Rechtsprechung
| BGH, 08.12.1970 - VI ZR 6/70 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1 § 17
Haftungsverteilung bei Kollision eines wegen Ausscherens eines vorausfahrenden Fahrzeugs auf der Bundesautobahn ins Schleudern und auf die Gegenfahrbahn geratenen Fahrzeugs mit einem dort entgegenkommenden Fahrzeug - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unabwendbares Ereignis - Autobahn - Zusammenstoß - Schleudervorgang
Papierfundstellen
- VersR 1971, 440
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.06.1967 - VI ZR 21/66
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung
Auszug aus BGH, 08.12.1970 - VI ZR 6/70
Das für die gegenteilige Auffassung von der Revision angeführte Senatsurteil vom 13. Juni 1967 - VI ZR 21/66, VersR 1967, 883 betrifft einen in den entscheidenden Punkten anders liegenden Sachverhalt.
- BGH, 11.06.1974 - VI ZR 37/73
Beweisführung bei Schädigung durch Steinschlag; Pflichten eines Kraftfahrers in …
Es mag dahin gestellt bleiben, ob nicht im Gegenteil ein von einem Fahrzeug durch Hochschleudern eines Steines verursachter Schaden, ähnlich wie bei einem führer losen Dahinschleudern eines Kraftfahrzeuges (vgl. BGHZ 23, 90, 93; Senatsurt. v, 8. Dezember 1970 - VI ZR 6/70 = VersR 1971, 440; zum Stand der Meinungen vgl. zuletzt Schweizer VersR 1969, 18), überhaupt stets als ein Versagen seiner Verrichtungen (Funktionen) i.S. des § 7 Abs. 2 S. 1 StVG betrachtet werden muß, was die ausnahmslose Haftung des Halters aus uneingeschränkter Gefährdungshaftung, nämlich aus betriebsinternen Gesichtspunkten begründen würde. - OLG Celle, 17.03.2005 - 14 U 192/04
Grundsätze zur Vermeidbarkeit eines Autounfalls infolge einer Ausweichmanövers; …
Zutreffend verweist die Klägerin auf eine Entscheidung des BGH (VersR 1971, 440), nach der (sogar) bei einem Unfall infolge Schleuderns nach einer Kollision nicht ohne weiteres von einer Unabwendbarkeit ausgegangen werden kann, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein besonders gewandter und gewissenhafter Fahrer infolge aufmerksamer Beobachtung des zu Überholenden und Beherrschung des eigenen Fahrzeugs den Eintritt des Schleudervorganges im Ergebnis hätte vermeiden können. - OLG Nürnberg, 21.05.1976 - 1 U 127/75
Sorgfaltspflicht; Entlastungsbeweis; Überholen; Autobahn; Überholabsicht; …
Darüber hinaus muß der Überholende ausschließen können, daß es beim Ausscheren des Überholten einem besonders gewandten Fahrer gelungen wäre, durch geeignetes Bremsen oder Ausweichen das Schleudern oder gar den Zusammenprall mit dem ausscherenden Fahrzeug zu vermeiden (vgl. BGH VersR 65, 82 und VersR 1971, 440) *.
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