Rechtsprechung
| BGH, 14.10.1953 - VI ZR 67/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- RG, 30.03.1942 - V 120/41
1. Zum Begriff des Beherbergungsvertrags. 2. In welchem Umfange liegt dem …
Auszug aus BGH, 14.10.1953 - VI ZR 67/53
Diese für die Abwägung maßgebenden Grundsätze, wie sie in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt sind (RGZ 169, 84 [95]; RG JW 1933, 830; RG DR 1940, 1287 und 1947;… RGRKomm 10. Aufl. 1 d zu § 254 BGB; Erman BGBKomm 6 b zu § 254), hat das Berufungsgericht verkannt. - BGH, 23.06.1952 - III ZR 297/51
Ausgleichungspflicht zwischen Kraftfahrern
Auszug aus BGH, 14.10.1953 - VI ZR 67/53
Eine Ausnahme würde nur gelten, wenn der Geschädigte eine für den Unfall ursächliche gesetzliche Gefährdungshaftung, etwa die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs aus § 7 KrfzG, zu vertreten hätte (BGHZ 6, 319 = NJW 1952, 1015; BGH VerkR-Samml 1953, 163 und 251 [253]), was hier nicht der Fall ist, da der Kläger ein Kleinkraftrad fuhr. - RG, 21.10.1939 - VI 54/39
Auszug aus BGH, 14.10.1953 - VI ZR 67/53
Bei der Abwägung darf der Tatrichter ungeklärte Umstände, soweit sie einen Verschuldensvorwurf begründen, nicht zu Lasten einer Partei in Rechnung stellen (RGZ 162, 5 [7]), andererseits hat er durch § 287 ZPO eine freiere Stellung in der Beweiswürdigung (…Baumbach-Lauterbach ZPO 21. Aufl. Anm. 2 A zu § 287).
- BGH, 09.07.1968 - VI ZR 171/67
Haftungsverteilung bei Anfahren einer Fußgruppe durch einen alkoholisierten …
Bei der Abwägung nach § 254 BGB ist in erster Linie von dem Maß der Verursachung auszugehen, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (Urteil des erkennenden Senats vom 14. Oktober 1953 - VI ZR 67/53 - VersR 1954, 59, 60; BGB-RGRK, 11, Aufl., § 254, Anm. 73;… Soergel/Reimer Schmidt, 10. Aufl., § 254, Rdn. 16;… Erman/Sirp, 4. Aufl., § 254, Anm. 6 b). - BGH, 22.10.1955 - VI ZR 203/54
Rechtsmittel
Erst dann ist das für den Unfall ursächliche Verschulden der Beteiligten in Betracht zu ziehen (Urteil des erkennenden Senats vom 14. Oktober 1953 - VI ZR 67/53 - DAR 1954, 14 VerkR S 6, 13 vgl. auch Gelhaar DAR 1954, 265 [271, 272]). - BGH, 04.06.1957 - VI ZR 145/56
Abwägung der gegenseitigen Verursachungsbeiträge
Sie ist darüber hinaus aber insbesondere auch darum von Rechtsirrtum beeinflußt, weil das Berufungsgericht bei der Schadensabwägung im wesentlichen nur auf das Verschulden der Parteien abgestellt hat, während nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BGH Urteil vom 14. Oktober 1953 - VI ZR 67/53 - VRS Bd 6 S 1 = DAR 1954 S 14 = VersR 1954 S 59) in erster Linie von dem Maß der Verursachung auszugehen ist, in dem die Beteiligten zu dem schädigenden Ereignis beigetragen haben, und der Grad des Verschuldens daneben nur unter den sonstigen Umständen des Falles in Betracht zu ziehen ist. - BGH, 24.04.1956 - VI ZR 144/55
Rechtsmittel
Es hat ferner zu Lasten des Klägers zutreffend die für den Schaden ursächlich gewordene Betriebsgefahr des Personenkraftwagens berücksichtigt (RG in RdK 1933 S. 267; BGH VI ZR 67/53 vom 14. Oktober 1953 in VRS 6, 1 = DAR 1954, 14; Gelhaar in DAR 1954, 267). - BGH, 03.02.1954 - VI ZR 125/52
Rechtsmittel
Die von dem Berufungsgericht vorgenommene Abwägung nach § 17 StVG ist nur bei Vorliegen eng begrenzter Voraussetzungen der Revision zugänglich, wie der erkennende Senat bereits mehrfach hervorgehoben hat (vgl. z.B. VI ZR 67/53 vom 14. Oktober 1953 - DAR 1954, 14).
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