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Rechtsprechung
   BGH, 09.04.1968 - VI ZR 27/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,5331
BGH, 09.04.1968 - VI ZR 27/67 (https://dejure.org/1968,5331)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1968 - VI ZR 27/67 (https://dejure.org/1968,5331)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1968 - VI ZR 27/67 (https://dejure.org/1968,5331)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 15/68

    Haftungsverteilung bei einem Unfall mit einem hinter einem Omnibus …

    Das Berufungsgericht hält mit Recht die Ersatzpflicht der Beklagten schon gemäß §§ 7, 18 StVG für gegeben, weil der Erntbeklagte den Omnibus nur mit einem Abstand von 1 m passiert habe, dann aber nicht mit 40 km/h habe fahren dürfen, wenn er noch vor Fußgängern, die vor dem Bus her einige Schritte in die Fahrbahn hätten treten können, zum Stehen habe kommen wollen (BGHSt 13, 169 und BGH vom 10. April 1968 - 4 StR 62/68, NJW 1968, 1532 ; Senatsurteil vom 21. Februar 1967 - VI ZR 145/65, VersR 1967, 582 und vom 9. April 1968 - VI ZR 27/67, VersR 1968, 702).
  • BGH, 21.04.1982 - IVa ZR 291/80

    Steuerliche Beratung

    Denn einmal läßt sich, wie bereits ausgeführt, aus dem Sachvortrag der Beklagten nicht entnehmen, wann das Mandat sein Ende gefunden hat; zum anderen ist zu berücksichtigen, daß der Beklagte zu 4) als Rechtsanwalt verpflichtet war, den Kläger auf das Bestehen einer Schadensersatzpflicht und auf die laufende Verjährungsfrist hinzuweisen (RGZ 158, 130; RG DR 1940, 453; BGH Urteil vom 11. Juli 1967 - VI ZR 41/66 - und vom 19. Mai 1970 - VI ZR 27/67 - VersR 1967, 979; 1970, 815, 818).
  • BGH, 16.05.1972 - VI ZR 29/71

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes im Hinblick auf das Verhalten von Fußgängern

    Dieser Vertrauensgrundsatz, der dem Bedürfnis Rechnung trägt, den Straßenverkehr zügig zu gestalten und insbesondere zu Zeiten der Ver kehrsspitzen nicht zum Erliegen zu bringen, befreit Kraftfahrer Jedoch nicht von der Pflicht, der Fahrbahn und ihren Seitenbereichen in Höhe einer Omnibushaltestelle, an der ein Omnibus angekommen ist oder abfahrbereit steht, im Hinblick auf die Straße überquerende Fußgänger ganz besondere Auftoerksamkeit zu widmen (BGH Urt. v. 9. April 1968 - VI ZR 27/67 - VersR 1968, 702; OLG Hamm VRS 25, 70).
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