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Rechtsprechung
   BGH, 09.03.1955 - VI ZR 3/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,1391
BGH, 09.03.1955 - VI ZR 3/54 (https://dejure.org/1955,1391)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1955 - VI ZR 3/54 (https://dejure.org/1955,1391)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1955 - VI ZR 3/54 (https://dejure.org/1955,1391)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1955, 308
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.04.1953 - VI ZR 75/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.03.1955 - VI ZR 3/54
    Das Berufungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass es zur Führung des Entlastungsbeweises aus § 7 Abs. 2 StVG nicht genügt, wenn dargetan wird, den Fahrer des Wagens treffe kein Verschulden, sondern dass es darauf ankommt, ob auch für einen besonders sorgfältigen, geschickten und geistesgegenwärtigen Fahrer der Unfall unvermeidbar gewesen wäre (BGH NJW 1954, 185 Nr. 1 = VRS 5, 329 = DAR 1953, 113).
  • RG, 04.07.1938 - V 17/38

    1. Über die Voraussetzungen für den Erlaß eines Urteils gemäß § 304 ZPO., wenn …

    Auszug aus BGH, 09.03.1955 - VI ZR 3/54
    Werden aber in einem Rechtsstreit mehrere Ansprüche geltend gemacht, so kann ein Zwischenurteil gemäss § 304 ZPO, durch das sämtliche Ansprüche dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden, nur erlassen werden, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass hinsichtlich jedes der geltend gemachten Ansprüche ein erstattungsfähiger Schaden entstanden ist (RGZ 158, 34 [36]).
  • BGH, 14.02.1953 - VI ZR 136/52
    Auszug aus BGH, 09.03.1955 - VI ZR 3/54
    Wenn auch der Kläger, obwohl er selbst in seinem Wagen mitfuhr, und vorn neben seinem Fahrer sass, die Fahrt nicht zu leiten brauchte und auch nicht verpflichtet war, den Fahrer bei der Fahrt ständig zu überwachen (BGH NJW 1953, 779 Nr. 3), so kann sein Verschulden doch darin bestehen, dass er die nötige Sorgfalt bei der Auswahl und der allgemeinen Überwachung des Fahrers ausser acht gelassen hat.
  • BGH, 20.03.1954 - VI ZR 3/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.03.1955 - VI ZR 3/54
    Das Gericht hat daher schon im Verfahren über den Grund die Frage, ob ein Schaden entstanden ist, wenigstens summarisch zu prüfen (BGH NJW 1951, 195 Nr. 10; Urteil des erkennenden Senats vom 20. März 1954 - VI ZR 3/53).
  • RG, 12.12.1932 - VI 229/32

    1. Ist es rechtlich, insbesondere im Hinblick auf § 831 BGB. möglich, daß die …

    Auszug aus BGH, 09.03.1955 - VI ZR 3/54
    Er hat mithin den gleichen Beweis zu führen, der dem Geschäftsherrn zu seiner Entlastung gemäss § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB obliegt (RGZ 139, 302 [303]).
  • BGH, 05.12.1978 - VI ZR 185/77

    Voraussetzung eines Grundurteils

    Siehe VersR 1955, 308; MDR 1961, 133; BGH v. 13.07.1967, VersR 1967, 1002.
  • BGH, 22.10.1957 - VI ZR 227/56
    Es handelt sich bei den dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärten Ansprüche um solche, die nach der Lebenserfahrung gegeben sind, so daß ein hinreichender Anhaltspunkt für die Entstehung erstattungsfähiger Schäden besteht (vgl. BGH NJW 1951, 195; BGH VRS 9, 109).
  • BGH, 09.07.1955 - VI ZR 116/54

    Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels

    Nun konnte zwar von diesem Gesichtspunkt aus kein Zwischenurteil über den Grund des Anspruchs ergehen, denn das ist nur möglich, wenn feststeht oder mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß sich im Verfahren über die Höhe des Verfahrens ein Betrag zugunsten der Klägerin ergibt (Urteil des BGH vom 14. Dezember 1950 - III ZR 67/50 - NJW 1951, 195 Nr. 10; 29. Oktober 1951 - III ZR 163/50 - VRS 4, 88 Nr. 99; 9. März 1953 - VI ZR 3/54 - VersR 1955, 308 und 30. März 1955 - VI ZR 23/54 - VersR 1955, 342).
  • BGH, 16.06.1959 - V ZR 156/58

    Rechtsmittel

    Mindestens jede dieser beiden Sachverhaltsgruppen begründet einen selbständigen prozessualen Anspruch; daß ihnen beiden dasselbe grundlegende Ereignis (Erbteilsvorenthaltung durch Verletzung der Pflicht als Testamentsvollstrecker) gemeinsam ist, steht der Selbständigkeit der Ansprüche ebensowenig entgegen wie im Unfallschadensrecht die Identität des schadenstiftenden Ereignisses gegenüber den mehreren Schadensfolgen, die entgegen der Meinung der Revisionskläger anerkanntermaßen eine Mehrheit von Ansprüchen begründen können (Urteile des VI. Zivilsenats vom 9. März 1954 - VI ZR 3/54 und vom 30. April 1955 - VI ZR 87/54 = LM Nr. 11 zu § 253 ZPO).
  • BGH, 30.04.1955 - VI ZR 87/54
    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts handelt es sich nämlich bei den in der Schadensaufstellung des Klägers enthaltenen Einzelbeträgen nicht um Teilposten eines einheitlichen Anspruchs, vielmehr leitet der Kläger aus dem Unfallereignis mehrere selbständige Ansprüche her, denn er verlangt Heilungskosten, Verdienstausfall (diese beiden Ansprüche aufgegliedert in mehrere Einzelposten), Schmerzensgeld und Ersatz von ihm entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 19. März 1954 - VI ZR 3/54 -).
  • BVerwG, 25.11.1970 - V C 155.67

    Entschädigungsfähigkeit des merkantilen Minderwertes eines schwammsanierten …

    Bei Entscheidungen dem Grunde nach genügt es, wenn das Gericht nur prüft, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist, ob "nach der ganzen Sachlage der Eintritt eines ziffernmäßig feststellbaren Schadens mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist" (BGH in VersR 1961, 151 [153]; BGH, LM ZPO § 304 Nr. 2; BGH in VersR 1955, 308 [309]).
  • BGH, 06.10.1964 - VI ZR 102/63

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Straßenbahnzuges auf einen zum Zwecke des …

    Er hat mithin den gleichen Beweis zu führen, der dem Geschäftsherrn zu seiner Entlastung nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB obliegt (Urteil des BGH vom 9. März 1955 - VI ZR 3/54 - VRS 9, 109).
  • BGH, 07.07.1959 - VI ZR 165/58

    Rechtsmittel

    Werden wie hier nicht nur verschiedene Schadensposten, sondern mehrere Ansprüche geltend gemacht, so kann ein Urteil nach § 304 ZPO über alle Ansprüche nur ergehen, wenn für das Bestehen eines jeden Anspruchs hinreichende Anhaltspunkte gegeben sind (RGZ 132, 16 [19]; 63, 195; Urteil des erkennenden Senats vom 20. Dezember 1957 - VI ZR 8/57 - BGH VRS, 9, 109, = VersR 55, 308;… ebenso Stein/Jonas/Schönke 18. Aufl. § 304 ZPO Anm. I 2 b j; Hauß, Anm. zu LM § 97 ZPO Nr. 9).
  • BGH, 17.02.1959 - VI ZR 69/58

    Rechtsmittel

    Sie waren daher nicht unstatthaft, sondern entsprachen verfahrensrechtlicher Notwendigkeit (Urteil des erkennenden Senats vom 9. März 1955 VI ZR 3/54 VersR 1955, 308).
  • BGH, 20.12.1957 - VI ZR 8/57
    Werden wie hier nicht nur verschiedene Rechnungsposten eines einheitlichen Anspruchs, sondern mehrere selbständige Ansprüche erhoben, so kann ein Zwischenurteil über den Grund nur ergehen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, daß hinsichtlich jedes der erhobenen Ansprüche ein erstattungsfähiger Schaden entstanden ist (VRS 9, 109, 111 = VersR 1955, 308, 309).
  • BGH, 14.12.1956 - VI ZR 285/55

    Rechtsmittel

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