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Rechtsprechung
   BGH, 03.06.1986 - VI ZR 210/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1620
BGH, 03.06.1986 - VI ZR 210/85 (https://dejure.org/1986,1620)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1986 - VI ZR 210/85 (https://dejure.org/1986,1620)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1986 - VI ZR 210/85 (https://dejure.org/1986,1620)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 1080
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.02.1977 - VI ZR 43/75

    Rechtsanwalt - Verjährung - Durchsetzbarkeit eines Anspruchs

    Auszug aus BGH, 03.06.1986 - VI ZR 210/85
    Es genügte jedoch, daß der Schuldner - unter Umständen sogar unbeabsichtigt - dem Gläubiger nach verständigem Ermessen ausreichenden Anlaß gegeben hatte, von einer Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung abzusehen, weil er entsprechend dem Verhalten des Schuldners darauf vertrauen durfte, seine Ansprüche würden, wenn nicht befriedigt, so doch nur mit sachlichen Einwendungen bekämpft werden, und der Schuldner sei deswegen mit einem Hinausschieben der Klageerhebung einverstanden (Senatsurteil vom 1. Februar 1977 - VI ZR 43/75 - VersR 1977, 617, 619 m.w.N.).
  • BGH, 20.09.1983 - VI ZR 35/82

    Beginn der Verjährung des Arzthaftungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 03.06.1986 - VI ZR 210/85
    Nicht erforderlich ist jedoch andererseits, worauf das Berufungsgericht ebenfalls zutreffend hinweist, daß der Geschädigte das Geschehen rechtlich richtig einordnet, insbesondere selbst davon überzeugt ist, daß das Verhalten des Schädigers, das seinen Schaden ausgelöst hat, als Fehlverhalten zu bewerten ist und eine haftungsrechtliche Verantwortung begründen kann (Senatsurteil vom 20. September 1983 - VI ZR 35/82 - VersR 1983, 1158, 1160 = NJW 1984, 661).
  • BGH, 23.11.1976 - VI ZR 191/74

    Unfall mit Leasingfahrzeug I - § 823 BGB, Haftungsschaden bei Gefahrüberwälzung, …

    Auszug aus BGH, 03.06.1986 - VI ZR 210/85
    b) Der namens der Beklagten von deren Haftpflichtversicherer am 23. Dezember 1975 erklärte und später bis zum 30. April 1978 verlängerte Verzicht auf die Erhebung der Verjährungseinrede hatte die Wirkung, daß der Beklagten nun bis zu diesem Endzeitpunkt die Berufung auf die Verjährung versagt war (vgl. Senatsurteil vom 23. November 1976 - VI ZR 191/74 - VersR 1977, 227 m.w.N.).
  • BGH, 23.09.1975 - VI ZR 62/73

    Schweißarbeiten - Sorgfaltspflichten - Ersatz von Mängelfolgeschäden-Verjährung

    Auszug aus BGH, 03.06.1986 - VI ZR 210/85
    Diese Kenntnis ist erst vorhanden, wenn die dem Anspruchsteller bekannten Tatsachen ausreichen, um den Schluß auf ein schuldhaftes Fehlverhalten des Anspruchsgegners und die Ursache dieses Verhaltens für den Schaden als naheliegend erscheinen zu lassen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 23. September 1975 - VI ZR 62/73 - VersR 1976, 166).
  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 30/77

    Verjährungsbeginn bei Ansprüchen aus § 945 ZPO

    Auszug aus BGH, 03.06.1986 - VI ZR 210/85
    1. Zutreffend geht das Berufungsgericht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes allerdings davon aus, daß die nach § 852 Abs. 1 BGB für den Beginn der Ver- 2 0 jährung von Deliktsansprüchen maßgebende Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen auch das Wissen um die Umstände erfordert, welche die Haftpflicht begründen (Senatsurteil vom 20. März 1979 - VI ZR 30/77 - VersR 1979, 1026, 1027).
  • BGH, 08.05.1984 - VI ZR 143/82

    Verzicht auf die Einrede der Verjährung

    Auszug aus BGH, 03.06.1986 - VI ZR 210/85
    Verzichtet aber ein Schuldner unbefristet oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt auf die Geltendmachung der Verjährung, so hat das zur Folge, daß der Gläubiger einer dennoch erhobenen Verjährungseinrede den Arglisteinwand entgegensetzen kann, weil der Schuldner mit der Berufung auf Verjährung dann gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt, solange er nicht erklärt, er halte sich nicht mehr an die "Verzichts"-Erklärung gebunden (vgl. Senatsurteil vom 8. Mai 1984 - VI ZR 143/82 - VersR 1984, 689).
  • BGH, 26.03.1974 - VI ZR 217/72

    Einrede der Verjährung - Verzicht - Bestimmte Frist

    Auszug aus BGH, 03.06.1986 - VI ZR 210/85
    Er hat jedoch nicht zum Ausdruck gebracht, er halte sich nicht mehr an diese "Verzichts"-Erklärung gebunden, so daß der Kläger diese Erklärung ihrem Sinne nach unter Beachtung redlichen Geschäftsgebarens (§ 242 BGB) nur dahin verstehen konnte, daß er, falls zu Beginn der Verhandlungen die Verjährung noch nicht eingetreten war, rechtlich weiter hin so gestellt sein sollte, als liefe die Verjährungsfrist erst am 30. April 1978 ab (vgl. Senatsurteil vom 26. März 1974 - VI ZR 217/72 - VersR 1974, 862, 863).
  • BGH, 12.10.1955 - VI ZR 122/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.06.1986 - VI ZR 210/85
    a) Die zwischen dem Kläger und der Beklagten bzw. deren Haftpflichtversicherer geführten und durch das Schreiben des Klägers vom 20. Juni 1974 eingeleiteten Verhandlungen haben zwar, wie das Berufungsgericht insoweit zutreffend ausführt, nicht zu einer Hemmung der Verjährung geführt, da § 852 Abs. 2 BGB n.F., der eine solche Hemmung anordnet, erst am 1. Januar 1978 in Kraft getreten und eine analoge Anwendung der bereits damals in § 14 StVG enthaltenen entsprechenden Regelung für den damaligen Rechtszustand nicht zulässig ist (vgl. Senatsurteil vom 12. Oktober 1955 - VI ZR 122/54 - VersR 1955, 695, 696).
  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen …

    Die-se Kenntnis ist erst vorhanden, wenn die dem Anspruchsteller bekannten Tatsachen ausreichen, um den Schluss auf ein schuldhaftes Fehlverhalten des Anspruchsgegners und auf die Ursache dieses Verhaltens für den Schaden bzw. die erforderliche Folgeoperation als naheliegend erscheinen zu lassen (Senatsurteile vom 27. Oktober 1970 - VI ZR 66/69 - VersR 1971, 154, 155; vom 3. Juni 1986 - VI ZR 210/85 - VersR 1986, 1080, 1081 …und vom 23. Februar 1988 - VI ZR 56/87 - a.a.O.).
  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94

    Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von …

    Zwar genügt insoweit regelmäßig nicht bereits fahrlässige Unkenntnis (vgl. Senatsurteile vom 6. Februar 1990 - VI ZR 75/89 - VersR 1990, 539 und vom 20. September 1994 - VI ZR 336/93 - NJW 1994, 3092, 3093); ausreichend ist aber die Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen, nicht notwendig hingegen deren zutreffende rechtliche Würdigung (vgl. Senatsurteile vom 20. September 1983 - VI ZR 35/82 - VersR 1983, 1158, 1159; vom 3. Juni 1986 - VI ZR 210/85 - VersR 1986, 1080, 1081 und vom 19. März 1991 - VI ZR 248/90 - VersR 1991, 780; s. hier auch Senatsurteil vom 22. Juni 1993 - VI ZR 190/92 - VersR 1993, 1121, 1122).
  • BGH, 22.06.1993 - VI ZR 190/92

    Kenntnis anspruchsbegründender Tatsachen bei möglicher Notwehr- oder …

    Insbesondere ist es dafür ohne Bedeutung, ob der Geschädigte zutreffende Schlüsse auf die Rechtswidrigkeit des Schädigungsverhaltens, das Verschulden des Schädigers und den in Betracht kommenden Kausalverlauf zieht (Senatsurteile vom 20. September 1983 - VI ZR 35/82 - VersR 1983, 1158, 1160 = NJW 1984, 661 [BGH 20.09.1983 - VI ZR 35/82]; vom 3. Juni 1986 - VI ZR 210/85 - VersR 1986, 1080, 1081 …und vom 19. März 1991 - VI ZR 248/90I ZR 248/90 - aaO).
  • BGH, 11.01.1994 - VI ZR 41/93

    Anforderungen an Inhalt und Umfang der Instruktionen eines Warenherstellers; …

    Dazu gehörte nämlich die Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen (Senatsurteile vom 3. Juni 1986 - VI ZR 210/85 - Tuberkulostatikum - VersR 1986, 1080 und vom 19. März 1991 - VI ZR 248/90 - Alival - VersR 1991, 780).

    Dazu hätte zumindest gehört, daß aufgrund der bekannten Tatsachen für die Eltern der Schluß als naheliegend erscheinen konnte, daß der Teegenuß die Ursache für die Erkrankung war (Senatsurteil vom 3. Juni 1986, aaO).

  • BGH, 10.10.2019 - III ZR 227/18

    Bestimmung des Beginns der Verjährung eines notariellen Amtshaftungsanspruchs; …

    Die erstgenannte Vorschrift gilt für alle privatrechtlichen Ansprüche und knüpft nach dem - insoweit ohne jede Einschränkung - erklärten Willen des Gesetzgebers (vgl. Gesetzentwurf zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, BT-Drucks. 14/6040 S. 96 und 102 sowie Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, BT-Drucks. 14/7052 S. 178) bewusst an die Vorgängerregelung des § 852 Abs. 1 BGB a.F. und die hierzu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung an, nach der für die Ingangsetzung der Verjährungsfrist im Regelfall allein eine sämtliche Anspruchsvoraussetzungen umfassende Tatsachen-, aber keine Rechtskenntnis des Geschädigten erforderlich sein sollte (vgl. außer der oben zitierten Senatsrechtsprechung auch BGH, Urteile vom 3. Juni 1986 - VI ZR 210/85, juris Rn. 24; vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, NJW 1993, 648, 653 und vom 25. Februar 1999 - IX ZR 30/98, NJW 1999, 2041, 2042).
  • BGH, 10.10.1989 - VI ZR 78/89

    Vereinbarung über Rechtshängigkeit i.S. von § 847 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Insoweit ist anerkannt, daß der Gläubiger nach einer solchen Erklärung des Schuldners, mit der dieser ihn von der rechtzeitigen Klageerhebung abgehalten hat, einer vom Schuldner nach Ablauf der Verjährungsfrist dennoch erhobenen Verjährungseinrede den Arglisteinwand mit der Folge entgegensetzen kann, daß die Berufung des Schuldners auf die Verjährung als Verstoß gegen Treu und Glauben gemäß § 242 BGB nicht beachtet wird, der Anspruch des Gläubigers also trotz § 222 Abs. 1 BGB weiterhin durchsetzbar bleibt (BGH Urteil vom 18. Dezember 1981 - V ZR 220/80 - VersR 1982, 365, 366; Senatsurteile vom 8. Mai 1984 - VI ZR 143/82 - VersR 1984, 689 und vom 3. Juni 1986 - VI ZR 210/85 - VersR 1986, 1080, 1081).
  • BGH, 19.03.1991 - VI ZR 248/90

    Verjährung - Beginn der Frist - Beginn der Verjährung - Kenntnis der …

    Der Senat hat für die deliktische Verjährungsfrist nach § 852 BGB stets betont, daß es für den Beginn der Verjährungsfrist nur auf die Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen, nicht aber auf deren zutreffende rechtliche Würdigung und erst recht nicht darauf ankommt, ob der Geschädigte aus den ihm bekannten Tatsachen zutreffende Schlüsse auf den in Betracht kommenden naturwissenschaftlich zu erkennenden Kausalverlauf zieht (vgl. Senatsurteile vom 20. September 1983 - VI ZR 35/82 - VersR 1983, 1158, 1159 , vom 3. Juni 1986 - VI ZR 210/85 - VersR 1986, 1080, 1081).
  • OLG Schleswig, 15.12.2011 - 11 U 127/10

    Verjährung von auf einen Sozialversicherungsträger übergegangenen Ansprüchen; …

    Die erforderliche Kenntnis ist vorhanden, wenn die dem Anspruchsteller bekannten Tatsachen ausreichen, um den Schluss auf ein schuldhaftes Fehlverhalten des Anspruchsgegners und auf die Ursache dieses Verhaltens für den Schaden zu ermöglichen (BGH VersR 1971, 154 [155]; VersR 1986, 1080 [1081]; NJW 1988, 1516 ), denn dann wäre dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich (st. Rspr., vgl. BGH VersR 1995, 551 [552]; NJW 2004, 510 m.w.N.; BGH NJW 2009, 587 [588]).
  • BGH, 18.01.1994 - VI ZR 190/93

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer juristischen Person

    Vielmehr ist die erforderliche Kenntnis vorhanden, wenn die dem Geschädigten bekannten Tatsachen ausreichen, um den Schluß auf ein schuldhaftes Fehlverhalten des Anspruchgegners und die Ursache dieses Verhaltens für den Schaden als naheliegend erscheinen zu lassen (Senatsurteil vom 3. Juni 1986 - VI ZR 210/85 - VersR 1986, 1080, 1081).
  • BGH, 19.12.1989 - VI ZR 57/89

    Erklärungen des Versicherers für Mitversicherte in der allgemeinen …

    Zwar berechtigt ein vor Eintritt der Verjährung erklärter Verzicht auf die Geltendmachung der Verjährungseinrede den Gläubiger, dieser Einrede bis zum Ablauf der festgesetzten Frist den Arglisteinwand entgegenzusetzen (vgl. Senatsurteil vom 3. Juni 1986 - VI ZR 210/85 - VersR 1986, 1080, 1081).
  • BGH, 31.10.1989 - VI ZR 84/89

    Beginn der Verjährung bei Irrtum über den Ersatzpflichtigen bei einem …

  • OLG München, 04.04.2000 - 18 U 4536/99

    Sturmschäden durch Umsturz eines Turmdrehkrans; Verzicht auf Einrede der …

  • OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 68/99

    Produkthaftung: Beginn der Verjährungsfrist eines Schadensersatzanspruchs; …

  • LG Duisburg, 23.11.2010 - 6 O 219/08

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers aufgrund …

  • OVG Sachsen, 02.04.2014 - 2 A 290/11

    Amtspflichtverletzung einer ehrenamtlichen Bürgermeisterin, Vermögensschaden bei …

  • OLG Koblenz, 08.11.2010 - 5 U 601/10

    Beginn der Verjährung der Ansprüche wegen einer ärztlichen Fehlbehandlung mit …

  • OLG Hamm, 24.05.1991 - 20 U 250/89

    Entschädigungsforderung gegen den Versicherer wegen einen Hausbrandes auf der …

  • OVG Sachsen, 25.03.2013 - 2 A 37/11

    Verjährung, Schadensersatzanspruch

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