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| BGH, 29.09.1954 - VI ZR 206/53 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1954, 558
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- RG, 27.10.1921 - VI 273/21
Verhandlungsgrundsatz; Stillschweigen beim Vertragsschluss
Auszug aus BGH, 29.09.1954 - VI ZR 206/53
Aus dem vorgebrachten Tatsachenstoff kann jedoch das Berufungsgericht auch solche Schlüsse ziehen, die keine der Parteien gezogen hat, denn in der rechtlichen und tatsächlichen Würdigung des von den Parteien Vorgebrachten ist der Tatrichter gemäss § 286 ZPO frei (RGZ 103, 95 [96] mit Nachweis). - RG, 06.04.1936 - VI 421/35
1. Darf der Richter zur Begründung des Klaganspruchs Tatsachen heranziehen, die …
Auszug aus BGH, 29.09.1954 - VI ZR 206/53
Mit dieser Rüge will die Revision offenbar geltend machen, dass das Berufungsgericht die ihm durch den Verhandlungsgrundsatz auferlegte Pflicht verletzt habe, nur solche Tatsachen bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen, die ordnungsmässig in den Prozess eingeführt worden sind (vgl. RGZ 151, 93 [97]).
- BGH, 01.02.1966 - VI ZR 196/64 Die Haftung dos Aufsichtspflichtigen nach § 832 BGB erfordert in der Person des Aufsichtobcdürftigen nur, daß er widerrechtlich einem Dritten Schadon zufügt (BGH Urteil vom 29" September 1954 - VI ZR 206/53 - VorsR 1954, 556).
- BGH, 22.06.1955 - VI ZR 99/54 Diese äußerste Sorgfalt ist nur dann beobachtet, wenn der Fahrer eine über die gewöhnliche Sorgfaltspflicht hinausgehende besonders überlegene Aufmerksamkeit, Geistesgegenwart und Umsicht gezeigt hat, die z.B. auch die Rücksichtnahme auf eine durch die Umstände nahegelegte Möglichkeit eines unrichtigen oder ungeschickten Verhaltens anderer gebietet (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. April 1952 - III ZR 109/50 -, DAR 1952, 149 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts und Urteile des erkennenden Senats vom 13. April 1953 - VI ZR 75/52 - DAR 1953, 113 - VerkR 1953, 329 [331] = VersR 1953, 242 = LM StVG § 7-(8), vom 14. Oktober 1953 - VI ZR 103/52 und vom 29. September 1954 - VI ZR 206/53 - VersR 1954, 558).
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