Rechtsprechung
| BGH, 28.02.2023 - VI ZR 98/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gehörsverstoß bei unterlassener erneuter Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 398 Abs 1 ZPO, § 529 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 544 Abs 9 ZPO
Gehörsverstoß bei unterlassener erneuter Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht - IWW
§ 544 Abs. 9 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 529 Abs. 1 Nr. 1, § 398 Abs. 1 ZPO, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Gehörsverstoßes wegen abweichender Würdigung einer Zeugenaussage durch das Berufungsgericht gegenüber der Vorinstanz, ohne erneute Vernehmung des Zeugen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1 ; ZPO § 544 Abs. 9
Vorliegen eines Gehörsverstoßes wegen abweichender Würdigung einer Zeugenaussage durch das Berufungsgericht gegenüber der Vorinstanz, ohne erneute Vernehmung des Zeugen - datenbank.nwb.de
Gehörsverstoß bei unterlassener erneuter Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abweichende Würdigung einer Zeugenaussage setzt Anhörung voraus!
Kurzfassungen/Presse
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Gehörsverstoß durch unterbliebene Zeugenvernehmung in Berufungsinstanz - Gehörsverstoß durch unterbliebene Zeugenvernehmung in Berufungsinstanz
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Eigene Erkenntnisse setzen eigene Feststellungen voraus! (IBR 2023, 493)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 17.06.2021 - 1 O 205/20
- OLG Koblenz, 24.02.2022 - 7 U 1106/21
- BGH, 28.02.2023 - VI ZR 98/22
Papierfundstellen
- NJW-RR 2023, 700
- MDR 2023, 654
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.07.2009 - VIII ZR 3/09
Rechtliches Gehör bei Zeugenaussage
Auszug aus BGH, 28.02.2023 - VI ZR 98/22
Diese rechtsfehlerhafte Anwendung des § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO verletzt den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291 Rn. 4 mwN).Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Rechtsmittelgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291 Rn. 5 mwN).
- BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95
Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen …
Auszug aus BGH, 28.02.2023 - VI ZR 98/22
Ein Anscheinsbeweis kommt zwar in Betracht, wenn ein typischer Geschehensablauf feststeht, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf einen ursächlichen Zusammenhang oder ein schuldhaftes Verhalten rechtfertigt (vgl. Senatsurteile vom 13. Februar 1996 - VI ZR 126/95, NJW 1996, 1405, 1406, juris Rn. 14;… vom 19. Januar 2010 - VI ZR 33/09, NJW 2010, 1072 Rn. 8). - BGH, 19.01.2010 - VI ZR 33/09
Haftung für Brandschäden: Anscheinsbeweis bei Feststellung von Brandursachen
Auszug aus BGH, 28.02.2023 - VI ZR 98/22
Ein Anscheinsbeweis kommt zwar in Betracht, wenn ein typischer Geschehensablauf feststeht, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf einen ursächlichen Zusammenhang oder ein schuldhaftes Verhalten rechtfertigt (…vgl. Senatsurteile vom 13. Februar 1996 - VI ZR 126/95, NJW 1996, 1405, 1406, juris Rn. 14; vom 19. Januar 2010 - VI ZR 33/09, NJW 2010, 1072 Rn. 8).
- OLG München, 30.11.2016 - 3 U 2750/16
Kollision zweier deutscher Skifahrer auf österreichischer Skipiste - Vorfahrt …
Auszug aus BGH, 28.02.2023 - VI ZR 98/22
Den vom Berufungsgericht zitierten Entscheidungen (OLG München, r+s 2017, 660, juris Rn. 16 ff.; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 12 U 112/19, juris Rn. 4) liegen dem Streitfall nicht vergleichbare Sachverhalte zugrunde. - OLG Brandenburg, 04.02.2020 - 12 U 112/19
Schadensersatzanspruch nach einem Skiunfall
Auszug aus BGH, 28.02.2023 - VI ZR 98/22
Den vom Berufungsgericht zitierten Entscheidungen (…OLG München, r+s 2017, 660, juris Rn. 16 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 12 U 112/19, juris Rn. 4) liegen dem Streitfall nicht vergleichbare Sachverhalte zugrunde. - OLG München, 19.10.1993 - 25 U 2982/93
Auszug aus BGH, 28.02.2023 - VI ZR 98/22
Rn. 14 c) Das Berufungsgericht wird außerdem Gelegenheit haben, sich mit der Frage zu befassen, ob die FIS-Regel Nr. 3, nach der ein von hinten kommender Skifahrer seine Fahrspur so wählen muss, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet, nur zwischen Skifahrern gilt, die auf derselben Piste talabwärts fahren, oder auch im Streitfall, in dem ein Skifahrer auf einem mit einem Stoppschild versehenen Ziehweg fährt und eine andere Piste quert (vgl. OLG München, OLGR 1994, 97, juris Rn. 5).
- BGH, 03.12.2024 - VI ZR 18/24
Haftungsabwägung beim Sturz eines Motorradfahrers ohne Berührung mit dem …
Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Rechtsmittelgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2023 - VI ZR 98/22, NJW-RR 2023, 700 Rn. 7 mwN). - BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Rückwärtsfahren auf Einbahnstraße; Anwendung …
Ein Anscheinsbeweis kommt in Betracht, wenn ein typischer Geschehensablauf feststeht, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf einen ursächlichen Zusammenhang oder ein schuldhaftes Verhalten rechtfertigt (…vgl. Senatsurteil vom 1. August 2023 - VI ZR 82/22, juris Rn. 26; Senatsbeschluss vom 28. Februar 2023 - VI ZR 98/22, NJW-RR 2023, 700 Rn. 12; jew. mwN). - OLG Hamm, 09.05.2023 - 7 U 17/23
Berührungsloser Unfall; Betrieb; Zurechnungszusammenhang
Rn. 53 Ein Anscheinsbeweis kommt in Betracht, wenn ein typischer Geschehensablauf feststeht, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf einen ursächlichen Zusammenhang oder ein schuldhaftes Verhalten rechtfertigt (BGH Beschl. v. 28.2.2023 - VI ZR 98/22, BeckRS 2023, 6492 Rn. 12).
- BGH, 23.11.2023 - V ZR 59/23
Gehörsverletzung bei unterbliebener Vernehmung der Zeugen in Berufungsrechtszug
Liegt ein solcher Ausnahmefall nicht vor, verletzt die unterbliebene erneute Vernehmung der Zeugen den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291 Rn. 4 f.; Urteil vom 28. Februar 2023 - VI ZR 98/22, NJW-RR 2023, 700 Rn. 6 f.). - OLG Hamm, 30.12.2024 - 7 U 5/24
Pedelec, Inliner, Fahrradweg, Überholen, Seitenabstand, Warnzeichen
Ein Anscheinsbeweis kommt in Betracht, wenn ein typischer Geschehensablauf feststeht, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf einen ursächlichen Zusammenhang oder ein schuldhaftes Verhalten rechtfertigt (so BGH Beschl. v. 28.2.2023 - VI ZR 98/22, BeckRS 2023, 6492 Rn. 12). - OLG Brandenburg, 25.09.2025 - 13 UF 96/24 Eine ohne Wiederholung der Beweisaufnahme von der Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Gerichts abweichende Würdigung des Ergebnisses der erstinstanzlich erfolgten Beweisaufnahme kommt allenfalls dann in Betracht, wenn sich das Rechtsmittelgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen, also seine Glaubwürdigkeit, noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage, also die Glaubhaftigkeit seiner Angaben, betreffen, und es die Zeugenaussage deshalb ohne Verstoß gegen das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung bewerten kann, weil es keines persönlichen Eindrucks von dem Zeugen bedarf (BGH NJW-RR 2023, 700 Rn. 7;… NJW 2020, 776 Rn. 17;… NJW-RR 2019, 134 Rn. 9;… MüKo ZPO/Weinland § 398 ZPO Rn. 12).
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