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   BGH, 13.05.1953 - VI ZR 206/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,4152
BGH, 13.05.1953 - VI ZR 206/52 (https://dejure.org/1953,4152)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1953 - VI ZR 206/52 (https://dejure.org/1953,4152)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1953 - VI ZR 206/52 (https://dejure.org/1953,4152)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • RG, 30.10.1942 - VII 41/42

    1. Ist beim Bemessen der Bereicherung die dem Bereicherten durch die grundlos …

    Auszug aus BGH, 13.05.1953 - VI ZR 206/52
    Bei dieser Beurteilung hat das Berufungsgericht jedoch nicht bedacht; daß es sich, da ein wirksamer Pachtvertrag zwischen den Klägern und der Gemeinschuldnerin nicht bestanden hat und die Gemeinschuldnerin den Besitz daher auf eine Weise erlangt hat, die einen unentgeltlichen Erwerb gleichzustellen ist (vgl. RGZ 163, 348), bei der sich aus § 988 BGB ergebenden Forderung der Kläger auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Zeit bis zum Ende des Jahres 1949 um einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung handelt und daß sich ein solcher Anspruch nur auf das richtet, was sich bei Gegenüberstellung der mit der rechtlosen Vermögensverlagerung ursächlich zusammenhängenden Vorteile und Nachteile als Überschuß zugunsten des Empfängers ergibt (vgl. RGZ 170, 65 [67] mit weiteren Nachw).
  • BGH, 20.06.1979 - IV ZR 137/77

    Abgrenzung von Bedingungen und Befristung

    Diese Entscheidung unterliegt nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BGH JZ 1953, 607).
  • BGH, 15.10.1969 - VIII ZR 136/67

    Begriff und Zulässigkeit einer Klageänderung

    c) Das Berufungsgericht hat für den Fall, daß eine Klagänderung vorliegen sollte, diese nach § 264 ZPO aus drücklich für sachdienlich erklärt" Diese Entscheidung unterliegt nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgerieht (RGZ 155, 227)= Das gilt selbst dann, wenn wie hier neues Vorbringen im Berufungsrechtszuge als Klagänderung zugelassen worden ist (Stein/Jonas/Pohle ZPO 19, ufl" § 270 Anrn" II 2 b)o Selbst wenn die Vorschriften über Klagänderung nicht unmittelbar anwendbar wären, so muß doch jedenfalls bei der Gleichheit der Interessenlage auch eine Entscheidung des Berufungsgerichts, daß eine objektive Klagehäufung zulässig sei, in entsprechender Anwendung des § 270 ZPO einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen sein(vgl. zur Zulassung einer im Berufungsrechtszuge erklärten Aufrechnung BGH Urteil vom 13= Mai 1953 - VI ZR 206/52 - LM ZPO § 529 Nr" 4; zur Abstandnahme vom Urkundenproze(3 in der Berufungsinstanz BGH Urteil vom 31. Mai 1965 - VII ZR 114/63 - LM ZPO § 596 Nr. 2 = BGHWarn 1965 Nro 123)o.
  • BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 5/79
    Sie ermöglicht überdies eine bessere Wahrheitsfindung und kann daher ein Rechtsmittel des Gegners nicht rechtfertigen (vgl. BGH NJW 1960, 100 f.; BGH JZ 1953, 607; BGH LM Nr. 17 zu § 529 ZPO a.F.;… Thomas-Putzo, ZPO, 10. Aufl., § 296 Anm. 6 c;… Zoller, ZPO, 12. Aufl., § 296 Anm. IV 2; und für den Fall des § 67 ArbGG: BAG 19, 66 [75] = AP Nr. 5 zu § 282 BGB [zu VII der Gründe]).
  • BAG, 13.11.1980 - 2 AZR 894/78
    Die Zulassung verspäteten Vorbringens kann daher ein Rechtsmittel des Gegners nicht rechtfertigen (vgl. BGH NJW 1960, 100 f.; BGH JZ 1953, 607;… Thomas-Putzo, ZPO, 11. Aufl., § 296 Anm. 6 c;… Zoller, ZPO, 12. Aufl., § 296 Anm. IV 2;… vgl. ferner besonders Grunsky, ArbGG, 3. Aufl., § 67 Rn. 12).
  • BGH, 04.04.1960 - II ZR 111/57
    Die Gefahr einer Häufung der Prozesse wegen des Hauptanspruchs besteht also nicht, und dies ist auch der Grund, aus dem das Berufungsgericht die Klagänderung durch nachträgliche Anspruchs häufung - vom Revisionsgericht nicht nachprüfbar (BGH JZ 1953, 607) - zugelassen hat.
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