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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2022 - VI ZR 339/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,35026
BGH, 25.10.2022 - VI ZR 339/20 (https://dejure.org/2022,35026)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2022 - VI ZR 339/20 (https://dejure.org/2022,35026)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2022 - VI ZR 339/20 (https://dejure.org/2022,35026)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Dieselskandal: Voraussetzungen der Haftung eines Automobilherstellers gegenüber einem (Gebrauchtwagen-) Käufer; Schadensberechnung nach Weiterverkauf

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 BGB, § 826 BGB
    Dieselskandal: Voraussetzungen der Haftung eines Automobilherstellers gegenüber einem (Gebrauchtwagen-) Käufer; Schadensberechnung nach Weiterverkauf

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem (Gebrauchtwagen-)Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: Voraussetzungen der Haftung, Schadensberechnung nach Weiterverkauf); Schutz der Dispositionsfreiheit des Vertragsschließenden

  • Betriebs-Berater

    Zur Haftung eines Automobilherstellers in sog. Dieselfall (Haftungsvoraussetzungen, Schadensberechnung nach Weiterverkauf)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 31 ; BGB § 826 (Gd)
    Zur Haftung eines Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem (Gebrauchtwagen-)Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: Voraussetzungen der Haftung, Schadensberechnung nach Weiterverkauf).

  • rechtsportal.de

    BGB § 31 ; BGB § 826 (Gd)
    Haftung eines Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem (Gebrauchtwagen-)Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: Voraussetzungen der Haftung, Schadensberechnung nach Weiterverkauf); Schutz der Dispositionsfreiheit des Vertragsschließenden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Haftung eines Automobilherstellers im Dieselskandal gegenüber dem (Gebrauchtwagen-)Käufer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 99
  • VersR 2023, 196
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - VI ZR 339/20
    Schon mit dieser Behauptung hat der Kläger seiner insoweit bestehenden Darlegungslast genügt (…vgl. zur sekundären Darlegungslast der Beklagten in Fällen der vorliegenden Art nur Senatsurteile vom 8. März 2022 - VI ZR 475/19, VersR 2022, 654 Rn. 10 ff.; vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Rn. 34 ff.).

    Nach der - nach Erlass des Berufungsurteils ergangenen - höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. nur Senatsurteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Rn. 16 ff.) handelt gegenüber einem (auch Gebrauchtwagen-) Käufer sittenwidrig, wer auf der Grundlage einer grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Kosten- und damit auch Gewinnstreben durch bewusste und gewollte Täuschung des KBA und Ausnutzung der Arglosigkeit der Käufer systematisch, langjährig und in hoher Stückzahl Fahrzeuge in den Verkehr bringt, deren Motorsteuerung bewusst und gewollt so programmiert ist, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten werden.

    Rn. 20 § 826 BGB schützt auch die Dispositionsfreiheit des Vertragsschließenden mit der Folge, dass ein Schaden unter bestimmten Voraussetzungen schon im Abschluss eines ungewollten Vertrages liegen kann (…vgl. nur Senatsurteile vom 8. März 2022 - VI ZR 475/19, VersR 2022, 654 Rn. 14; vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Rn. 47 mwN).

    Solche Umstände führen nicht dazu, dass der ungewollte Vertragsschluss rückwirkend zu einem gewollten wird (…vgl. nur Senatsurteile vom 8. März 2022 - VI ZR 475/19, VersR 2022, 654 Rn. 14 mwN; vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Rn. 58).

    Insbesondere sind bereits auf der Grundlage des sich aus den tatbestandlichen Feststellungen des Berufungsurteils ergebenden Vortrags des Klägers, der mangels gegenteiliger Feststellungen des Berufungsgerichts zugrunde zu legen ist, auch die weiteren Voraussetzungen des § 826 BGB erfüllt (vgl. nur Senatsurteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316).

  • BGH, 08.03.2022 - VI ZR 475/19

    Haftung des Kraftfahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Sekundäre …

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - VI ZR 339/20
    Schon mit dieser Behauptung hat der Kläger seiner insoweit bestehenden Darlegungslast genügt (vgl. zur sekundären Darlegungslast der Beklagten in Fällen der vorliegenden Art nur Senatsurteile vom 8. März 2022 - VI ZR 475/19, VersR 2022, 654 Rn. 10 ff.;… vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Rn. 34 ff.).

    Rn. 20 § 826 BGB schützt auch die Dispositionsfreiheit des Vertragsschließenden mit der Folge, dass ein Schaden unter bestimmten Voraussetzungen schon im Abschluss eines ungewollten Vertrages liegen kann (vgl. nur Senatsurteile vom 8. März 2022 - VI ZR 475/19, VersR 2022, 654 Rn. 14;… vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Rn. 47 mwN).

    Solche Umstände führen nicht dazu, dass der ungewollte Vertragsschluss rückwirkend zu einem gewollten wird (vgl. nur Senatsurteile vom 8. März 2022 - VI ZR 475/19, VersR 2022, 654 Rn. 14 mwN;… vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Rn. 58).

    Auf den Schutzzweck etwaig verletzter Vorschriften, insbesondere der §§ 6, 27 Abs. 1 EG-FGV und der zur vollständigen Harmonisierung der technischen Anforderungen für Fahrzeuge erlassenen Rechtsakte der Europäischen Union kommt es im Rahmen des Anspruchs aus § 826 BGB entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht an (vgl. nur Senatsurteil vom 8. März 2022 - VI ZR 475/19, VersR 2022, 654 Rn. 14 mwN).

  • OLG Koblenz, 12.06.2019 - 5 U 1318/18

    Schadensersatz gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im …

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - VI ZR 339/20
    Rn. 17 aa) In seinem im Berufungsurteil ausdrücklich in Bezug genommenen Schriftsatz vom 8. Januar 2020 hat der Kläger - unter anderem unter Bezugnahme auf das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 12. Juni 2019 - 5 U 1318/18, NJW 2019, 2237 - ausgeführt, als Beweggrund für das Inverkehrbringen des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs komme allein eine angestrebte Kostensenkung und Gewinnmaximierung durch hohe Absatzzahlen in Betracht.
  • BGH, 20.07.2021 - VI ZR 533/20

    Urteil zum Schadensersatzanspruch nach Weiterverkauf eines vom sogenannten …

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - VI ZR 339/20
    Dies entspricht der vom erkennenden Senat in Fällen dieser Art - nach Verkündung des Berufungsurteils - gebilligten Berechnungsmethode; auch steht die Veräußerung des Fahrzeugs der Geltendmachung des im ungewollten Vertragsschluss liegenden Schadens entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht entgegen (vgl. Senatsurteil vom 20. Juli 2021 - VI ZR 533/20, NJW 2021, 3594 Rn. 23 ff.).
  • BGH, 15.11.2022 - VI ZR 35/20

    Deliktische Haftung eines Automobilherstellers gegenüber einem …

    Schon mit dieser Behauptung hat die Klägerin ihrer insoweit bestehenden Darlegungslast genügt (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2022 - VI ZR 339/20, zVb;… zur sekundären Darlegungslast der Beklagten in Fällen der vorliegenden Art: Senatsurteile vom 8. März 2022 - VI ZR 475/13, VersR 2022, 654 Rn. 10 ff.;… vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Rn. 34 ff.).

    Rn. 17 § 826 BGB schützt auch die Dispositionsfreiheit des Vertragsschließenden mit der Folge, dass ein Schaden unter bestimmten Voraussetzungen schon im Abschluss eines ungewollten Vertrages liegen kann (vgl. nur Senatsurteile vom 25. Oktober 2022 - VI ZR 339/20, zVb;… vom 8. März 2022 - VI ZR 475/19, VersR 2022, 654 Rn. 14;… vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Rn. 47 mwN).

    Solche Umstände führen nicht dazu, dass der ungewollte Vertragsschluss rückwirkend zu einem gewollten wird (vgl. nur Senatsurteile vom 25. Oktober 2022 - VI ZR 339/20, zVb;… vom 8. März 2022 - VI ZR 475/19, VersR 2022, 654 Rn. 14 mwN;… vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Rn. 58).

    Auf den Schutzzweck etwaig verletzter Vorschriften, insbesondere der §§ 6, 27 Abs. 1 EG-FGV und Art. 5 Abs. 2, Art. 3 Nr. 10 VO (EG) 715/2007, kommt es im Rahmen des Anspruchs aus § 826 BGB entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht an (vgl. nur Senatsurteile vom 25. Oktober 2022 - VI ZR 339/20, zVb;… vom 8. März 2022 - VI ZR 475/19, VersR 2022, 654 Rn. 14 mwN).

  • OLG Brandenburg, 11.06.2024 - 6 U 114/19

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen …

    An dessen Stelle tritt vielmehr grundsätzlich der für das Fahrzeug vereinnahmte Verkaufspreis in Höhe von 6.300 EUR (vgl. Kaufvertrag vom 12.10.2023, Anlage zum Schriftsatz des Klägers vom 28.03.2024; Bl. 950 d.A.), welcher zugunsten der Beklagten im Wege der Vorteilsausgleichung für das von dem Kläger nach Veräußerung nicht mehr herausgabefähige Fahrzeug anzurechnen ist (…vgl. BGH, Urteile vom 20.07.2021 - VI ZR 533/20, juris Rn. 23 ff. und vom 25.10.2022 - VI ZR 339/20, juris Rn. 13).
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