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Rechtsprechung
   BGH, 17.10.2023 - VI ZR 27/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,31671
BGH, 17.10.2023 - VI ZR 27/23 (https://dejure.org/2023,31671)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2023 - VI ZR 27/23 (https://dejure.org/2023,31671)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2023 - VI ZR 27/23 (https://dejure.org/2023,31671)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vertrag über die Anmietung eines Unfallsersatzfahrzeugs: Wirksamkeit einer Klausel über die Abtretung der auf Ersatz der Mietwagenkosten gerichteten Schadensersatzforderung des geschädigten Fahrzeugmieters an den Fahrzeugvermieter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 398 BGB
    Vertrag über die Anmietung eines Unfallsersatzfahrzeugs: Wirksamkeit einer Klausel über die Abtretung der auf Ersatz der Mietwagenkosten gerichteten Schadensersatzforderung des geschädigten Fahrzeugmieters an den Fahrzeugvermieter

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Frage nach der Aktivlegitimation für die Durchsetzung eines Anspruchs aus abgetretenem Recht auf Ersatz weiterer Mietwagenkosten nebst Zinsen aufgrund eines Verkehrsunfalls ; Transparenzgebot sowohl hinsichtlich der Rechtsabtretung des Schadensersatzanspruchs im Falle ...

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Streit um Aktivlegitimation, d.h. um die Wirksamkeit der Abtretung erfüllungshalber -> Versicherer... | Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 2 Bb Cl
    Frage nach der Aktivlegitimation für die Durchsetzung eines Anspruchs aus abgetretenem Recht auf Ersatz weiterer Mietwagenkosten nebst Zinsen aufgrund eines Verkehrsunfalls; Transparenzgebot sowohl hinsichtlich der Rechtsabtretung des Schadensersatzanspruchs im Falle ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 307 Abs. 1 S. 2 Bb Cl
    Frage nach der Aktivlegitimation für die Durchsetzung eines Anspruchs aus abgetretenem Recht auf Ersatz weiterer Mietwagenkosten nebst Zinsen aufgrund eines Verkehrsunfalls; Transparenzgebot sowohl hinsichtlich der Rechtsabtretung des Schadensersatzanspruchs im Falle ...

  • datenbank.nwb.de

    Vertrag über die Anmietung eines Unfallsersatzfahrzeugs: Wirksamkeit einer Klausel über die Abtretung der auf Ersatz der Mietwagenkosten gerichteten Schadensersatzforderung des geschädigten Fahrzeugmieters an den Fahrzeugvermieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unfallmietwagen - und die Abtretung der Schadensersatzansprüche

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietwagenkosten und der Abtritt der Schadensersatzforderung gegen den Schädiger

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Transparenzgebot: AGB zur Abtretung von Schadenersatzforderungen gegen Unfallverursacher auf Erstattung von Mietwagenkosten an Mietwagenfirma

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Mietwagenkosten: Transparente Klausel für Abtretung von Schadensersatzansprüchen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksame Aktivlegitimation zur Geltendmachung eines Anspruchs aus abgetretenem Recht auf Ersatz von Mietwagenkosten wegen eines Verkehrsunfalls

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 144
  • ZIP 2024, 137
  • MDR 2023, 1584
  • NZM 2024, 303
  • VersR 2024, 246
  • WM 2024, 904
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.02.2023 - VI ZR 137/22

    Verkehrsunfallprozess: Nachträgliche Berufungszulassung aufgrund einer …

    Auszug aus BGH, 17.10.2023 - VI ZR 27/23
    Die Klausel muss deshalb nicht nur in ihrer Formulierung verständlich sein, sondern auch die mit ihr verbundenen wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit wie möglich verdeutlichen (vgl. nur Senatsurteil vom 7. Februar 2023 - VI ZR 137/22, NJW 2023, 1718 Rn. 30 mwN).

    Für die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in erster Linie ihr Wortlaut relevant (vgl. nur Senatsurteil vom 7. Februar 2023 - VI ZR 137/22, NJW 2023, 1718 Rn. 31 mwN).

    Eröffnet sich ihm die Möglichkeit einer Stundung der Zahlungsforderung des Vermieters oder deren Erfüllung ohne eigene finanzielle Vorlage und eigenes Zutun, ist er bereit, seinen Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten an den Vermieter abzutreten, damit dieser der Sache nach seine Zahlungsforderung selbst geltend machen kann (vgl. Senatsurteil vom 7. Februar 2023 - VI ZR 137/22, NJW 2023, 1718 Rn. 33 mwN).

    Denn er wird darauf hingewiesen, dass mit der Leistung erfüllungshalber eine Stundung der Mietzahlungsforderung verbunden ist, weshalb der Vermieter auf diese erst zurückgreifen darf, wenn der Versuch der anderweitigen Befriedigung aus der ihm erfüllungshalber übertragenen Forderung gegen den Haftpflichtversicherer fehlgeschlagen und damit die Stundung der Mietzahlungsforderung entfallen ist (vgl. Senatsurteil vom 7. Februar 2023 - VI ZR 137/22, NJW 2023, 1718 Rn. 35 mwN).

    Die Kenntnis dieser sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Konsequenzen der getroffenen Abtretungsvereinbarung kann von einem durchschnittlichen Unfallgeschädigten jedoch nicht erwartet werden, weshalb er jedenfalls in der Gesamtschau durch die Klausel bei Inanspruchnahme durch den Autovermieter von der Durchsetzung seiner Gegenrechte abgehalten werden könnte (vgl. Senatsurteil vom 7. Februar 2023 - VI ZR 137/22, NJW 2023, 1718 Rn. 35 mwN).

  • BGH, 18.02.2020 - VI ZR 135/19

    Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Intransparenz der Abtretung des …

    Auszug aus BGH, 17.10.2023 - VI ZR 27/23
    Wie vom Berufungsgericht zutreffend gesehen, verstößt die in dieser Vereinbarung enthaltene formularmäßige Abtretungsklausel, die der Senat als Allgemeine Geschäftsbedingung selbst auslegen kann (vgl. Senatsurteil vom 18. Februar 2020 - VI ZR 135/19, NJW 2020, 1888 Rn. 9 mwN), gegen das Transparenzgebot aus § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.

    Rn. 14 Für den Durchschnittskunden ist aber nicht klar erkennbar, zu welchem Zeitpunkt genau er die Forderung zurückerhalten soll, wenn er die Miete an den Vermieter zahlt, ob gleichzeitig mit seiner Zahlung oder erst danach (vgl. Senatsurteil vom 18. Februar 2020 - VI ZR 135/19, NJW 2020, 1888 Rn. 10).

  • BGH, 08.04.2020 - VIII ZR 130/19

    Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch …

    Auszug aus BGH, 17.10.2023 - VI ZR 27/23
    Dies ergibt sich auch aus dem Erfordernis, dass die (rück)abgetretene Forderung bestimmt oder zumindest bestimmbar sein muss (vgl. nur BGH, Urteil vom 8. April 2020 - VIII ZR 130/19, ZIP 2020, 1129 Rn. 81 mwN).
  • BGH, 23.01.2024 - VI ZR 357/22

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Wirksamkeit einer Formularklausel über die …

    Die Klausel muss deshalb nicht nur in ihrer Formulierung verständlich sein, sondern auch die mit ihr verbundenen wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit wie möglich verdeutlichen (vgl. nur Senatsurteile vom 17. Oktober 2023 - VI ZR 27/23, juris Rn. 9;… vom 10. Oktober 2023 - VI ZR 257/22, juris Rn. 21;… vom 7. Februar 2023 - VI ZR 137/22, NJW 2023, 1718 Rn. 30 mwN).

    Für die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in erster Linie ihr Wortlaut relevant (vgl. nur Senatsurteile vom 17. Oktober 2023 - VI ZR 27/23, juris Rn. 10;… vom 10. Oktober 2023 - VI ZR 257/22, juris Rn. 22;… vom 7. Februar 2023 - VI ZR 137/22, NJW 2023, 1718 Rn. 31 mwN).

    Eröffnet sich ihm die Möglichkeit einer Stundung der Honorarforderung des Sachverständigen oder deren Erfüllung ohne eigene finanzielle Vorlage und eigenes Zutun, ist er bereit, seinen Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten an den Sachverständigen abzutreten, damit dieser der Sache nach seine Honorarforderung selbst geltend machen kann (vgl. Senatsurteile vom 17. Oktober 2023 - VI ZR 27/23, juris Rn. 12;… vom 10. Oktober 2023 - VI ZR 257/22, juris Rn. 17;… vom 7. Februar 2023 - VI ZR 137/22, NJW 2023, 1718 Rn. 33 mwN).

    Rechtlich bedeutet dies, dass der Sachverständige auf seine Honorarforderung gegenüber dem Geschädigten erst zurückgreifen darf, wenn der Versuch der anderweitigen Befriedigung aus der ihm erfüllungshalber übertragenen Schadensersatzforderung gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer fehlgeschlagen und damit die Stundung der Honorarforderung entfallen ist (vgl. Senatsurteile vom 17. Oktober 2023 - VI ZR 27/23, juris Rn. 13;… vom 7. Februar 2023 - VI ZR 137/22, NJW 2023, 1718 Rn. 35;… BGH, Urteile vom 11. Dezember 1991 - VIII ZR 31/91, BGHZ 116, 278, 282, juris Rn. 20;… Beschluss vom 16. Oktober 2018 - II ZR 70/16, NJW-RR 2019, 524 Rn. 35;… Fetzer in MünchKomm, BGB, 9. Aufl. § 364 Rn. 13;… Looschelders in BeckOGK, BGB, Stand 1.9.2023, § 364 Rn. 38).

    Denn die Rückabtretung soll nicht erst, wie rechtlich geboten, Zug um Zug mit der Erfüllung der Honorarforderung (vgl. hierzu Senatsurteile vom 17. Oktober 2023 - VI ZR 27/23, juris Rn. 14;… vom 7. Februar 2023 - VI ZR 137/22, NJW 2023, 1718 Rn. 35), sondern schon vor dieser ("zuvor") erfolgen.

  • BGH, 23.01.2024 - VI ZR 230/22

    Abtretung eines Anspruchs auf Erstattung des Sachverständigenhonorars gegen den …

    Die Klausel muss deshalb nicht nur in ihrer Formulierung verständlich sein, sondern auch die mit ihr verbundenen wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit wie möglich verdeutlichen (vgl. nur Senatsurteile vom 17. Oktober 2023 - VI ZR 27/23, juris Rn. 9;… vom 10. Oktober 2023 - VI ZR 257/22, juris Rn. 21;… vom 7. Februar 2023 - VI ZR 137/22, NJW 2023, 1718 Rn. 30 mwN).

    Für die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in erster Linie ihr Wortlaut relevant (vgl. nur Senatsurteile vom 17. Oktober 2023 - VI ZR 27/23, juris Rn. 10;… vom 10. Oktober 2023 - VI ZR 257/22, juris Rn. 22;… vom 7. Februar 2023 - VI ZR 137/22, NJW 2023, 1718 Rn. 31 mwN).

    Eröffnet sich ihm die Möglichkeit einer Stundung der Honorarforderung des Sachverständigen oder deren Erfüllung ohne eigene finanzielle Vorlage und eigenes Zutun, ist er bereit, seinen Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten an den Sachverständigen abzutreten, damit dieser der Sache nach seine Honorarforderung selbst geltend machen kann (vgl. Senatsurteile vom 17. Oktober 2023 - VI ZR 27/23, juris Rn. 12;… vom 10. Oktober 2023 - VI ZR 257/22, juris Rn. 17;… vom 7. Februar 2023 - VI ZR 137/22, NJW 2023, 1718 Rn. 33 mwN).

    Rechtlich bedeutet dies, dass der Sachverständige auf seine Honorarforderung gegenüber dem Geschädigten erst zurückgreifen darf, wenn der Versuch der anderweitigen Befriedigung aus der ihm erfüllungshalber übertragenen Schadensersatzforderung gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer fehlgeschlagen und damit die Stundung der Honorarforderung entfallen ist (vgl. Senatsurteile vom 17. Oktober 2023 - VI ZR 27/23, juris Rn. 13;… vom 7. Februar 2023 - VI ZR 137/22, NJW 2023, 1718 Rn. 35;… BGH, Urteile vom 11. Dezember 1991 - VIII ZR 31/91, BGHZ 116, 278, 282, juris Rn. 20;… Beschluss vom 16. Oktober 2018 - II ZR 70/16, NJW-RR 2019, 524 Rn. 35;… Fetzer in MünchKomm, BGB, 9. Aufl. § 364 Rn. 13;… Looschelders in BeckOGK, BGB, Stand 1.9.2023, § 364 Rn. 38).

    Denn die Rückabtretung soll nicht erst, wie rechtlich geboten, Zug um Zug mit der Erfüllung der Honorarforderung (vgl. hierzu Senatsurteile vom 17. Oktober 2023 - VI ZR 27/23, juris Rn. 14;… vom 7. Februar 2023 - VI ZR 137/22, NJW 2023, 1718 Rn. 35), sondern schon vor dieser ("zuvor") erfolgen.

  • KG, 27.05.2025 - 21 U 44/22

    Fälligkeit der Schlussrate aus einem Bauträgervertrag bei vorhandenen Mängeln

    Ziel ist es, die Regelungen für den durchschnittlichen aufmerksamen Vertragspartner sprachlich verständlich zu gestalten und darüber hinaus die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen des Vertragspartners, die sich aus der Klausel auch im Zusammenwirken mit anderen Regelungen ergeben sowie alle Konsequenzen, die die Klausel absehbar haben wird, so deutlich werden zu lassen, wie es nach den Umständen gefordert werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 20.09.2017 - C-186/16; BGH…, Urteil vom 07.02.2019 - III ZR 38/18 - juris Rn. 24; BGH, Urteil vom 17.10.2023 - VI ZR 27/23 - juris Rn. 10;… H. Schmidt in BeckOK BGB, 73. Edition, Stand 01.02.2025, § 307 Rn. 45 mit weiteren Nachweisen).
  • LG Saarbrücken, 14.03.2024 - 13 S 35/23

    Anspruch auf Zahlung der Sachverständigenkosten für die Erstellung eines …

    Es genügt vielmehr ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen Entgegennahme der Leistung und Angebot der Gegenleistung (BGH, VersR 2024, 246, 247).

    Aus dem Kontext der Klausel ergibt sich für den Durchschnittskunden zudem, was mit Abtretung "erfüllungshalber" gemeint ist (vgl. BGH, VersR 2024, 246, 247), denn es kommt deutlich zum Ausdruck, dass bei Übernahme "erfüllungshalber" die alte Verbindlichkeit neben der neuen bestehen bleibt und erst nach völliger Befriedigung des Gläubigers erlischt.

  • AG Saarbrücken, 17.12.2025 - 4 C 337/25
    Es genügt vielmehr ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen Entgegennahme der Leistung und Angebot der Gegenleistung (BGH, VersR 2024, 246, 247).

    Aus dem Kontext der Klausel ergibt sich für den Durchschnittskunden zudem, was mit Abtretung "erfüllungshalber" gemeint ist (vgl. BGH, VersR 2024, 246, 247), denn es kommt deutlich zum Ausdruck, dass bei Übernahme "erfüllungshalber" die alte Verbindlichkeit neben der neuen bestehen bleibt und erst nach völliger Befriedigung des Gläubigers erlischt.

  • OLG Koblenz, 23.07.2024 - 3 U 245/24

    Zahlung von Werklohn für Sanierungsarbeiten an einem bei dem Ahr-Hochwasser …

    Rechtlich bedeutet dies, dass der Gläubiger auf seine Forderung gegenüber dem Schuldner erst zurückgreifen darf, wenn der Versuch der anderweitigen Befriedigung aus der ihm erfüllungshalber übertragenen Forderung fehlgeschlagen und damit die Stundung entfallen ist (BGH, Urteil vom 17.10.2023 - VI ZR 27/13, NJW 2024, 144 Rn. 13; BGH…, Urteil vom 07.02.2023 - VI ZR 137/22, NJW 2023, 1718 Rn. 35; BGH, Urteil vom 11.12.1991 - VIII ZR 31/91, NJW 1992, 683 ;… MüKoBGB/Fetzer, 9. Aufl., BGB § 364 Rn. 13;… BeckOGK/Looschelders, 1.9.2023, § 364 Rn. 38).

    Die von den Parteien nicht thematisierte Frage, ob die Abtretungsklausel als allgemeine Geschäftsbedingung überhaupt wirksam ist (woran angesichts eines möglichen Verstoßes gegen das Transparenzgebot, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB , wegen der fehlenden Erkennbarkeit, unter welchen Voraussetzungen die Beklagte von dem Kläger trotz erfolgter Abtretung weiterhin aus dem Werkvertrag in Anspruch genommen werden kann und welche Rechte sie im Zusammenhang mit der Abtretung hat, gezweifelt werden könnte, vgl. nur BGH, Urteil vom 17.10.2023 - VI ZR 27/23, r+s 2023, 1077 ; BGH, Urteil vom 10.10.2023 - VI ZR 257/22, NJW 2024, 830 ; BGH…, Urteil vom 07.02.2023 - VI ZR 137/22, NJW 2023, 1718 , insbesondere Rn. 34), bedarf nach alledem keiner Entscheidung.

  • LG Saarbrücken, 20.06.2024 - 13 S 100/23

    Klage aus abgetretenem Recht auf Zahlung von restlichen Sachverständigenkosten …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies bei einer Klausel, wonach der Zessionar "im Umfang (durch mich) geleisteter Zahlungen" die Schadensersatzforderung "Zug um Zug" an den Zedenten zurücküberträgt, der Fall (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2023 - VI ZR 27/23 -, NJW 2024, 144ff.).
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