisen, daß sein Verdienst ohne den Schadensfall höher gewesen sein würde (…BGH Urt. vom 6. Oktober 1964 - VI ZR 156/63 - VRS 28, 1, 2; vom 5.Juli 1966 - VI ZR 275/64 - VersR 1966, 957, 958). - BGH, 06.10.1964 - VI ZR 156/63
Erwerbsschaden des Mitgesellschafters bei Vereinbarung einer Gewinnbeteiligung …
Auszug aus BGH, 09.03.1971 - VI ZR 158/69
Dagegen müsse der auf eigene Rechnung Erwerbstätige konkret nachweisen, daß sein Verdienst ohne den Schadensfall höher gewesen sein würde (BGH Urt. vom 6. Oktober 1964 - VI ZR 156/63 - VRS 28, 1, 2; vom 5.Juli 1966 - VI ZR 275/64 - VersR 1966, 957, 958).
- BSG, 24.11.2005 - B 12 RA 1/04 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Alleingeschäftsführer bzw …
Schließlich kann etwa die GmbH den Schädiger auf Zahlung des Bruttoentgelts in Anspruch nehmen, wenn ihr durch eine von diesem verursachte unfallbedingte Dienstunfähigkeit des Alleingeschäftsführers/-gesellschafters ein Ausfall in Höhe weiterbezahlten Entgelts entstanden ist (BGH vom 9. März 1971, VI ZR 158/69, LM Nr. 8 zu § 842 BGB = VersR 1971, 570). - OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 1 U 220/10
Ersatz von Mietwagenkosten bei unfallbedingten Verletzungen des Geschädigten; …
Ob allerdings die vertraglich zugesagte Vergütung ein echtes Arbeitsentgelt darstellt, bedarf einer besonders genauen Überprüfung (Jahnke a.a.O. mit Hinweis auf BGH VersR 1977, 863 sowie BGH VersR 1971, 570). - OLG Saarbrücken, 20.07.2004 - 4 U 644/03
Übernahme der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Grundstücks durch …
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist der geschäftsführende Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft berechtigt, die im Wege der Lohnfortzahlung erhaltenen Beträge gegenüber dem Schädiger geltend zu machen, wenn die Kapitalgesellschaft dem Alleingesellschafter das Gehalt während der Dauer seiner verletzungsbedingten Arbeitsunfähigkeit weiterzahlt (BGH, VersR 1967, 83 [84 li. Sp.]; 1971, 570 [571]; 1974, 335 [336 li. Sp.]; 1977, 1283; NJW 1992, 1410;… Staudinger/Vieweg, BGB, 13. Aufl., § 842 Rdnr. 111;… MünchKomm(BGB)/Wagner, 4. Aufl., § 842 Rdnr. 45;… Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 7. Auflage, Rdnr. 111).
- BGH, 13.11.1973 - VI ZR 53/72
Gesellschaftsschaden als Gesellschafterschaden
Demgemäß hat auch der Senat ausgesprochen, daß der Geschäftsführer, der zugleich alleiniger Gesellschafter einer Einmann-GmbH ist, im Falle einer unfallbedingten Dienstunfähigkeit wie jeder Arbeiter oder Angestellte den Schädiger auf Zahlung des (Brutto-) Arbeitsentgelts an seine Gesellschaft in Anspruch nehmen darf, wenn davon ausgegangen werden kann, daß dieser ein Ausfall in Höhe des weiterbezahlten Entgelts entstanden ist (Senatsurteil vom 9. März 1971 - VI ZR 158/69 = LM BGB § 842 Nr. 8 = VersR 1971, 570). - OLG München, 15.09.2017 - 10 U 739/16
Ersatz von Erwerbsnachteilen nach einem Verkehrsunfall
Es entspricht ferner ständiger Rechtsprechung, dass es dem für die Aufhebung der Arbeitsfähigkeit Haftenden nicht zu Gute kommen darf, wenn der Arbeitgeber des Geschädigten das Arbeitsentgelt bei unfallbedingtem Ausbleiben der Gegenleistung fortzahlt ... Der Geschädigte kann vielmehr in solchen Fällen den Schädiger auf Zahlung des (Brutto) Arbeitsentgelts an den Arbeitgeber, gegebenenfalls also auch - wie hier - an die Gesellschaft, deren Geschäftsführer und gesetzlicher Vertreter er ist, in Anspruch nehmen, wenn jedenfalls im Wege der Schätzung (§ 287 ZPO) davon ausgegangen werden kann, dass dem Arbeitgeber ein Ausfall in Höhe des weiterbezahlten Arbeitsentgelts entstanden ist ... Dagegen berührt es die Ersatzpflicht des Schädigers nicht, in welcher Weise der Arbeitgeber dem zeitweiligen Ausbleiben der geldwerten Arbeitsleistung Rechnung getragen hat, wobei ... die Hinnahme eines entsprechend geminderten Gewerbeertrages in Frage kommen" (BGH NJW 1971, 1136). - BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91
Verdienstausfall und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall; Nichtgezahlte …
Auch der Alleingesellschafter einer GmbH, der zugleich deren Geschäftsführer ist, kann mit der Gesellschaft wirksam die Zahlung eines Geschäftsführergehaltes vereinbaren (vgl. z.B. Senatsurteil vom 9. März 1971 - VI ZR 158/69 - NJW 1971, 1136).Denn auch wenn er nicht verzichtet hätte und ihm die Gehälter wie vertraglich vorgesehen ausbezahlt worden wären, könnte er einen entsprechenden Schaden gegenüber den Beklagten geltend machen, da letztere durch die Leistung der Gesellschaften nicht entlastet werden dürfen (vgl. Senatsurteile vom 9. März 1971 - VI ZR 158/69 - a.a.O. …und vom 5. Juli 1977 - VI ZR 44/75 - aaO).
- BGH, 08.02.1977 - VI ZR 249/74
Geltendmachung von Schäden eines Geschäftsführer-Gesellschafters einer GmbH
Keine Durchbrechung, sondern eine Bestätigung dieser beiden hier ineinandergreifenden Prinzipien ist es, wenn die Rechtsprechung dort, wo es um den Verdienstausfallschaden des verletzten (geschäftsführenden) Gesellschafters geht, dem Schädiger die Berufung darauf versagt, daß die Gesellschaft dem Verletzten, mag dieser auch ihr (alleiniger) Gesellschafter sein, ungeachtet seines Ausfalls den Verdienst (Lohn, Geschäftsführergehalt) weitergezahlt hat (Senatsurteilevom 9. März 1971 - VI ZR 158/69 - LM BGB § 842 Nr. 8 = VersR 1971, 570;vom 14. Oktober 1969 - VI ZR 55/68 = LM § 823 (Eb) Nr. 13 = VersR 70, 38, 39;vom 8. November 1966 - VI ZR 44/65 = VersR 1967, 83). - OLG Frankfurt, 18.04.2024 - 18 W 14/24
Keine Festsetzung von Verdienstausfall für Gesellschafter-Geschäftführer
b) Auch nach dem schadensrechtlichen Grundsatz, dass die Weiterzahlung von Lohn und Gehalt an den körperlich verletzten und arbeitsunfähig gewordenen Arbeitnehmer die Schadensersatzpflicht des verantwortlichen Schädigers nicht berührt (vgl. BGH…, Urteil vom 5. Februar 1963 - VI ZR 33/62, Rn. 13 ff.;… Urteil vom 8. November 1966 - VI ZR 44/65, Rn. 11 ff.; Urteil vom 9. März 1971 - VI ZR 158/69, Rn. 14, jeweils juris), kann ein Verdienstausfall des Beklagten nicht festgesetzt werden.Unabhängig davon, dass der Beklagte schon keinen Vortrag dazu gehalten hat, in welcher Höhe ihm selbst für die versäumte Zeit ein Verdienst zustand und ob es sich bei seinem Geschäftsführergehalt um eine echte Tätigkeitsvergütung handelte (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1971, aaO., Rn. 16), kann im Schadensersatzrecht eine entsprechende Zahlung lediglich an den Arbeitgeber / die Gesellschaft verlangt werden (BGH, Urteil vom 9. März 1971, aaO.) bzw. kann diese(r) die Zahlung nach Abtretung des Anspruchs an sich verlangen (BGH…, Urteil vom 5. Februar 1963, aaO., Rn. 14).
- BGH, 05.07.1977 - VI ZR 44/75
Umfang des Anspruchs auf entgangenen Verdienst bei Lohnfortzahlung
All dies steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 8. November 1966 - VI ZR 44/65 - VersR 1967, 83; vom 14. Oktober 1969 - VI ZR 55/68 - VersR 1970, 38, 39; vom 9. März 1971 - VI ZR 158/69 - VersR 1971, 570; vom 8. Februar 1977 - VI ZR 249/74 - VersR 1977, 374) und wird von der Revision als ihr günstig nicht angegriffen.Bei Tätigkeitsvergütungen an Personen, die gleichzeitig Gesellschafter der Arbeitgeberin sind, gilt es vor allem auszuschließen, daß die als Tätigkeitsvergütung bezeichneten Leistungen tatsächlich eine Ausschüttung bzw. Entnahme verdecken, wofür sich vor allem bei Kapitalgesellschaften steuerliche Motive anbieten (vgl. Senatsurteile vom 14. Oktober 1969 - VI ZR 55/68 - VersR 1970, 38, 39; vom 28. April 1970 - VI ZR 193/68 - VersR 1970, 640, 641; vom 9. März 1971 - VI ZR 158/69 - VersR 1971, 570, 571).
- LG München II, 14.01.2016 - 14 O 4070/14
Anspruch des Alleingesellschafters einer GmbH auf Erstattung des während …
Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1971, 1136) könne der Kläger auch den Bruttoverdienstausfallschaden ersetzt verlangen.Rn. 18 Nach der Rechtsprechung des BGH kann auch der Alleingesellschafter einer GmbH vom Haftpflichtigen Erstattung seines während der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit weiter gezahlten Geschäftsführergehalts verlangen, sofern es sich um eine echte Tätigkeitsvergütung handelt (NJW 1971, 1136; NJW 1978, 40).
Insoweit wird auf die Entscheidung BGH NJW 1971, 1136, dort Teilziffer 14 bei Juris, verwiesen.
- OLG Celle, 28.04.2010 - 14 U 147/09
- BGH, 09.03.1971 - VI ZR 138/69
Echtes Leiharbeitsverhältnis - Unternehmerhaftung - Eignung derArbeiter - …
- LG Erfurt, 18.05.2011 - 10 O 674/07
Schadensersatz aus Verkehrsunfall wegen des Ausweichens vor einem unbeleuchteten, …
- OLG Köln, 19.10.1999 - 15 U 58/99
Verdienstausfall eines Gesellschafter-Geschäftsführers
- KG, 03.06.2004 - 12 U 357/02
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verdienstausfallschaden des verletzten …
- OLG Bamberg, 28.03.2023 - 5 U 122/22
Unfallbedingter Verdienstausfall des Alleingesellschafters und Geschäftsführers …
- OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 124/98
Streit um die Haftung für einen Unfall bei einer Triathlonveranstaltung; …
- LG Frankenthal, 20.05.2015 - 3 O 271/14
Schadenersatzanspruch aufgrund eines Skiunfalls: Haftung des von hinten …
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