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Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1997 - VI ZR 198/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1461
BGH, 22.04.1997 - VI ZR 198/96 (https://dejure.org/1997,1461)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1997 - VI ZR 198/96 (https://dejure.org/1997,1461)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1997 - VI ZR 198/96 (https://dejure.org/1997,1461)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • RA Kotz

    Sachverständigenhinzuziehung bei Ergänzungsbedürftigkeit eines urkundlich verwerteten Gutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 402
    Urkundenbeweisliche Verwertung von Gutachten aus beigezogenen Verfahren; Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3381
  • MDR 1997, 880
  • NZV 1997, 435
  • VersR 1997, 1158
  • WM 1997, 2190
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 291/89

    Bestmögliche Verwertung der verbliebenen Arbeitskraft; Schadensschätzung und …

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - VI ZR 198/96
    a) Zutreffend nimmt das Berufungsgericht allerdings an, daß ein Unfallverletzter aufgrund seiner Pflicht zur Geringhaltung des Schadens die ihm verbliebene Arbeitskraft in den Grenzen des Zumutbaren so nutzbringend wie möglich verwerten muß (BGHZ 91, 357, 365, Senatsurteil vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 291/89 - VersR 1991, 437, 438).

    Das Berufungsgericht hat auch richtig erkannt, daß der Verletzte von der Pflicht, sich um eine Arbeitsstelle zu bemühen, entbunden sein kann, wenn er wegen seiner unfallbedingten Beeinträchtigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar ist und deshalb Bemühungen um eine Arbeitsstelle von vornherein aussichtslos wären (Senatsurteil vom 9. Oktober 1990 aaO.).

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 207/93

    Pflicht des Gerichts zur Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - VI ZR 198/96
    aa) Der Senat hat zwar die urkundenbeweisliche Verwertung von Gutachten aus einem anderen Verfahren grundsätzlich als zulässig angesehen (Urteile vom 19. Mai 1987 VI ZR 147/86 - VersR 1987, 1091, 1092, vom 8. November 1994 - VI ZR 207/93 - VersR 1995, 481, 482).

    Jedoch muß der Richter in dem anhängigen Verfahren einen Sachverständigen hinzuziehen und eine schriftliche oder mündliche Begutachtung nach § 402 ZPO anordnen, wenn die urkundenbeweislich herangezogenen Ausführungen nicht ausreichen, um die von einer Partei angesprochenen, aufklärungsbedürftigen Fragen zu beantworten (Senatsurteil vom 8. November 1994 aaO.).

  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus …

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - VI ZR 198/96
    Hierbei handelt es sich jedoch um ein von der Beklagten vorgelegtes Privatgutachten, das als solches kein Beweismittel im Sinne der §§ 355 ff. ZPO darstellt, sondern bei dem es sich lediglich um urkundlich belegten Parteivortrag handelt und das nur mit Zustimmung beider Parteien wie ein gerichtlich angefordertes Sachverständigengutachten gewertet werden darf (Senatsurteil vom 11. Mai 1993 - VI ZR 243/92 - VersR 1993, 899, 90O, BGH, Urteil vom 5. Mai 1986 - III ZR 233/84 - NJW 1986, 3077, 3079).
  • BGH, 05.05.1986 - III ZR 233/84

    Psychiatrische Untersuchung eines Schiedsrichters

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - VI ZR 198/96
    Hierbei handelt es sich jedoch um ein von der Beklagten vorgelegtes Privatgutachten, das als solches kein Beweismittel im Sinne der §§ 355 ff. ZPO darstellt, sondern bei dem es sich lediglich um urkundlich belegten Parteivortrag handelt und das nur mit Zustimmung beider Parteien wie ein gerichtlich angefordertes Sachverständigengutachten gewertet werden darf (Senatsurteil vom 11. Mai 1993 - VI ZR 243/92 - VersR 1993, 899, 90O, BGH, Urteil vom 5. Mai 1986 - III ZR 233/84 - NJW 1986, 3077, 3079).
  • BGH, 19.06.1984 - VI ZR 301/82

    Unterhaltsschaden (Haushaltsführung) nach Aufnahme einer eheähnlichen …

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - VI ZR 198/96
    a) Zutreffend nimmt das Berufungsgericht allerdings an, daß ein Unfallverletzter aufgrund seiner Pflicht zur Geringhaltung des Schadens die ihm verbliebene Arbeitskraft in den Grenzen des Zumutbaren so nutzbringend wie möglich verwerten muß (BGHZ 91, 357, 365, Senatsurteil vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 291/89 - VersR 1991, 437, 438).
  • BGH, 19.05.1987 - VI ZR 147/86

    Beweis durch Begutachtung durch eine Gutachter- und Schlichtungsstelle im …

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - VI ZR 198/96
    aa) Der Senat hat zwar die urkundenbeweisliche Verwertung von Gutachten aus einem anderen Verfahren grundsätzlich als zulässig angesehen (Urteile vom 19. Mai 1987 VI ZR 147/86 - VersR 1987, 1091, 1092, vom 8. November 1994 - VI ZR 207/93 - VersR 1995, 481, 482).
  • BGH, 21.09.2021 - VI ZR 91/19

    Verstoß eines Verkehrsunfallverletzten gegen die Schadensminderungspflicht: …

    Rn. 11 b) Im Falle einer die Arbeitskraft beeinträchtigenden Gesundheitsverletzung obliegt es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats als Ausfluss der Schadensminderungspflicht dem Verletzten im Verhältnis zum Schädiger, seine verbliebene Arbeitskraft in den Grenzen des Zumutbaren so nutzbringend wie möglich zu verwerten (…vgl. nur Senatsurteile vom 5. Dezember 1995 - VI ZR 398/94, NJW 1996, 652, 653, juris Rn. 10; vom 22. April 1997 - VI ZR 198/96, NJW 1997, 3381, 3382, juris Rn. 15;… vom 26. September 2006 - VI ZR 124/05, NJW 2007, 64 Rn. 9).

    Er kann demnach von der Pflicht, sich um eine Arbeitsstelle zu bemühen, entbunden sein, wenn er wegen seiner unfallbedingten Beeinträchtigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar ist und deshalb Bemühungen um eine Arbeitsstelle von vornherein aussichtslos wären (vgl. Senatsurteil vom 22. April 1997 - VI ZR 198/96, NJW 1997, 3381, 3382, juris Rn. 15).

  • BGH, 12.03.2019 - VI ZR 278/18

    Bestehen eines Schadensersatzanspruchs aufgrund des Versterbens der Mutter des …

    Der Tatrichter muss daher in einem solchen Fall einen Sachverständigen hinzuziehen und eine schriftliche oder mündliche Begutachtung anordnen (vgl. Senatsurteil vom 22. April 1997 - VI ZR 198/96, NJW 1997, 3381, juris Rn. 11 f.).
  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten …

    Rn. 282 Die entscheidungserheblichen Fragen sind damit durch den Sachverständigen ausreichend beantwortet, so daß davon abgesehen werden konnte, eine schriftliche oder mündliche Begutachtung durch ihn im vorliegenden Verfahren anordnen (vgl. KG NJW 2006, 1677 unter Hinweis auf BGH NJW 2002, 2324; MDR 2000, 1148; NJW 1997, 3381).

    Rn. 346 Es werden hierbei hohe Anforderungen an einen Geschädigten gestellt; er muß sich aktiv um eine Beschäftigungsstelle bemühen; schon in der fehlenden Bereitschaft hierzu kann ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht liegen (vgl. BGH VersR 1979, 424 f.; 1997, 1158 ff.; 2006, 286 f.;… Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personensachen, 10. Aufl. 2010, Rz. 54 ff.).

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