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Rechtsprechung
   BGH, 28.03.2011 - VI ZR 264/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13552
BGH, 28.03.2011 - VI ZR 264/09 (https://dejure.org/2011,13552)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2011 - VI ZR 264/09 (https://dejure.org/2011,13552)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2011 - VI ZR 264/09 (https://dejure.org/2011,13552)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 28.03.2011 - VI ZR 264/09
    Die Gerichte brauchen jedoch nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04, NJW 2005, 1432 f.).
  • BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04

    Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer …

    Auszug aus BGH, 28.03.2011 - VI ZR 264/09
    Die Gerichte brauchen jedoch nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04, NJW 2005, 1432 f.).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - 1 U 241/05

    Unfallbedingte Beeinträchtigung der Haushaltsführungstätigkeit im Rahmen einer …

    Auszug aus BGH, 28.03.2011 - VI ZR 264/09
    Soweit der Kläger eine Divergenz zum Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. April 2009 (NZV 2007, 40) sieht, hat die Nichtzulassungsbeschwerdebegründung keinen von der angefochtenen Entscheidung abweichenden Obersatz des Oberlandesgerichts Düsseldorf und auch keine von der Entscheidung des Berufungsgerichts abweichende Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum aufgezeigt.
  • OLG Hamm, 16.04.2014 - 8 U 82/13

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Gesellschafterstellung in einer …

    Die durch § 524 Abs. 1 S. 1 ZPO eröffnete Möglichkeit, sich der Berufung anzuschließen, ist eine Antragstellung innerhalb einer fremden Berufung und kann sich deshalb nur gegen den Berufungsführer und nicht gegen Dritte richten (BGH, Urteil vom 04.04.2000 - VI ZR 264/09, MDR 2000, 843 - juris Rz. 14;… Zöller/Heßler, ZPO, 30. Auflage 2014, § 524 Rdn. 18).
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