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| BGH, 02.02.1982 - VI ZR 41/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Belehrungspflicht - Formulierungspflicht - Notar - Scheckhingabe - Einlösungsgarantie - Kaufpreisforderung
Papierfundstellen
- VersR 1982, 439
- WM 1982, 452
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.11.1977 - VI ZR 176/76
Treugeber - Notar - Treuhandgeschäfte - Notarpflichten
Auszug aus BGH, 02.02.1982 - VI ZR 41/80
Für derartige selbständige Treuhandgeschäfte gilt aber das Haftungsprivileg des § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO nach dessen, zweitem Halbsatz nicht (vgl. Senatsurteil vom 22. November 1977 - VI ZR 176/76 - VersR 1978, 247, 248 m.w.Nachw.). - BGH, 21.09.1976 - VI ZR 69/75
Verjährungsfrist - Ausfall - Leistungsklage - Feststellungsklage - Verjährung
Auszug aus BGH, 02.02.1982 - VI ZR 41/80
Das Berufungsgericht geht zwar zutreffend davon aus, daß ein Notar bei fahrlässiger Amtspflichtverletzung grundsätzlich nur in Anspruch genommen werden kann, wenn der Geschädigte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag (§ 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO), und daß in solchen Fällen die Verjährungsfrist für den Ersatzanspruch erst zu laufen beginnt, wenn der Ausfall, für den der Beklagte aufzukommen hat, auch seiner Höhe nach feststeht, und diese Höhe dem Geschädigten insoweit bekannt ist, daß er Leistungsklage erheben kann (Senatsurteil vom 21. September 1976 - VI ZR 69/75 - VersR 1977, 249). - BGH, 18.03.1975 - VI ZR 228/73
Darlehen für den Bau eines Kurzentrums - Sicherung eines Darlehens durch eine …
Auszug aus BGH, 02.02.1982 - VI ZR 41/80
Hatten die Kaufvertragsparteien, wie der Beklagte behauptet, vor und während der Protokollierung des Vertrages erörtert, daß diese Bank unter Umständen die Finanzierung des Kaufpreises übernehmen werde, dann konnte er davon ausgehen, daß nach dem Verständnis der Vertragsbeteiligten, auf das es in erster Linie ankommt (vgl. Senatsurteil vom 18. März 1975 - VI ZR 228/73 - LM § 133 /D7 BGB Nr. 7 = VersR 1975, 701, 702), die B M - Kredit-Bank als "Großbank" im Sinne der vertraglichen Vereinbarungen anzusehen war.
- BGH, 24.03.1980 - II ZR 188/79
Scheckeinlösungszusage der bezogenen Bank
Auszug aus BGH, 02.02.1982 - VI ZR 41/80
Denn die Bestätigung eines Kreditinstituts in einem besonderen Schreiben, einen nummernmäßig bezeichneten Scheck bis zu einem bestimmten Betrag zu bezahlen, ist als Garantie gegenüber allen Personen anzusehen, die den Scheck unterschrieben vom Aussteller erhalten (BGH, Urt.v.14.4.1956 - IV ZR 9/56 - WM 1956, 1293, 1294; vgl. auch BGHZ 77, 50 und BGH, Urt.v.20.3.1978 - II ZR 159/76 - LM Art. 4 ScheckG Nr. 4 = WM 1978, 873 zur Einlösungsbestätigung auf Anfrage;… vgl. weiter Hueck/Canaris, Recht der Wertpapiere, 11. Aufl., § 23 II 3 b;… Canaris in Großkommentar zum HGB, 3.Aufl., Anhang nach § 357, Rdn. 285). - BGH, 20.03.1978 - II ZR 159/76
Auszug aus BGH, 02.02.1982 - VI ZR 41/80
Denn die Bestätigung eines Kreditinstituts in einem besonderen Schreiben, einen nummernmäßig bezeichneten Scheck bis zu einem bestimmten Betrag zu bezahlen, ist als Garantie gegenüber allen Personen anzusehen, die den Scheck unterschrieben vom Aussteller erhalten (BGH, Urt.v.14.4.1956 - IV ZR 9/56 - WM 1956, 1293, 1294; vgl. auch BGHZ 77, 50 und BGH, Urt.v.20.3.1978 - II ZR 159/76 - LM Art. 4 ScheckG Nr. 4 = WM 1978, 873 zur Einlösungsbestätigung auf Anfrage;… vgl. weiter Hueck/Canaris, Recht der Wertpapiere, 11. Aufl., § 23 II 3 b;… Canaris in Großkommentar zum HGB, 3.Aufl., Anhang nach § 357, Rdn. 285). - BGH, 14.04.1956 - IV ZR 9/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.02.1982 - VI ZR 41/80
Denn die Bestätigung eines Kreditinstituts in einem besonderen Schreiben, einen nummernmäßig bezeichneten Scheck bis zu einem bestimmten Betrag zu bezahlen, ist als Garantie gegenüber allen Personen anzusehen, die den Scheck unterschrieben vom Aussteller erhalten (BGH, Urt.v.14.4.1956 - IV ZR 9/56 - WM 1956, 1293, 1294; vgl. auch BGHZ 77, 50 und BGH, Urt.v.20.3.1978 - II ZR 159/76 - LM Art. 4 ScheckG Nr. 4 = WM 1978, 873 zur Einlösungsbestätigung auf Anfrage;… vgl. weiter Hueck/Canaris, Recht der Wertpapiere, 11. Aufl., § 23 II 3 b;… Canaris in Großkommentar zum HGB, 3.Aufl., Anhang nach § 357, Rdn. 285).
- BGH, 20.12.1984 - IX ZR 114/83
Voraussetzungen der Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäfts - Beweispflicht für die …
Entscheidend ist, wie die Vertragschließenden ihre Erklärungen einverständlich aufgefaßt haben (…vgl. BGH, Urt. v. 18. März 1975 - VI ZR 228/73 = LM BGB § 133 (D) Nr. 7; Urt. v. 2. Februar 1982 - VI ZR 41/80 = WM 1982, 452). - BGH, 08.11.1984 - IX ZR 132/83
Schadensersatzpflicht eines Notars wegen Amtspflichtverletzung - Feststellung der …
Das sie dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärende Urteil des Berufungsgerichts hob der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 2. Februar 1982 - VI ZR 41/80 (= WM 1982, 452 - VersR 1982, 439) auf.
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