Rechtsprechung
| BGH, 18.12.1954 - VI ZR 177/53 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- RG, 31.05.1927 - II 517/26
Stillschweigendes Wettbewerbsverbot
Auszug aus BGH, 18.12.1954 - VI ZR 177/53
Die Revision hat unter Hinweis auf die Entscheidung RGZ 117, 176 um Prüfung gebeten, ob der Beklagte nicht gegen ein stillschweigendes Konkurrenzverbot verstossen habe und deshalb verpflichtet sei, dem Kläger Schadensersatz zu leisten.In der vom Reichsgericht entschiedenen Sache, auf die sich die Revision beruft, (RGZ 117, 176 [180]) hatten die Parteien beim Verkauf eines kaufmännischen Geschäfts mit Kundschaft vereinbart, dass der Verkäufer als Gegenwert für seine Leistung u.a. 10 Jahre lang am Verkaufswert der während dieser Zeit abgesetzten Waren mit einem bestimmten Hundertsatz anteilsberechtigt sein sollte.
- RG, 13.06.1911 - III 272/10
Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters
Auszug aus BGH, 18.12.1954 - VI ZR 177/53
Das entspricht seit der Entscheidung RGZ 76, 367 der in Rechtsprechung und Rechtslehre herrschenden Meinung (…vgl. Staudinger BGB 10. Aufl. § 553 Anm. II 2 mit Hinweisen). - RG, 29.09.1938 - IV 98/38
Verletzt der Pächter die Treupflicht gegenüber dem Verpächter, wenn er die …
Auszug aus BGH, 18.12.1954 - VI ZR 177/53
Auch aus dem Grundgedanken der Entscheidung RGZ 158, 180 [184] kann entgegen der Ansicht der Revision eine Schadensersatzpflicht des Beklagten nicht mit der Erwägung hergeleitet werden, der Beklagte habe aus dem Gesichtspunkt der nachwirkenden Treuepflicht das Geschäft nicht auf dem Nachbargrundstück weiterbetreiben und dadurch die Fortführung des Totogeschäfts im Kiosk des Klägers unmöglich machen dürfen.
- BGH, 28.10.1981 - VIII ZR 302/80
Rechte des Leasinggebers bei Zahlungsverzug des Leasingnehmers
Soweit der Mietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen oder bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt unkündbar ist, ist die Schadenshöhe in aller Regel auf den Betrag des für den unkündbaren Zeitraum vertraglich vereinbarten Mietzinses nach oben begrenzt, weil der Mieter im Falle der Vertragserfüllung zu weitergehenden Leistungen nicht verpflichtet gewesen wäre (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1954 - VI ZR 177/53 = LM BGB § 249 Ha Nr. 6;… Soergel/Kummer, BGB 11. Aufl. § 553 Rdn. 12;… Gelhaar in RGRK-BGB 12. Aufl. § 554 Rdn. 10). - BGH, 21.12.1966 - VIII ZR 195/64
Auslegung der Urteilsformel
Da der Beklagte mit der Witwe einen neuen Pachtvertrag abgeschlossen habe, könne er Nutzungsentschädigung nur von der Witwe verlangen" Auch gegen diese Auffassung erheben sich rechtliche Bedenken" Daß eine fristlose Kündigung des Vermieters aus einem vom Mieter zu vertretenden Umstand einen Sehadensersatzansprüch des Vermieters wegen schuldhafter Verletzung von Vertrags pflichten nicht ausschließt, entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH Urt. v" 18" Dezember 1954 - VI ZR 177/53 = LM BGB § 249 Ha Nr. 6). - BGH, 03.03.1993 - VIII ZR 101/92
Zeitliche Beschränkung der Schadensersatzpflicht bei fristloser Kündigung des …
Die zeitliche Beschränkung des Schadensersatzanspruches aus § 89 a Abs. 2 HGB und § 628 Abs. 2 BGB bis zum Ablauf der Frist zur ordentlichen Kündigung oder bis zur vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Schadensersatz bei berechtigter fristloser Kündigung anderer Dauerschuldverhältnisse (zum Miet- und Pachtvertrag vgl. Urteil vom 18. Dezember 1954 - VI ZR 177/53 = LM § 249 (Ha) BGB Nr. 6; Urteil vom 15. Juni 1964 - VIII ZR 255/62 = LM § 537 BGB Nr. 12/13 unter II.1; Urteil vom 12. Januar 1972 - VIII ZR 26/71 = LM § 535 BGB Nr. 50 unter I. 2 a; zum Leasingvertrag vgl. BGHZ 82, 121, 130 [BGH 28.10.1981 - VIII ZR 302/80]; BGHZ 95, 39, 47 [BGH 12.06.1985 - VIII ZR 148/84] und 49; zum Darlehensvertrag vgl. BGHZ 104, 337, 342 f). - BGH, 20.05.1970 - VIII ZR 197/68
Rücktritt vom Mietvertrag - Minderung des Mietzinses - Risikobereich des Mieters …
- BGH, 17.01.1968 - VIII ZR 207/65
Unterbrechung der Verjährung durch hilfsweise Geltendmachung eines Anspruchs
Da die Maschinen der Klägerin mit Rücksicht auf die von ihr ausgesprochene fristlose Kündigung am 26. Juli 1954 zurückgegeben worden sind, macht die Klägerin für die Zeit ab 27. Juli 1954 einen Schadensersatzanspruch mit der Begründung geltend, daß der Beklagte durch Verzug mit der Pacht- oder Mietzinszahlung die fristlose Kündigung herbeigeführt und damit auch verursacht habe, daß ihr der Pachtzins für die Zeit bis 31. Dezember 1954 entgangen sei (vgl. BGH Urteil vom 18. Dezember 1954 - VI ZR 177/53 - LM BGB § 249 (Ha) Nr. 6).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".