Rechtsprechung
| BGH, 26.05.1964 - VI ZR 52/63 |
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Papierfundstellen
- MDR 1964, 747
- VersR 1964, 846
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.11.1960 - VI ZR 183/59
Anforderungen an die Haftungsbegründung einer Eisenbahngesellschaft wegen …
Auszug aus BGH, 26.05.1964 - VI ZR 52/63
Entscheidend ist, daß der Beklagte denselben Versicherungsschutz zu gewährleisten hat, den J. zu beschaffen verpflichtet war (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 8.11.1960 - VI ZR 183/59 - VersR 1960, 1122, 1124). - BGH, 10.07.1959 - VI ZR 162/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.05.1964 - VI ZR 52/63
Entgegen der Meinung der Revision war dem Vertrauen auf ein verkehrsgerechtes Verhalten des Fußgängers dadurch der Boden entzogen, daß dieser, wie das Berufungsgericht feststellt, ersichtlich unaufmerksam war und in keiner Weise erkennen ließ, daß er die Vorbeifahrt des Beklagten abwarten wolle (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 24.11.1959 - VI ZR 213/58 - VersR 1960, 495, 496 Spalte 2; vom 7.7.1959 - VI ZR 154/58 - VersR 1959, 833). - BGH, 24.01.1956 - VI ZR 123/55
Anscheinsbeweis für Mitursächlichkeit der Trunkenheit eines Fußgängers für einen …
Auszug aus BGH, 26.05.1964 - VI ZR 52/63
Stößt aber in diesem Zustand einem Fußgänger bei einer Verkehrslage und unter Umständen, die ein nüchterner Fußgänger hätte meistern können, ein Unfall zu, so spricht der erste Anschein dafür, daß die Trunkenheit mitursächlich für den Unfall war (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 24.1.1956 - VI ZR 123/55 - VersR 1956, 195; vom 7.12.1962 - VI ZR 86/62 - VersR 1963, 357; vom 29.10.1963 - VI ZR 272/62 - VersR 1964, 279).
- BGH, 14.11.1958 - VI ZR 237/57
Auszug aus BGH, 26.05.1964 - VI ZR 52/63
Sie geht zwar mit der Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. November 1958 - VI ZR 237/57 - NJW 1959, S. 338 Nr. 6 davon aus, daß eine Forderung nach § 1542 EVO auch insoweit übergeht, als der Träger der Rentenversicherung Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner zu zahlen hat. - BGH, 29.10.1963 - VI ZR 272/62
Auszug aus BGH, 26.05.1964 - VI ZR 52/63
Stößt aber in diesem Zustand einem Fußgänger bei einer Verkehrslage und unter Umständen, die ein nüchterner Fußgänger hätte meistern können, ein Unfall zu, so spricht der erste Anschein dafür, daß die Trunkenheit mitursächlich für den Unfall war (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 24.1.1956 - VI ZR 123/55 - VersR 1956, 195; vom 7.12.1962 - VI ZR 86/62 - VersR 1963, 357; vom 29.10.1963 - VI ZR 272/62 - VersR 1964, 279). - BGH, 24.11.1959 - VI ZR 213/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.05.1964 - VI ZR 52/63
Entgegen der Meinung der Revision war dem Vertrauen auf ein verkehrsgerechtes Verhalten des Fußgängers dadurch der Boden entzogen, daß dieser, wie das Berufungsgericht feststellt, ersichtlich unaufmerksam war und in keiner Weise erkennen ließ, daß er die Vorbeifahrt des Beklagten abwarten wolle (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 24.11.1959 - VI ZR 213/58 - VersR 1960, 495, 496 Spalte 2; vom 7.7.1959 - VI ZR 154/58 - VersR 1959, 833). - BGH, 07.12.1962 - VI ZR 86/62
Auszug aus BGH, 26.05.1964 - VI ZR 52/63
Stößt aber in diesem Zustand einem Fußgänger bei einer Verkehrslage und unter Umständen, die ein nüchterner Fußgänger hätte meistern können, ein Unfall zu, so spricht der erste Anschein dafür, daß die Trunkenheit mitursächlich für den Unfall war (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 24.1.1956 - VI ZR 123/55 - VersR 1956, 195; vom 7.12.1962 - VI ZR 86/62 - VersR 1963, 357; vom 29.10.1963 - VI ZR 272/62 - VersR 1964, 279). - BGH, 07.07.1959 - VI ZR 154/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.05.1964 - VI ZR 52/63
Entgegen der Meinung der Revision war dem Vertrauen auf ein verkehrsgerechtes Verhalten des Fußgängers dadurch der Boden entzogen, daß dieser, wie das Berufungsgericht feststellt, ersichtlich unaufmerksam war und in keiner Weise erkennen ließ, daß er die Vorbeifahrt des Beklagten abwarten wolle (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 24.11.1959 - VI ZR 213/58 - VersR 1960, 495, 496 Spalte 2; vom 7.7.1959 - VI ZR 154/58 - VersR 1959, 833).
- BGH, 04.04.2023 - VI ZR 11/21
Schadensersatz nach unfallbedingter Kollision eines Fahrzeugs mit Fußgänger; …
Rn. 13 Hat - wie im Streitfall - ein aus Sicht des Kraftfahrers von links die Fahrbahn querender Fußgänger die Fahrbahn bereits betreten und ist noch in Bewegung, darf der Kraftfahrer nach der Senatsrechtsprechung nicht in jedem Fall darauf vertrauen, der Fußgänger werde in der Mitte der Fahrbahn stehenbleiben und ihn vorbeilassen (…vgl. Senatsurteile vom 24. Februar 1987 - VI ZR 19/86, NJW 1987, 2377, juris Rn. 20;… vom 29. April 1975 - VI ZR 225/73, VersR 1975, 858, 859, juris Rn. 12;… vom 3. Mai 1966 - VI ZR 178/65, VersR 1966, 736, 737, juris Rn. 15; vom 26. Mai 1964 - VI ZR 52/63, VersR 1964, 846 f.). - BGH, 29.04.1975 - VI ZR 225/73
Haftungsquote bei Schädigung eines Fußgängers auf einem mit Rotlicht gesperrten …
Darauf vertrauen darf der Kraftfahrer jedoch nur dann, wenn er sicher sein kann, daß der Fußgänger ihn gesehen und sich erkennbar auf die Verkehrslage eingestellt hat (vgl. Senatsurteile vom 3.1.1961 - VI ZR 60/60 - VRS 20, 173; vom 26.5.1964 - VI ZR 52/63 - = VersR 64, 846 m.w.Nachw.). - BGH, 20.12.1977 - VI ZR 110/76
Forderungsübergang von geleisteten Beiträgen eines Rentenversicherungsträgers - …
Es meint, seit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofesvom 14. November 1958 (VI ZR 237/57 = VersR 1959, 51) undvom 26. Mai 1964 (VI ZR 52/63 = VersR 1964, 846) sei klargestellt, daß auch die Beiträge zur KVdR, welche die Rentenversicherungsträger nach Nr. 5 des § 1235 RVO zu erbringen haben, zu den übergangsfähigen Leistungen i.S. des § 1542 RVO gehörten.Wegen der Höhe des Erstattungsanspruches nimmt das Berufungsgericht mit Recht Bezug auf dasSenatsurteil vom 26. Mai 1964 (VI ZR 52/63 = VersR 1964, 846).
Wenn der Senat in seinemUrteil vom 26. Mai 1964 (VI ZR 52/63 = a.a.O.) ausgeführt hat, der Umfang des gemäß § 1542 RVO auf den Rentenversicherungsträger übergegangenen Ersatzanspruches der Hinterbliebenen aus § 844 Abs. 2 BGB sei unabhängig von der Höhe der von dem Getöteten und seinem Arbeitgeber entrichteten Krankenversicherungsbeiträge, so hat er damit deutlich gemacht, daß es allein auf den durch den Schadensfall entstandenen wirtschaftlichen Schaden der Hinterbliebenen ankommt.
- BGH, 24.01.1978 - VI ZR 95/75
Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern - Bestehen und Ausmaß eines …
um Regelleistungen i.S. von § 1235 Nr. 5 RVO handelt, deren Ersatz die Klägerin gemäß § 1542 RVO von der Beklagten verlangen kann, wenn den Kindern insoweit Ansprüche wegen Entziehung ihres Rechts auf Unterhalt zustanden (vgl. Senatsurteile vom 14. November 1958 - VI ZR 237/57 - VersR 1959, 51, vom 26. Mai 1964 - VI ZR 52/63 = VersR 1964, 846, und vom 20. Dezember 1977 - VI ZR 110/76 = zur Veröffentlichung bestimmt; in letzterem Urteil wird allerdings auch auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Aufwendungen der LVA in gewisser Hinsicht zu bereinigen).Die beiden Kinder hatten somit, wie auch von der Revision eingeräumt wird, nach den §§ 1601, 1610 BGB einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Vater, der den Anspruch auf Vorsorge vor Krankheitsfällen umfaßte (RGZ 159, 21, 23; Senatsurteile vom 8. November 1960 - VI ZR 183/59 = VersR 1960, 1122, 1124 und vom 26. Mai 1964 - VI ZR 52/63 = a.a.O.; BSGE 11, 30, 31 = NJW 1960, 981 = FamRZ 1960, 116).
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