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| BGH, 22.01.1974 - VI ZR 26/73 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
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Unterbrechung der Verjährung durch Anerkenntnis
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BGB § 208
Anforderungen an die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis
Papierfundstellen
- VersR 1974, 571
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- RG, 17.02.1910 - VI 61/09
Sinn und Tragweite des Anerkenntnisses von Ansprüchen auf wiederkehrende …
Auszug aus BGH, 22.01.1974 - VI ZR 26/73
Insbesondere geht die Rüge der Revision fehl, , aus der Weigerung des Versicherers, im Prozeßfall nicht mehr als 53.000 DM zu zahlen, folge gerade die Nichtanerkennung eines diese Summe übersteigenden Betrages (RGZ 73, 131, 133).Zur Unterbrechung der Verjährung reicht aber auch ein Anerkenntnis oder ein diesem gleichzustellendes Verhalten aus, das den Anspruch in seinem Grund zum Gegenstand hat (RGZ 113, 234, 238; 73, 131; Kalifelz, Die Verjährung der zivilrechtlichen Ansprüche, in Kraftverkehrsrecht von A - Z, Erläuterung E II 2 a ) .
- RG, 12.04.1926 - IV 315/25
Pflichtteil; Gemeinschaftliches Testament
Auszug aus BGH, 22.01.1974 - VI ZR 26/73
Zur Unterbrechung der Verjährung reicht aber auch ein Anerkenntnis oder ein diesem gleichzustellendes Verhalten aus, das den Anspruch in seinem Grund zum Gegenstand hat (RGZ 113, 234, 238; 73, 131; Kalifelz, Die Verjährung der zivilrechtlichen Ansprüche, in Kraftverkehrsrecht von A - Z, Erläuterung E II 2 a ) . - BGH, 11.01.1972 - VI ZR 46/71
Verletzung einer Leibesfrucht
Auszug aus BGH, 22.01.1974 - VI ZR 26/73
Die vom Berufungsgericht vorgenommene Würdigung des Inhalts des Schreibens vom 9. Mai 1969 ist möglich und verletzt weder Denkgesetze noch ErfahrungsSätze; die Auslegung kann daher von dem Revisionsgericht nur beschränkt nachgeprüft werden (Senatsurteil vom 11. Januar 1972 - VI ZR 46/71 - VersR 1972, 372, 373, insoweit in BGHZ 58, 48 nicht abgedruckt).
- OLG Frankfurt, 09.06.2017 - 8 U 233/16
Neubeginn der Verjährung im Falle eines Anerkenntnisses, das den Anspruch in …
Für den Neubeginn der Verjährung reicht dabei ein Anerkenntnis oder ein diesem gleichstehendes Verhalten aus, das den Anspruch dem Grunde nach zum Gegenstand hat (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.1974 - VI ZR 26/73, VersR 1974, 571;… Ellenberger, in: Palandt, BGB, 76. Aufl. 2017, § 212 BGB, Rdnr. 5 m. w. N.). - BGH, 26.05.1992 - VI ZR 253/91
Keine Änderung der Verjährungsfrist durch deklaratorisches Anerkenntnis; eine …
Die dazu in tatrichterlicher Würdigung vorgenommene Auslegung der Vereinbarung vom 13. Oktober 1975, die vom Revisionsgericht nur beschränkt nachgeprüft werden kann (…vgl. Senatsurteile vom 28. September 1965 = a.a.O. und vom 22. Januar 1974 - VI ZR 26/73 - VersR 1974, 571, 572; BGH, Urteil vom 16. Februar 1984 - III ZR 208/82 - VersR 1984, 441, 442), verstößt nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze und läßt auch keinen erheblichen Parteivortrag außer Betracht. - BGH, 23.06.1981 - VI ZR 42/80
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Vereinbarung der Gewährleistung nach …
Zwar gibt es auch ein Anerkenntnis dem Grunde nach (vgl. Senatsurteil vom 22. Oktober 1974 - VI ZR 26/73 = VersR 1974, 571, 572).
- BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 6/99 R
Krankenhausbehandlung - Vergütungsanspruch - Krankenhaus - Krankenkasse - …
Es genügt auch ein Anerkenntnis bloß dem Grunde nach (BGH VersR 84, 441, 442; 74, 571, 572 stRspr). - BSG, 02.06.1982 - 12 RK 66/81
Vorliegen eines besonderen sozialrechtlichen Anspruchs des Arbeitnehmers gegen …
Danach wird die Verjährung durch ein in einem tatsächlichen Verhalten des Schuldners liegendes Anerkenntnis unterbrochen, sofern es ergibt, daß der Schuldner den Anspruch dem Grunde nach als bestehend erachtet und dies auch dem anderen Teil gegenüber zum Ausdruck bringt (…Staudinger, BGB, 12. Aufl., Rdnr. 6 zu § 208; BGH VersR 1974, 571). - BGH, 16.02.1984 - III ZR 208/82
Hemmung der Verjährung durch Forderungsanmeldung
Es beschränkt sich - von der Mithaftungsquote abgesehen - auf den Grund des Anspruchs und umfaßt diesen daher in vollem Umfang (BGH Urteil vom 22. Januar 1974 - VI ZR 26/73 = VersR 1974, 571). - OLG Karlsruhe, 25.06.1997 - 1 U 280/96
Rügefrist nach HGB und CISG
208 BGB reicht aber ein Anerkenntnis oder ein diesem gleichstehendes Verhalten aus, das den Anspruch in seinem Grund zum Gegenstand hat (vgl. etwa BGH Urt. v. 22. Januar 1974 - VI ZR 26/73 - VersR 1974, 571: "... die Forderungen Ihres Mandanten übersteigen weitaus unsere Vorstellungen in dieser Sache. - OLG Köln, 08.05.1998 - 19 U 210/97
Verjährungsunterbrechendes Anerkenntnis
Unterbrochen wurde die Verjährung für den gesamten Anspruch, auch wenn die Anerkennung der Höhe nach vorbehalten war (BGH VersR 1974, 571; VersR 1984, 441). - OLG Naumburg, 06.11.2001 - 9 U 166/01
Voraussetzungen für Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache
Ein Anerkenntnis kann (u. a.) angenommen werden, wenn der Schuldner um Stundung der Forderung bittet (BGH NJW 1978, 1914), wenn er den Gläubiger auf spätere Zeiten vertröstet (…MK - Grothe BGB, 4. Aufl., § 208, Rn. 13) oder wenn er die Forderung dem Grunde nach anerkennt (BGH VersR 1974, 571, 572). - OLG Düsseldorf, 30.01.1989 - 1 U 29/88 Dabei genügt für die Annahme eines Anerkenntnisses jede Handlung oder Äußerung des Verpflichteten den Berechtigten gegenüber, aus der sich das Bewußtsein des Bestehens des Anspruchs unzweideutig ergibt (BGH VersR 74, 571).
- LG Heidelberg, 02.10.1996 - O 37/96
- OLG München, 04.11.1976 - 1 U 2238/76
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