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Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,591
BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86 (https://dejure.org/1987,591)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1987 - VI ZR 296/86 (https://dejure.org/1987,591)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1987 - VI ZR 296/86 (https://dejure.org/1987,591)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Kriterien für die Abgrenzung einer öffentlichen Straße von einer Grundstücksausfahrt und von einem Feld- oder Waldweg - Pflicht des Tatrichters, dem zusätzlich gestellten Beweisantrag auf Augenscheinnahme einer Örtlichkeit stattzugeben - Fotografie und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Abgrenzung von Einmündung einer Straße und einer Grundstücksausfahrt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1237
  • MDR 1988, 42
  • NStZ 1987, 548
  • VersR 1988, 79
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 18.11.1975 - VI ZR 172/74

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Feldweg einfahrenden …

    Auszug aus BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86
    Dem steht das BGH Urteil vom 18. November 1975 (VI ZR 172/74 - VersR 1976, 365) nicht entgegen.

    Wie der Senat in dem genannten Urteil ebenfalls dargelegt hat, muß diese Verkehrsbedeutung zwar nach außen in Erscheinung treten, wenn daran verkehrsrechtliche Gebote oder Verbote geknüpft werden sollen; dies darf aber nicht dahin verstanden werden, daß damit verbundene Vorfahrtrechte und Wartepflichten nur entstehen, wenn jeder Adressat die dafür maßgebenden Merkmale des Verkehrsweges auch erkennen kann (so schon Senatsurteil vom 18. November 1975 aaO).

  • BGH, 14.10.1986 - VI ZR 139/85

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung an einer über abgeflachte Bordsteine …

    Auszug aus BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86
    1 StVO entscheidend nach dem Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale bestimmt, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (s. BGH Urteile vom 5. Oktober 1976 - VI ZR 256/75 - VersR 1977, 58 und vom 14. Oktober 1986 - VI ZR 139/85 - VersR 1987, 306, 307).

    Entsprechendes gilt auch für die rechtliche Einordnung einer Verkehrsfläche als Grundstücksausfahrt oder als Einmündung einer Straße: Wie der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 1986 a.a.O. dargelegt hat, kommt es auch hier maßgeblich darauf an, ob der Verkehrsweg dem fließenden Verkehr dient oder nur dem Zugang zu einem Grundstück, also auf seine Bedeutung für den Verkehr, die freilich nicht, wie das Berufungsgericht offenbar meint, nur auf den Blickwinkel der Verkehrsfreguenz verkürzt werden darf.

  • BGH, 21.06.1977 - VI ZR 97/76

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des …

    Auszug aus BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86
    Eine solche Pflicht besteht nur, wenn ein Verkehrsteilnehmer wegen schlechter Einsehbarkeit nach rechts ohnehin nur langsam einfahren darf, worauf alsdann der für ihn von links kommende Verkehrsteilnehmer vertrauen darf (BGH Urteil vom 21. Juni 1977 - VI ZR 97/76 - VersR 1977, 917).
  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 162/12

    Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei einem Vertrag über Lieferung und …

    Die Revision legt nicht dar, welche zusätzlichen Erkenntnisse sich durch eine Inaugenscheinnahme vor Ort zugunsten der Beklagten ergeben hätten (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1987 - VI ZR 296/86, MDR 1988, 42;… MünchKommZPO/Zimmermann, 4. Aufl., § 371 Rn. 2;… Musielak/Huber, ZPO, 9. Aufl., § 371 Rn. 3;… Hk-ZPO/Eichele, 5. Aufl., § 371 Rn. 5).
  • BGH, 20.11.2007 - VI ZR 8/07

    Pflichten des Kraftfahrers bei Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereichs

    Dies ist nach dem Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale zu bestimmen (vgl. Senatsurteile vom 5. Oktober 1976 - VI ZR 256/75 - VersR 1977, 58 f.; vom 14. Oktober 1986 - VI ZR 139/85 - VersR 1987, 306, 307; vom 23. Juni 1987 - VI ZR 296/86 - NJW-RR 1987, 1237, 1238).
  • OLG Saarbrücken, 27.11.2014 - 4 U 21/14

    Vorfahrtregelung bei Einfahren auf die Fahrbahn: Begriff des "anderen …

    Den Verkehrsteilnehmer trifft eine gesteigerte Sorgfaltspflicht, wenn ihm mangels eindeutiger Kriterien Zweifel kommen müssen, ob ein Verkehrsweg zu der von ihm befahrenen Straße eine vorfahrtberechtigte Straßeneinmündung oder eine untergeordnete Grundstücksausfahrt ist (vgl. BGH, Urt. v. 23.06.1987 - VI ZR 296/86, NJW-RR 1987, 1237 - 1238, juris Rdn. 12).
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