Rechtsprechung
| BGH, 27.10.1970 - VI ZR 64/69 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ersatz der Aufwendungen für eine Putzhilfe - Ersatz entgangener Einnahmen aus einer Gastwirtschaft - Erhöhte Sorgfaltspflichten eines Fußgängers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1 § 17; StVO § 37
Haftungsverteilung bei Überfahren zweier Fußgänger außerorts bei Dunkelheit; Höhe des entgangenen Unterhalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1971, 137
- MDR 1971, 122
- VersR 1971, 152
- DB 1970, 2266
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BAG, 23.04.1963 - 3 AZR 173/62
Pensionär - Weihnachtszuwendung - Schenkung - Freiwillig übernommene Fürsorge - …
Auszug aus BGH, 27.10.1970 - VI ZR 64/69
Hierfür spricht schon, daß derartige Treueprämien, die den Arbeitnehmern aus Anlaß langjähriger Zugehörigkeit zum Betrieb als Anerkennung für geleistete Dienste gewährt werden, ebenso wie die Gratifikationen oder Leistungszulagen arbeitsrechtlich als zusätzliches Arbeitsentgelt behandelt werden (BAGE 1, 36, 39 [BAG 29.06.1954 - 2 AZR 13/53] ; 3, 132, 135 [BAG 01.11.1956 - 2 AZR 194/54] ; auch BArbG NJW 1963, 1893 und 1964, 1690) und zwar unabhängig davon, ob sie steuerrechtlich als Lohn erfaßt sind. - BAG, 29.06.1954 - 2 AZR 13/53
Arbeitsgerichtsverfahren: Darstellung der Revisionsrügen
Auszug aus BGH, 27.10.1970 - VI ZR 64/69
Hierfür spricht schon, daß derartige Treueprämien, die den Arbeitnehmern aus Anlaß langjähriger Zugehörigkeit zum Betrieb als Anerkennung für geleistete Dienste gewährt werden, ebenso wie die Gratifikationen oder Leistungszulagen arbeitsrechtlich als zusätzliches Arbeitsentgelt behandelt werden (BAGE 1, 36, 39 [BAG 29.06.1954 - 2 AZR 13/53] ; 3, 132, 135 [BAG 01.11.1956 - 2 AZR 194/54] ; auch BArbG NJW 1963, 1893 und 1964, 1690) und zwar unabhängig davon, ob sie steuerrechtlich als Lohn erfaßt sind. - BAG, 13.03.1964 - 5 AZR 293/63
Verbindliche Ankündigung der Gewährung einer Jahresabschlussgratifikation des …
Auszug aus BGH, 27.10.1970 - VI ZR 64/69
Hierfür spricht schon, daß derartige Treueprämien, die den Arbeitnehmern aus Anlaß langjähriger Zugehörigkeit zum Betrieb als Anerkennung für geleistete Dienste gewährt werden, ebenso wie die Gratifikationen oder Leistungszulagen arbeitsrechtlich als zusätzliches Arbeitsentgelt behandelt werden (BAGE 1, 36, 39 [BAG 29.06.1954 - 2 AZR 13/53] ; 3, 132, 135 [BAG 01.11.1956 - 2 AZR 194/54] ; auch BArbG NJW 1963, 1893 und 1964, 1690) und zwar unabhängig davon, ob sie steuerrechtlich als Lohn erfaßt sind. - BAG, 01.11.1956 - 2 AZR 194/54
Arbeitsentgelt: Anrechnung übertariflicher Zulagen
Auszug aus BGH, 27.10.1970 - VI ZR 64/69
Hierfür spricht schon, daß derartige Treueprämien, die den Arbeitnehmern aus Anlaß langjähriger Zugehörigkeit zum Betrieb als Anerkennung für geleistete Dienste gewährt werden, ebenso wie die Gratifikationen oder Leistungszulagen arbeitsrechtlich als zusätzliches Arbeitsentgelt behandelt werden (BAGE 1, 36, 39 [BAG 29.06.1954 - 2 AZR 13/53] ; 3, 132, 135 [BAG 01.11.1956 - 2 AZR 194/54] ; auch BArbG NJW 1963, 1893 und 1964, 1690) und zwar unabhängig davon, ob sie steuerrechtlich als Lohn erfaßt sind.
- BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80
Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung; …
- BGH, 23.12.1981 - IVb ZR 604/80
Umfang des unterhaltsrechtlich anzurechnenden Einkommens
Überstundenvergütungen im Rahmen des üblichen gehören dazu ebenso wie Prämien, Zulagen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstige Nebeneinnahmen; vgl. die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 27. Oktober 1970 (VI ZR 64/69 - NJW 1971, 137), 16. Januar 1980 (IV ZR 115/78 - FamRZ 1980, 342, 343 f.), 21. Mai 1980 (IV b ZR 522/80 - FamRZ 1980, 771, 772) und vom 25. Juni 1980 (IV b ZR 530/80 - FamRZ 1980, 984); dazu Erman/Küchenhoff, BGB 7. Aufl. § 1603 Rdn. 1; Göppinger/Wenz, Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 1165, 1180; Griesche FamRZ 1981, 841, 843; Kalthoener/Haase-Becher/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 2. Aufl. Rdn. 306 und 312 ff.; Soergel/Häberle, BGB 11. Aufl. § 1577 Rdn 3 bis 5. - BGH, 15.03.1983 - VI ZR 187/81
Zeitliche Begrenzung von Schadensersatzrenten eines minderjährigen Kindes
Es entspricht ständiger Rechtsprechung (…s. RGRK-BGB, 12. Aufl., § 1360 Rdnr. 1, 6, 11 und § 844 Rdnr. 43 - jeweils m.w.Nachw.; insbesondere Senatsurt.v. 27. Oktober 1970 - VI ZR 64/69 = LM BGB § 844 Nr. 37 = VersR 1971, 152), daß die Leistungsfähigkeit beider Ehegatten - vor allem der beiderseitige, zum Unterhalt der Familie benötigte Arbeitsverdienst -das Maß des zu leistenden Unterhaltes bestimmt. - OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75
Beweispflicht des Beschuldigten für das Mitverschulden eines Dritten; …
Der Schaden bemißt sich in der Höhe vielmehr danach, welche Beträge seines Einkommens der Verstorbene, wenn er am Leben geblieben wäre, hatte aufwenden müssen, um seinen unterhaltsberechtigten Angehörigen denjenigen Lebensunterhalt zu verschaffen, auf den sie nach den familienrechtlichen Vorschriften des Unterhaltsrechts Anspruch gehabt hätten (BGH NJW 1971, 137; 1969, 1667; OLG Stuttgart VersR 1969, 720).Daher sind unabhängig von ihrer Bezeichnung und steuerrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Behandlung bei der Berechnung des Ausgangseinkommens des Unterhaltsverpflichteten alle Einnahmen, gleich aus welcher Quelle sie fließen, zu berücksichtigen, sofern sie nicht durch ihren besonderen Verwendungszweck von vornherein aufgebraucht werden (vgl. BGH NJW 1971, 137;… Brühl-Göppinger-Mutschler, Unterhaltsrecht 1, 3. Aufl., Rz. 525;… Kalthoener-Haase-Becher-Büttner, Die Rechtsprechung der Landgerichte zur Höhe des Unterhalts, Rz. 189-194;… Köhler, Handbuch des Unterhaltsrechts, 2. Aufl., S. 28; Bursch, NJW 1968, 429).
- BGH, 13.07.1971 - VI ZR 140/70
Rechtsanwalt - Haftpflichtprozeß - Prüfungspflicht - Deckungsschutz - …
Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 6. Juli 1971 (VI ZR 64/69, das zur Veröffentlichung vorgesehen ist und durch das er die erwähnte Entscheidung des 10. Zivilsenats des Berufungsgerichts vom 28. Januar 1969 aufgehoben hat) begründet.
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