Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1966 - VI ZR 280/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,953
BGH, 15.11.1966 - VI ZR 280/64 (https://dejure.org/1966,953)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1966 - VI ZR 280/64 (https://dejure.org/1966,953)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1966 - VI ZR 280/64 (https://dejure.org/1966,953)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,953) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Verkehrsunfall zwischen Radfahrer und Straßenbahn im Kreisverkehr

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unfall bei dem Betrieb einer Straßenbahn - Verursachung eines Unfalls durch höhere Gewalt - Begriff der höheren Gewalt - Verletzung des Vorfahrtsrechts der Straßenbahn durch einen Radfahrer infolge grober Unaufmerksamkeit - Abwägung des Mitverschuldens eines Verletzten ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1967, 138
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.04.1955 - VI ZR 42/54
    Auszug aus BGH, 15.11.1966 - VI ZR 280/64
    Nach der Begriffsbestimmung, von der der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung ständig ausgeht, ist höhere Gewalt ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder Handlungen dritter Personen einwirkendes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmen in Kauf zu nehmen ist (BGHZ 7, 332 und Urteil des BGH vom 20. April 1955 - VI ZR 42/54 - VersR 1955, 346).
  • BGH, 25.06.1951 - III ZR 146/50

    Eisenbahnhaftung bei Mitverschulden

    Auszug aus BGH, 15.11.1966 - VI ZR 280/64
    Es bewirkt vielmehr nur, daß das Mitverschulden des Verletzten und die Betriebsgefahr der Straßenbahn nach § 254 BGB gegeneinander abzuwägen sind, also zu prüfen ist, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist (BGHZ 2, 355).
  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 69/03

    Haftung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens für Schäden an einem Eisenbahnzug

    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist höhere Gewalt i.S.d. § 1 Abs. 2 Satz 1 HPflG ein "betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmen in Kauf zu nehmen ist" (Senatsurteile vom 15. November 1966 - VI ZR 280/64 - VersR 1967, 138, 139; vom 15. März 1988 - VI ZR 115/87 - 1988, 910; BGH BGHZ 7, 338, 339; RGZ 171, 104, 105 f. m.w.N. und RG JW 1918, 176).
  • BGH, 16.10.2007 - VI ZR 173/06

    Zurechnung der Versperrung des Fahrwegs zwischen Eisenbahnbetriebs- und …

    Höhere Gewalt im Sinne des § 1 Abs. 2 HaftpflG ist ein "betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmen in Kauf zu nehmen ist" (vgl. Senatsurteile vom 15. November 1966 - VI ZR 280/64 - VersR 1967, 138, 139; vom 15. März 1988 - VI ZR 115/87 - NJW-RR 1988, 986; ferner RGZ 171, 104, 105 f.; BGHZ 7, 338, 339).
  • AG Brandenburg, 18.07.2014 - 31 C 147/12

    Beweislast bei einem Steinschlag

    Insofern sind aber regelmäßig - bereits wegen ihrer Häufigkeit - selbst grobe Verkehrsverstöße keine höhere Gewalt (BGH, VersR 1967, Seite 138; AG Bremen, Urteil vom 28.07.2006, Az.: 7 C 131/06).
  • AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13

    Verkehrsunfall, Schadensersatzansprüche, Pkw, Vorfahrtsverletzung, …

    Keine höhere Gewalt stellen wegen ihrer Häufigkeit selbst grobe Regelverstöße dar, so etwa eine Vorfahrtverletzung (BGH VersR 67, 138, vgl. Hentschel, Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, 2009, § 7 StVG Rn. 35).
  • OLG Saarbrücken, 16.04.2015 - 4 U 15/14

    Haftungsverteilung bei Straßenbahnunfall mit Personenschaden: Beweislast zur …

    Rn. 59 Das Landgericht ist auch zutreffend davon ausgegangen, dass kein Fall höherer Gewalt i. S. d. § 1 Abs. 2 HaftPflG vorliegt, da in keiner Weise ersichtlich ist, dass ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmer in Kauf zu nehmen ist, den Unfall verursacht hat (vgl. RGZ 109, 172; BGH, Urt. v. 15.11.1966 - VI ZR 280/64, VersR 1967, 138 - 139, juris Rdn. 13; BGH, NJW 1988, 2733;… Filthaut, Haftpflichtgesetz, 8. Auflage, § 1 HaftPflG, Rdn. 158;… Geigel-Kaufmann, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, 26. Kap., Rdn. 28).

    Rn. 84 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Führer eines Zuges grundsätzlich darauf vertrauen, dass ein die Gleise querender Fußgänger den Gleisbereich rechtzeitig vor dem herannahenden Zug verlässt und er daher nicht vorsorglich zu verlangsamen braucht (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.1966 - VI ZR 280/64, VersR 1967, 138 - 139, juris Rdn. 15 ff; BGH; VersR 1975, 259;… BGH, Urt. v. 30.10.1990 - VI ZR 340/89, NJW-RR 1991, 347 - 348, juris Rdn. 6).

  • BGH, 15.03.1988 - VI ZR 115/87

    Begriff der höheren Gewalt

    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist höhere Gewalt i.S.d. § 1 Abs. 2 Satz 2 HPflG ein "betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmen in Kauf zu nehmen ist" (BGHZ 7, 338, 339 [BGH 23.10.1952 - III ZR 364/51]; Senatsurteil vom 15. November 1966 - VI ZR 280/64 - VersR 1967, 138, 139 m.w.N.).
  • OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 56/21

    Gefährdungshaftung; bei dem Betrieb; Betriebsgefahr; Erstschädiger; …

    Auch grobe Regelverstöße sind bereits wegen ihrer Häufigkeit nicht geeignet, einen Haftungsausschluss zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1966 - VI ZR 280/64, Rn. 13, juris).
  • AG Brandenburg, 24.01.2025 - 30 C 75/24

    Verkehrsunfall durch starkes Abbremsen des Vorausfahrenden

  • AG Brandenburg, 28.11.2024 - 30 C 104/23

    Abbiegen in Feld- und Waldwege gesteigerte Vorsicht

  • BFH, 14.10.1999 - IV R 15/99

    Rücklage für Ersatzbeschaffung bei Verkehrsunfall

  • OLG Celle, 16.11.2022 - 14 U 87/22

    Straßenbauarbeiter als Verkehrsteilnehmer; Straßenbauarbeiter kein Fußgänger

  • OLG Düsseldorf, 23.08.2015 - 1 U 168/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw des fließenden Verkehrs mit einem …

  • LG Frankfurt/Main, 23.02.2022 - 1 S 168/17

    Anteilige Haftung der Betreiberin einer Schienenbahn nach tödlichem Unfall an …

  • OLG Köln, 27.06.2025 - 7 U 78/23
  • LG Köln, 03.03.2015 - 32 O 28/14

    Alleinhaftung eines Fußgängers aufgrund groben Verschuldens beim Überqueren einer …

  • AG Bremen, 28.07.2006 - 7 C 131/06

    Haftungsverteilung bei Kollision eines fahrenden mit einem rechts am Rand …

  • LG Oldenburg, 24.07.2006 - 5 O 3878/05
  • FG Köln, 23.05.2002 - 13 K 5958/98

    Bergschaden als höhere Gewalt

  • AG Mannheim, 20.02.2025 - 3 C 1906/23

    Haftung Parkhaus Unfall beim Rückwärtsausparken: Raser haftet voll

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht