Rechtsprechung
| BGH, 10.12.1957 - VI ZR 274/56 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- VersR 1958, 109
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.06.1952 - III ZR 128/51
Landstraßen zweiter Ordnung. Unterhaltung
Auszug aus BGH, 10.12.1957 - VI ZR 274/56
Diese Kenntnis ist gegeben, wenn der Geschädigte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann (BGHZ 6, 195, [202]). - BGH, 27.11.1956 - VI ZR 173/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.12.1957 - VI ZR 274/56
Allerdings wird, wie der Revision zuzugeben ist, eine Ausnahme in Betracht kommen, wenn es auf verwickelte und zweifelhafte Rechtsfragen ankommt, vor allem wenn die Frage, wer der Ersatzpflichtige ist, für alle Beteiligten unklar und zweifelhaft ist (vgl. BGH a.a.O. und das Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 1956 VersR 1957, 30).
- BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92
Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
Erforderlich ist eine Kenntnis der Tatsachen, aus denen sich der Schaden ergibt (vgl. BGH, VersR 1957, 641; 1958, 109; BGH, NJW 1974, 410 (1045) = LM § 269 BGB Nr. 3 = VersR 1974, 197; VersR 1980, 846). - OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 12 U 37/00
Verjährung von Ansprüchen von Zwangsarbeitern gegenüber dem …
Soweit in der Vergangenheit Ansprüche von Zwangsarbeitern gegen ihre ehemaligen Beschäftigungsfirmen endgültig abgewiesen wurden, geschah dies gerade unter Ablehnung einer verwickelten und unklaren Rechtslage, die den Beginn der Verjährungsfrist hinausgeschoben hätte, nämlich unter Hinweis auf eingetretene Verjährung (BGH VersR 1958, 109).Darüber hinaus sind auch bisher in der höchstrichterlichen Rechtsprechung deliktische Ansprüche von Zwangsarbeitern als verjährt angesehen worden, ohne daß eine Verjährung wegen übergeordneter naturrechtlicher Prinzipien als ausgeschlossen angesehen wurde (BGH VersR 1958, 109).
- BGH, 06.11.1973 - VI ZR 199/71
Positive Vertragsverletzung - Unterlassungspflicht - Erfüllungsort
Allerdings können, worauf sich die Revision stützt, bei besonders verwickelter und zweifelhafter Rechtslage ausnahmsweise auch erhebliche rechtliche Zweifel bis zu ihrer Klärung die Kenntnis des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen ausschließen (vgl. u.a. BGHZ 6, 195, 202; Senatsurteile v. 12. Dezember 1957 - VI ZR 274/56 VersR 1958, 109; v. 20. Oktober 1959 - VI ZR 166/58 NJW I960, 380; sowie vom 27. Oktober 1970 - VI ZR 66/69 â- VersR 1971, 154).
- BGH, 20.10.1959 - VI ZR 166/58
Rechtsmittel
In besonderen, verwickelten Fällen können auch erhebliche rechtliche Zweifel, welcher von mehreren in Betracht kommenden Rechtsträgern der Verantwortliche und damit der richtige Beklagte ist, die Erhebung der Klage gegen einen von ihnen als nicht zumutbar erscheinen lassen (BGH Urteil v. 27. November 1956 - VI ZR 173/55 = VersR 1957, 30; vom 12. Dezember 1957 - VI ZR 274/56 = VersR 1958, 109; vom 9. Juni 1958 - III ZR 54/57 = VersR 1958, 514). - BGH, 26.04.1960 - VI ZR 70/59
Rechtsmittel
In solchen Fällen wird es allerdings geboten sein, den Beginn der Verjährungsfrist zugunsten des Klägers bis zu einer gewissen Abklärung der streitigen Fragen hinauszuschieben (BGHZ 6, 195, 202 [BGH 27.05.1952 - III ZR 128/51]; LM § 852 BGB Nr. 9; VersR 1958, 109). - BGH, 17.02.1970 - VI ZR 185/68
Kenntnis der Person des Ersatzpflichtigen im Deliktsrecht - Anforderungen an das …
Die Rechtsprechung des BGH, wonach der Lauf der Verjährungsfrist bei verwickelten und zweifelhaften Rechtsfragen, insbesondere bei begründeten Zweifeln über die Person des von mehreren in Betracht kommenden Ersatzpflichtigen, erst mit dem Zeitpunkt beginnt, in dem diese Zweifel nicht mehr bestehen (…Urt. v. 20. Oktober 1959 - VI ZR 166/58 = LM § 852 Nr. 13; Urt. v. 12. Dezember 1957 - VI ZR 274/56 = VersR 1958, 109;… Urt. v. 27. November 1956 - VI ZR 173/55 = VersR 1957, 30), trifft auf den vorliegend zu entscheidenden Sachverhalt nicht zu, weil eine Verantwortung des Niepmann eine solche des Beklagten ersichtlich nicht ausschloß.
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