Rechtsprechung
| BGH, 10.03.1959 - VI ZR 77/58 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Rechtsmittel
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Papierfundstellen
- VersR 1959, 633
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BGH, 26.01.1953 - III ZR 37/52
Ersatz für Wegfall der Personenfürsorge
Auszug aus BGH, 10.03.1959 - VI ZR 77/58
Das Berufungsgericht ist im Einklang mit der Entscheidung BGHZ 8, 374 davon ausgegangen, daß dem Kläger neben dem Unterhaltsansprach gegen seinen Erzeuger aus § 1708 BGB ein Anspruch auf die von seiner unehelichen Mutter bewirkten persönlichen Dienstleistungen zugestanden hat und daß ihm die Beklagte für deren Entziehung infolge des Unfalltodes der Mutter nach § 10 Abs. 2 StVG (KFG) Ersatz zu leisten hat.Die Pflicht zu diesen Dienstleistungen entsprang aus ihrer Pflicht, für die Person ihres Kindes zu sorgen, und stand neben der Unterhaltspflicht (BGHZ 8, 374, 375/376).
- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 10.03.1959 - VI ZR 77/58
bei einer früheren Vernehmung Angaben gemacht hatte, die weniger bestimmt waren und dahin verstanden werden konnten, daß sich der Abstand der beiden Fahrzeuge im Augenblick des Ausbiegens des Lastzuges nicht schon bis auf 20 m verringert hatte, mußte das Berufungsgericht nicht zu besonderer Erörterung veranlassen; für eine einwandfreie Würdigung der Sach- und Rechtslage durch das Berufungsgericht bedarf es nicht eines Eingehens auf jede einzelne Zeugenaussage, wenn sich nur ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (BGHZ 3, 162, 175). - BGH, 13.04.1953 - VI ZR 75/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.03.1959 - VI ZR 77/58
Er müßte eine über die gewöhnliche Verkehrssorgfalt hinausgehend, alle Gefahrenmomente berücksichtigende größtmögliche Sorgfalt angewendet haben und, wie das Berufungsgericht zutreffend hervorgehoben hat, auch bei Aufbringung der dem besten Fahrer eigenen Geschicklichkeit, Geistesgegenwart und Umsicht außerstande gewesen sein, den Unfall zu verhüten (Urteil des erkennenden Senats vom 13. April 1953 VI ZR 75/52 LM Nr. 13 zu § 286 [C] ZPO = NJW 1954, 185 = VRS 5, 329 = DAR 1953, 113 und oft).
- BGH, 19.11.1955 - VI ZR 134/54
Umfang der Ersatzfähigkeit verletzungsbedingt vermehrter Bedürfnisse
Auszug aus BGH, 10.03.1959 - VI ZR 77/58
Der Rechtsübergang setzt die Gleichartigkeit der dem Geschädigten erwachsenen Schadensersatzansprüche mit den ihm vom Versicherungsträger gewährten Leistungen voraus (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 19. November 1955 VI ZR 134/54 LM Nr. 1 zu § 46 AVG = NJW 1956, 219 = VersR 1956, 22 sowie vom 20. Mai 1958 VI ZR 130/57 LM Nr. 20 zu § 1542 RVO = VersR 1958, 454). - BGH, 01.04.1953 - VI ZR 77/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.03.1959 - VI ZR 77/58
Er müßte eine über die gewöhnliche Verkehrssorgfalt hinausgehend, alle Gefahrenmomente berücksichtigende größtmögliche Sorgfalt angewendet haben und, wie das Berufungsgericht zutreffend hervorgehoben hat, auch bei Aufbringung der dem besten Fahrer eigenen Geschicklichkeit, Geistesgegenwart und Umsicht außerstande gewesen sein, den Unfall zu verhüten (Urteil des erkennenden Senats vom 13. April 1953 VI ZR 75/52 LM Nr. 13 zu § 286 [C] ZPO = NJW 1954, 185 = VRS 5, 329 = DAR 1953, 113 und oft). - BGH, 20.05.1958 - VI ZR 130/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.03.1959 - VI ZR 77/58
Der Rechtsübergang setzt die Gleichartigkeit der dem Geschädigten erwachsenen Schadensersatzansprüche mit den ihm vom Versicherungsträger gewährten Leistungen voraus (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 19. November 1955 VI ZR 134/54 LM Nr. 1 zu § 46 AVG = NJW 1956, 219 = VersR 1956, 22 sowie vom 20. Mai 1958 VI ZR 130/57 LM Nr. 20 zu § 1542 RVO = VersR 1958, 454). - RG, 09.12.1929 - VI 217/29
1. Unter welchen Umständen befindet sich ein stillstehendes Kraftfahrzeug im …
- RG, 01.04.1931 - VI 516/30
Zum Begriff des Betriebs in § 7 des Kraftfahrzeuggesetzes.
- RG, 08.03.1939 - VI 239/38
Zum Begriffe des Kraftwagenbetriebes, je nachdem die Ursachen eines Unfalls von …
- BGH, 22.10.1968 - VI ZR 178/67
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auch in der von der Revision angeführten Entscheidung vom 10. März 1959 - VI ZR 77/58 - VersR 1959, 636 hat der Senat entscheidend darauf abgehoben, daß der Fahrer des Lastzuges der Beklagten durch sein Fahrverhalten dem Fahrer des überholenden Personenwagens zu einem scharfen Bremsen Anlaß gegeben hatte, wo durch der Personenwagen ins Schleudern geriet und von der Fahrbahn abkam; der Lastzugfahrer habe, so wird ausgeführt, durch sein Verhalten eine adäquate Unfallursache gesetzt. - BGH, 08.03.1966 - VI ZR 231/64
Zweck einer durch einen Sozialversicherungsträger auf Grund des …
Daher geht dieser Anspruch nach § 1542 RVO in Höhe der Versicherungsleistungen auf den Träger der Sozialversicherung über (Abweichung vom Senatsurteil VI ZR 77/58 vom 10. März 1959 = VersR 1959 Seite 633).Allerdings hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 1959 - VI ZR 77/58 - VersR 1959, 633 die Ansicht vortreten, daß es im Verhältnis zwischen der Waisenrente, die ein uneheliches Kind auf Grund des Angestelltenversicherungsgesetzes bezieht, und dem Anspruch des Kindes auf Ausgleich für die ihm entgangenen persönlichen Dienstleistungen der Mutter an der Gleichartigkeit der Leistungen fehle, wie sie nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Voraussetzung für den Forderungsübergang nach § 1542 RVO zu fordern ist (u.a. Urteile des BGH vom 19. November 1955 - VI ZR 134/54 - NJW 1956, 219, vom 20. Mai 1958 - VI ZR 130/57 - VersR 1958, 454 und vom 30. Juni 1959 - VI ZR 77/58 - NJW 1959, 2062).
- BGH, 01.07.1969 - VI ZR 216/67
Ausgleich zweier Träger der Sozialversicherung im Innenverhältnis hinsichtlich …
Beide müssen dem gleichen Zweck dienen (u.a. Urteil des BGH vom 10. März 1959 - VI ZR 77/58 - VersR 1959, 633 und die dort genannten weiteren Entscheidungen des BGH). - BGH, 07.05.1968 - VI ZR 179/66
Schadensersatzanspruch eines Kindes wegen entgangener Dienste einer Mutter …
Hinzu kommt, daß nach der damaligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Fällen dieser Art ein Forderungsübergang auf den Sozialversicherer noch verneint wurde, weil man annahm, daß es an der zu fordernden Gleichartigkeit der Waisenrente und des Ersatzanspruchs wegen der entgangenen mütterlichen Dienste fehle (so noch das Urteil vom 10. März 1959 - VI ZR 77/58 - VersR 1959, 633 vgl. auch das Urteil des BGH vom 30. Januar 1962 - VI ZR 75/61 - NJW 1962, 800 = VersR 1962, 330).
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