Rechtsprechung
| BGH, 07.10.1980 - VI ZR 177/79 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erschleichen einer Baugenehmigung durch Täuschung der Behörde über die Person des Bauherren - Mitwirkung eines Notars an der Täuschung - Aussagekraft der Unterschrift eines Notars unter einem Brief über die Kenntnis des Notars vom Briefinhalt - Möglichkeit des ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1981, 1153
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.11.1977 - VI ZR 51/76
Gemeinschaftliche Schwarzfahrt - Haftung eines führerscheinlosen Jugendlichen - …
Auszug aus BGH, 07.10.1980 - VI ZR 177/79
Bei dieser Sachlage ist aber der von ihm gegen den Beklagten erhobene Schadensersatzanspruch mit Treu und Glauben schon an sich nicht vereinbar (vgl. auch RG HRR 1936, Nr. 330), denn im Grundsatz hat ein Komplize keinen Anspruch gegen den anderen, von verbotenem und daher schadensträchtigem Tun abgehalten zu werden (vgl. Senatsurteil vom 29. November 1977 - VI ZR 51/76 - VersR 1978, 183, 184).
- BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85
Anscheinsbeweis für Freitod
Die höchstrichterliche Rechtsprechung geht davon aus, daß es grundsätzlich keinen Anscheinsbeweis für individuelle Verhaltensweisen von Menschen in bestimmten Lebenslagen gibt (BGH Urteil vom 7. Oktober 1980 - VI ZR 177/79 = VersR 1981, 1153; ebenso BGH Urteil vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 344/81 = NJW 1983, 1548, 1551). - BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81
Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen …
Der geltend gemachte Ausschlußgrund erfordert die Feststellung einer auf einem Willensentschluß beruhenden individuellen Verhaltensweise in einer bestimmten Lebenslage, die keiner generalisierenden Beurteilung aufgrund allgemeiner Erfahrungsgrundsätze unterworfen werden kann und für die es daher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keinen (siehe Schreibfehlerberichtigung vom 13. April 1983) Anscheinsbeweis gibt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1980 - VI ZR 177/79 (siehe Schreibfehlerberichtigung vom 13. April 1983) - LM § 286 (C) Nr. 11; VersR 1981, 1153;… ferner Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 41. Aufl. Anhang nach § 286 Anm. 3 C;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO 19. Aufl. § 282 Anm. IV 7 a bb;… Thomas/Putzo, ZPO 12. Aufl. § 286 Anm. 4 b;… Zöller/Stephan, ZPO 13. Aufl. § 286 Anm. IV 3). - BGH, 23.06.1981 - VI ZR 42/80
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Vereinbarung der Gewährleistung nach …
Da die Beklagten verpflichtet waren, den "sichersten" Weg zu gehen, um das von ihren Mandanten erstrebte Ziel zu erreichen (Senatsurteile vom 20. Februar 1975 - VI ZR 129/73 - VersR 1975, 540, 541 m.w.Nachw. und vom 10. Juni 1980 - VI ZR 177/79 - VersR 1980, 925, 926), nämlich die Verkäuferin zur Beseitigung sämtlicher Baumängel zu veranlassen, hätten sie nur dann von der Beantragung des der Verkäuferin bereits angekündigten Beweissicherungsverfahrens absehen dürfen, wenn die Mandanten anderweitig ausreichend gesichert waren, oder wenn diese trotz Belehrung über die möglichen Folgen der Nichtdurchführung eines solchen Verfahrens - etwa aus Kostengründen - davon hatten absehen wollen. - OLG Düsseldorf, 07.06.1984 - 8 U 97/83
Schadensersatzpflicht eines Rechtsanwalts aufgrund mangelnden Hinweises über den …
Andere Entscheidungen des BGH (VersR 1965, 489 und 797; 1966, 29; LM § 286 (C) ZPO Nr. 11; VersR 1981, 1153; NJW 1983, 1551 [BGH 26.01.1983 - IVb ZR 344/81]) lehnen allgemein den Anscheinsbeweis zum Nachweis individueller Willensentschlüsse mit der Begründung ab, von einem typischen Geschehensablauf könne dort nicht mehr gesprochen werden, wo es gerade darauf ankomme, den individuellen Willensentschluß eines Menschen festzustellen, wie er sich angesichts einer besonderen, für jeden Menschen verschieden zu beurteilenden Lage darstelle. - LG Köln, 19.12.1980 - 11 T 194/80
Schenkung an Minderjährige
9. Notarrecht - Amtshaftung des Notars (BGH, Urteil vom 7.10.1980 - VI ZR 177/79 - mitgeteilt von Richter am BGH Dr. H. J. Kulimann, Hochheim) BNotO § 14 Abs. 2 ZPO § 286 BGB § 254 1. Zur Frage, ob ein Anscheinebeweis dafür besteht, daß ein Notar vorn Inhalt eines Schreibens Kenntnis genommen hat, das er eigenhändig unterzeichnet hat.
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