Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 04.03.2008 - VI ZR 176/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,362
BGH, 04.03.2008 - VI ZR 176/07 (https://dejure.org/2008,362)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2008 - VI ZR 176/07 (https://dejure.org/2008,362)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2008 - VI ZR 176/07 (https://dejure.org/2008,362)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,362) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (25)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 1004; RVG §§ 15 Abs. 2 Satz 1, 17 Nr. 4 b; 22 Abs. 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Rechtsanwaltsgebühren für Abschlussschreiben - Das Abschlussschreiben eines Rechtsanwaltsgehört hinsichtlich der Anwaltsgebühren zur angedrohten Hauptsacheklage und nicht mehrzum Eilverfahren.

    Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Der BGH zu Erforderlichkeit und Kosten des Abschlussschreibens

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anwaltsgebühren für Abschlussschreiben

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 1004 BGB, § 15 RVG, § 17 RVG
    Abschlussschreiben eigene Angelegenheit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abschlussschreiben im Presserecht löst zusätzliche Anwaltsgebühr aus

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Abschlussschreiben verursacht zusätzliche Anwaltsgebühren

  • it-recht-kanzlei.de (Zusammenfassung)

    Kostenerstattung des Abschlussschreibens im Presserecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abschlussschreiben im Presserecht löst zusätzliche Anwaltsgebühr aus

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenerstattung - Gebührenrechtliche Behandlung des Abschlussschreibens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1744
  • MDR 2008, 650
  • GRUR-RR 2008, 368
  • VersR 2008, 985
  • MIR 2008, Dok. 123
  • AnwBl 2008, 550
  • AnwBl Online 2008, 100
  • afp 2008, 192
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (79)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 188/05

    Erstattung von Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben wegen unerbetener …

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - VI ZR 176/07
    Nach allgemeiner Auffassung gehört das Abschlussschreiben zum Hauptsacheverfahren und stellt sich im Verhältnis zum Eilverfahren, dem die Abmahnung zuzuordnen ist, als eigenständige Angelegenheit dar (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 188/05 - VersR 2007, 506; BGH, Urteil vom 2. März 1973 - I ZR 5/72 - NJW 1973, 901, 902 "Goldene Armbänder";… Hess in Ullmann juris Praxiskommentar UWG § 12 Rn. 120;… Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht 26. Aufl. § 12 Rn. 3.73;… Ahrens, Der Wettbewerbsprozess 5. Aufl. Kap. 58 Rn. 40;… Büscher in Fezer, Lauterkeitsrecht § 12 Rn. 154).

    Sie stellt eine Abmahnung vor Erhebung der Hauptsacheklage dar, wie sie von der Rechtsprechung zur Vermeidung von Kostennachteilen für den Fall eines sofortigen Anerkenntnisses durch den Gegner im Hinblick auf § 93 ZPO auch nach Erwirkung einer einstweiligen Verfügung gefordert wird (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 188/05 - und BGH…, Urteil vom 2. März 1973 - I ZR 5/72 - jeweils aaO).

  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer …

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - VI ZR 176/07
    Nach allgemeiner Auffassung gehört das Abschlussschreiben zum Hauptsacheverfahren und stellt sich im Verhältnis zum Eilverfahren, dem die Abmahnung zuzuordnen ist, als eigenständige Angelegenheit dar (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 188/05 - VersR 2007, 506; BGH, Urteil vom 2. März 1973 - I ZR 5/72 - NJW 1973, 901, 902 "Goldene Armbänder";… Hess in Ullmann juris Praxiskommentar UWG § 12 Rn. 120;… Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht 26. Aufl. § 12 Rn. 3.73;… Ahrens, Der Wettbewerbsprozess 5. Aufl. Kap. 58 Rn. 40;… Büscher in Fezer, Lauterkeitsrecht § 12 Rn. 154).

    Sie stellt eine Abmahnung vor Erhebung der Hauptsacheklage dar, wie sie von der Rechtsprechung zur Vermeidung von Kostennachteilen für den Fall eines sofortigen Anerkenntnisses durch den Gegner im Hinblick auf § 93 ZPO auch nach Erwirkung einer einstweiligen Verfügung gefordert wird (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 188/05 - und BGH, Urteil vom 2. März 1973 - I ZR 5/72 - jeweils aaO).

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende …

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - VI ZR 176/07
    Die Kosten der Rechtsverfolgung und deshalb auch die Kosten eines mit der Sache befassten Rechtsanwalts, soweit sie zur Wahrnehmung der Rechte erforderlich und zweckmäßig waren, gehören grundsätzlich zu dem wegen einer unerlaubten Handlung zu ersetzenden Schaden (vgl. Senat, BGHZ 127, 348, 350;… Urteil vom 4. Dezember 2007 - VI ZR 277/06 - z.V.b. Rn. 13, m.w.N.).
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 277/06

    Getrennt erfolgte Abmahnungen wegen Verletzung des Allgemeinen …

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - VI ZR 176/07
    Die Kosten der Rechtsverfolgung und deshalb auch die Kosten eines mit der Sache befassten Rechtsanwalts, soweit sie zur Wahrnehmung der Rechte erforderlich und zweckmäßig waren, gehören grundsätzlich zu dem wegen einer unerlaubten Handlung zu ersetzenden Schaden (vgl. Senat, BGHZ 127, 348, 350; Urteil vom 4. Dezember 2007 - VI ZR 277/06 - z.V.b. Rn. 13, m.w.N.).
  • OLG Köln, 28.11.2002 - 6 W 110/02

    Verfahrensrecht; internationales Recht

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - VI ZR 176/07
    Das Abschlussschreiben war im übrigen auch erforderlich, um die Kostenfolge des § 93 ZPO nach Erhebung der Hauptsacheklage zu vermeiden, zumal die Erfolglosigkeit der Abmahnung vor Beginn des Verfügungsverfahrens grundsätzlich keine Anhaltspunkte dafür bietet, wie sich der Antragsgegner nach Erlass der einstweiligen Verfügung verhalten wird (vgl. OLG Köln, OLGR Köln 2003, 192, 193).
  • BGH, 18.11.2024 - VI ZR 10/24

    Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk …

    Rn. 79 1. Die Kosten der Rechtsverfolgung und deshalb auch die Kosten eines mit der Sache befassten Rechtsanwalts gehören, soweit sie zur Wahrnehmung der Rechte erforderlich und zweckmäßig waren, grundsätzlich zu dem wegen einer unerlaubten Handlung zu ersetzenden Schaden (…vgl. Senat, Urteile vom 17. November 2015 - VI ZR 492/14, NJW 2016, 1245 Rn. 9; vom 4. März 2008 - VI ZR 176/07, VersR 2008, 985 Rn. 5;… vom 4. Dezember 2007 - VI ZR 277/06, VersR 2008, 413 Rn. 13;… vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94, BGHZ 127, 348, 350, juris Rn. 7).
  • BFH, 21.12.2016 - XI R 27/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber

    Rn. 28 cc) Der Einordnung der streitgegenständlichen Abmahnungen als Leistungen i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG steht schließlich nicht entgegen, dass die Klägerin die Erstattung ihrer Rechtsverfolgungskosten ggf. nicht nur aufgrund § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG als Aufwendungsersatz beanspruchen konnte, sondern diese Kosten bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen (auch) zu dem wegen einer unerlaubten Handlung zu ersetzenden Schaden gehören können (vgl. hierzu BGH-Urteil vom 4. März 2008 VI ZR 176/07, NJW 2008, 1744, unter II.1., Rz 5).
  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 59/14

    Kosten für Abschlussschreiben II - Kosten eines Abschlussschreibens nach …

    Auch nach einer Beschlussverfügung wird die angemessene und erforderliche Wartefrist jedoch im Regelfall drei Wochen nicht überschreiten (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2008 - VI ZR 176/07, GRUR-RR 2008, 368 Rn. 12 = WRP 2008, 805).

    Rn. 35 Gegen eine Herabsetzung der Gebühr unter die 1, 3-fache Regelgebühr spricht die Funktion des Abschlussschreibens, die einer die Hauptsache vorbereitenden Abmahnung vergleichbar ist (vgl. BGH, GRUR-RR 2008, 368 Rn. 9).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht