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Rechtsprechung
   BGH, 05.02.1980 - VI ZR 174/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1091
BGH, 05.02.1980 - VI ZR 174/78 (https://dejure.org/1980,1091)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1980 - VI ZR 174/78 (https://dejure.org/1980,1091)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1980 - VI ZR 174/78 (https://dejure.org/1980,1091)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassen von beleidigenden Äußerungen (Schmähkritik) in Flugblättern - Aktivlegitimation eines Vereins bei lediglich allgemeinen Äußerungen gegen die Straßenlobby und Autolobby - Grundrechtlich geschützte freie koalitionsmäßige Betätigung und freie Meinungsäußerung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1685
  • MDR 1980, 480
  • GRUR 1980, 309
  • DB 1980, 2508
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 664/65

    Mitgliederwerbung I

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - VI ZR 174/78
    Zwar ist diesen hierin kein unabgrenzbarer Handlungsspielraum eingeräumt; vielmehr kann der Gesetzgeber Schranken setzen, wenn und soweit dies zum Schutz anderer Rechtsgüter von der Sache her geboten ist (BVerfGE 28, 295, 303, 306; 38, 386, 393; 42, 133, 139 [BVerfG 28.04.1976 - 1 BvR 71/73]; BGHZ 70, 277, 280 [BGH 31.01.1978 - VI ZR 32/77] m.w.Nachw.).

    Für die Güter- und Interessenabwägung gegenüber den schutzwürdigen Interessen des Klägers an der Wahrung seines Rufs und der ungestörten Erfüllung seiner Vereinsaufgaben kommt dem Recht der Beklagten, ihren Standpunkt vor der Öffentlichkeit frei zu vertreten, angesichts der verfassungsrechtlichen Gewährleistung freier koalitionsmäßiger Betätigung (Art. 9 Abs. 3 GG), die das Recht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) umschließt (BVerfGE 28, 295, 310 = NJW 1970, 1635, 1637 [BVerfG 26.05.1970 - 2 BvR 664/65]; BGHZ 70, 277, 289) [BGH 31.01.1978 - VI ZR 32/77], im Streitfall besonderes Gewicht zu.

  • BGH, 31.01.1978 - VI ZR 32/77

    Fluglotsenstreik - Gewerkschaftshaftung - § 826 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - VI ZR 174/78
    Zwar ist diesen hierin kein unabgrenzbarer Handlungsspielraum eingeräumt; vielmehr kann der Gesetzgeber Schranken setzen, wenn und soweit dies zum Schutz anderer Rechtsgüter von der Sache her geboten ist (BVerfGE 28, 295, 303, 306; 38, 386, 393; 42, 133, 139 [BVerfG 28.04.1976 - 1 BvR 71/73]; BGHZ 70, 277, 280 [BGH 31.01.1978 - VI ZR 32/77] m.w.Nachw.).

    Für die Güter- und Interessenabwägung gegenüber den schutzwürdigen Interessen des Klägers an der Wahrung seines Rufs und der ungestörten Erfüllung seiner Vereinsaufgaben kommt dem Recht der Beklagten, ihren Standpunkt vor der Öffentlichkeit frei zu vertreten, angesichts der verfassungsrechtlichen Gewährleistung freier koalitionsmäßiger Betätigung (Art. 9 Abs. 3 GG), die das Recht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) umschließt (BVerfGE 28, 295, 310 = NJW 1970, 1635, 1637 [BVerfG 26.05.1970 - 2 BvR 664/65]; BGHZ 70, 277, 289) [BGH 31.01.1978 - VI ZR 32/77], im Streitfall besonderes Gewicht zu.

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch …

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - VI ZR 174/78
    Diese richten sich erst recht nicht nach dem schonendsten, mildesten Mittel für den Gegner (vgl. BGHZ 45, 296, 307 - Höllenfeuer), noch verpflichten sie zu betont sachlichem Vorgehen unter Verzicht auf polemische Unterstreichungen und Übertreibungen.
  • BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73

    Wahlwerbung

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - VI ZR 174/78
    Zwar ist diesen hierin kein unabgrenzbarer Handlungsspielraum eingeräumt; vielmehr kann der Gesetzgeber Schranken setzen, wenn und soweit dies zum Schutz anderer Rechtsgüter von der Sache her geboten ist (BVerfGE 28, 295, 303, 306; 38, 386, 393; 42, 133, 139 [BVerfG 28.04.1976 - 1 BvR 71/73]; BGHZ 70, 277, 280 [BGH 31.01.1978 - VI ZR 32/77] m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.10.1964 - VI ZR 176/63

    Gewerkschaft ÖTV

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - VI ZR 174/78
    Solches Auftreten der Gewerkschaft ist den im geschäftlichen Verkehr geltenden Wettbewerbsregeln aus gleichliegenden Gründen nicht zugänglich, aus denen der erkennende Senat die Mitgliederwerbung der Gewerkschaften von den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ausgenommen hat (BGHZ 42, 210, 218; Senatsurteil vom 18. Mai 1971 - VI ZR 220/69 = NJW 1971, 1655 = GRUR 1971, 591, 592 - Sabotage; vgl. auch BAG 21, 201, 207 = NJW 1969, 861).
  • BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 418/71

    Aussperrung von Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - VI ZR 174/78
    Zwar ist diesen hierin kein unabgrenzbarer Handlungsspielraum eingeräumt; vielmehr kann der Gesetzgeber Schranken setzen, wenn und soweit dies zum Schutz anderer Rechtsgüter von der Sache her geboten ist (BVerfGE 28, 295, 303, 306; 38, 386, 393; 42, 133, 139 [BVerfG 28.04.1976 - 1 BvR 71/73]; BGHZ 70, 277, 280 [BGH 31.01.1978 - VI ZR 32/77] m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.02.1977 - VI ZR 204/74

    "Halsabschneider"

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - VI ZR 174/78
    Seine Grenzen sind grundsätzlich erst überschritten, wenn das abwertende Urteil zur bloßen Schmähung des Gegners herabsinkt, die jeden sachlichen Bezug zu dem vertretenen Standpunkt des Kritikers vermissen läßt und nicht mehr ein adäquates Mittel des Meinungskampfes ist (Senatsurteil vom 1. Februar 1977 - VI ZR 204/74 = GRUR 1977, 801 m.w.Nachw. - Halsabschneider - m. Anm. Ohlgart und in AfP 1978, 36 m. Anm. Klette).
  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 220/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer rechtswidrigen Ehrverletzung - Umfang der …

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - VI ZR 174/78
    Solches Auftreten der Gewerkschaft ist den im geschäftlichen Verkehr geltenden Wettbewerbsregeln aus gleichliegenden Gründen nicht zugänglich, aus denen der erkennende Senat die Mitgliederwerbung der Gewerkschaften von den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ausgenommen hat (BGHZ 42, 210, 218; Senatsurteil vom 18. Mai 1971 - VI ZR 220/69 = NJW 1971, 1655 = GRUR 1971, 591, 592 - Sabotage; vgl. auch BAG 21, 201, 207 = NJW 1969, 861).
  • BAG, 11.11.1968 - 1 AZR 16/68

    Mitgliederwerbung der Gewerkschaften - Geschäftlicher Verkehr - Veröffentlichung …

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - VI ZR 174/78
    Solches Auftreten der Gewerkschaft ist den im geschäftlichen Verkehr geltenden Wettbewerbsregeln aus gleichliegenden Gründen nicht zugänglich, aus denen der erkennende Senat die Mitgliederwerbung der Gewerkschaften von den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ausgenommen hat (BGHZ 42, 210, 218; Senatsurteil vom 18. Mai 1971 - VI ZR 220/69 = NJW 1971, 1655 = GRUR 1971, 591, 592 - Sabotage; vgl. auch BAG 21, 201, 207 = NJW 1969, 861).
  • BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65
    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - VI ZR 174/78
    Insoweit begrenzt ihn sein satzungsmäßiger Aufgabenbereich, der sich auf die Kontrolle wettbewerblicher Verhältnisse beschränkt (vgl. BGH Urteil vom 26. April 1967 - Ib ZR 22/65 = GRUR 1968, 95, 97 ff - Büchereinachlaß).
  • BAG, 13.03.2024 - 10 AZR 117/23

    Auskunftsanspruch - Sozialkassensystem - Kosten - Öffentlichkeitsarbeit - Maler- …

    Es liegen keine "geschäftlichen Handlungen" iSd. UWG vor, sondern ihr Tätigwerden dient der Verwirklichung der sozialen und gesellschaftlichen Aufgaben von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (…BAG 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - Rn. 60, BAGE 129, 145; 31. Mai 2005 - 1 AZR 141/04 - zu I 2 a der Gründe mwN, BAGE 115, 58; vgl. zu § 1 UWG aF BAG 11. November 1968 - 1 AZR 16/68 - zu 3 der Gründe, BAGE 21, 201; BGH 5. Februar 1980 - VI ZR 174/78 - zu II 1 a der Gründe; 6. Oktober 1964 - VI ZR 176/63 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 42, 210).
  • BGH, 22.10.1987 - I ZR 247/85

    Mit Verlogenheit zum Geld

    Ob eine Äußerung Werturteil (Meinungsäußerung) oder Tatsachenbehauptung ist, richtet sich nicht allein nach dem Wortlaut und der äußeren Form, in die die Veröffentlichung gekleidet ist, sondern auch nach ihrem Inhalt, so wie sie in ihrem Gesamtzusammenhang von den angesprochenen Verkehrskreisen, hier von den Lesern der Zeitschrift der Beklagten, verstanden wird (…BGH, Urt. v. 9.11.1971 - VI ZR 57/70, GRUR 1972, 435, 439 - Grundstücksgesellschaft; Urt. v. 5.2.1980 - VI ZR 174/78, GRUR 1980, 309, 310 = WRP 1980, 401, 402 - Straßen- und Autolobby).
  • OLG Köln, 16.09.1997 - 15 U 70/97

    Keine Parteifähigkeit der Zeugen Jehovas

    Dies richtet sich nicht allein nach dem Wortlaut und der äußeren Form, in die die Veröffentlichung gekleidet ist, sondern auch nach ihrem Inhalt, so wie sie in ihrem Gesamtzusammenhang von den angesprochenen Verkehrskreisen - hier die Teilnehmer des Internets - verstanden wird (vgl. allgemein: BGH, GRUR 1972, 435 ff. (439); BGH, GRUR 1980, 309 f. (310); BGH, GRUR 1988, 25 ff. (27)).
  • BayObLG, 29.01.2002 - 4St RR 122/01

    Geschäftsverkehr nach Markenrecht - Ausstattung von Sportlern durch Idealverein

    Denn mit einem solchen Ziel verfolgt ein Idealverein keine geschäftlichen Zwecke, und zwar auch dann nicht" wenn er in Konkurrenz mit anderen nicht wirtschaftlich tätigen Sportvereinen steht und zu dieser Maßnahme greift, um mehr neue Mitglieder zu gewinnen (vgl. dazu z.B. BGH GRUR 1980, 309; 1972, 427; NJW 1970, 378; GRUR 1968, 205; BGHZ 42, 211).
  • LG Frankfurt/Main, 08.05.2014 - 3 O 500/13

    Verbandsklagebefugnis im Presserecht

    Eine Klagebefugnis eines Branchenverbandes wegen kritischer Äußerungen über die von ihm repräsentierte Branche kommt demnach nur dann in Betracht, wenn die beanstandeten Äußerungen ihn selbst in seinem Ruf oder in seinem Funktionsbereich beeinträchtigen (in diesem Sinne schon BGH, NJW 1980, 1685).
  • BayObLG, 05.12.1989 - BReg. 2 Z 121/89

    Verletzung des Persönlichkeitsrecht durch Protokoll der …

    Ferner ist zu beachten, daß subjektiven Werturteilen und Meinungen von Verfassungs wegen (Art. 5 Abs. 1 GG) ein weiter Freiraum gewährt wird und dieser erst überschritten ist, wenn das abwertende Urteil zur bloßen Schmähung des Gegners herabsinkt, die jeden sachlichen Bezug zu dem vertretenen Standpunkt des Kritikers vermissen läßt (BGH NJW 1980, 1685, NJW 1987, 2225/2227).
  • OLG Dresden, 16.09.1994 - 5 U 1423/93

    Zulässigkeit kritisierender Äußerungen als Reaktion auf eine zuvor vom …

    Ebenso wie auch sonst im Meinungskampf kann es in der wettbewerblichen Abwehrsituation ein Sachlichkeitsgebot schon deswegen nicht geben, weil eine nur sachliche Entgegnung häufig zu schwach wäre, die Wirkung des Angriffs einigermaßen auszugleichen (BVerfGE 12, 113, 131 - Spiegel/Richard Schmidt) und weil auch die Adressaten die Subjektivität der Kritik im Rahmen geführter Auseinandersetzungen im allgemeinen in Rechnung stellen (BGHZ 45, 296, 308 - Höllenfeuer, BGH GRUR 1977, 801, 803 - Halsabschneider; GRUR 1980, 309, 310 - Straßen- und Autolobby), ganz abgesehen davon, daß, wer sich selbst in die Arena des Kampfes begeben hat, dessen Spielregeln akzeptieren und eine Beeinträchtigung seiner Ehre eher hinnehmen muß (vgl. BVerfGE 54, 129, 138 - Kunstkritik).
  • OLG Köln, 19.04.1983 - 15 U 182/82

    Unterlassungsklage gegen eine Gewerkschaft zum Zweck des Unterlassens von …

    Unter Berufung auf BGH NJW 1963, 1871, BGH NJW 1980, 1685 [BGH 05.02.1980 - VI ZR 174/78] hat das Landgericht daher die Klagebefugnis der Klägerinnen verneint.
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