Rechtsprechung
| BGH, 13.08.2019 - VI ZR 46/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 319 Abs. 1 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels eines Zulassungsgrundes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels eines Zulassungsgrundes - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 06.04.2017 - 2 O 174/16
- OLG Frankfurt, 14.01.2019 - 29 U 69/17
- BGH, 13.08.2019 - VI ZR 46/19
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 221/95
Hinweis auf Taschenkontrollen als AGB
Auszug aus BGH, 13.08.2019 - VI ZR 46/19
Soweit es im zweiten Absatz des Tenors der angegriffenen Entscheidung heißt, dass Zinsen "seit dem 02.07.2016" zu zahlen seien, liegt eine offensichtliche Unrichtigkeit vor, die nach § 319 Abs. 1 ZPO jederzeit von Amts wegen - auch vom Rechtsmittelgericht (BGH, Urteil vom 3. Juli 1996 - VII ZR 221/95, NJW 1996, 2574, 2576; Beschluss vom 9. Februar 1989 - V ZB 25/88, BGHZ 106, 370, 373) - berichtigt werden kann. - BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88
Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren
Auszug aus BGH, 13.08.2019 - VI ZR 46/19
Soweit es im zweiten Absatz des Tenors der angegriffenen Entscheidung heißt, dass Zinsen "seit dem 02.07.2016" zu zahlen seien, liegt eine offensichtliche Unrichtigkeit vor, die nach § 319 Abs. 1 ZPO jederzeit von Amts wegen - auch vom Rechtsmittelgericht (BGH, Urteil vom 3. Juli 1996 - VII ZR 221/95, NJW 1996, 2574, 2576; Beschluss vom 9. Februar 1989 - V ZB 25/88, BGHZ 106, 370, 373) - berichtigt werden kann.
- OLG Karlsruhe, 15.01.2024 - 22 U 1/21
Schadensersatz aus einem Schiffsunfall auf dem Rhein
Eines gesonderten Beschlusses bedarf es zur Berichtigung nicht (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Juli 1991 - IV ZR 155/90 - [juris Rn. 13]; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. August 2019 - VI ZR 46/19 - [juris Rn. 1]).
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