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| BGH, 14.07.1954 - VI ZR 99/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
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Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Papierfundstellen
- DB 1954, 974
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.03.1953 - II ZR 180/52
Auszug aus BGH, 14.07.1954 - VI ZR 99/53
Selbst wenn die damalige Entscheidung unrichtig gewesen wäre - wofür kein Anhaltspunkt besteht -, kann die Ausnutzung einer solchen ordnungsgemäss erlangten Entscheidung ohne besondere Umstände nicht als sittenwidrig angesehen werden (BGH II ZR 180/52; NJW 1953, 745; VersR 1953, 139). - RG, 17.10.1908 - V 582/07
Verstoß gegen die guten Sitten; Mitwirkendes Verschulden
Auszug aus BGH, 14.07.1954 - VI ZR 99/53
Es sei anerkannten Rechtes, dass die Erschleichung eines Zuschlagbeschlusses im Zwangsversteigerungsverfahren nach § 826 BGB schadensersatzpflichtig mache (RGZ 69, 277 [280]). - RG, 01.06.1904 - V 542/03
Zu § 826 B.G.B.
Auszug aus BGH, 14.07.1954 - VI ZR 99/53
Das Reichsgericht habe ausgesprochen, dass selbst dann, wenn die einzelnen Handlungen nicht zu beanstanden seien, doch das Verhalten im ganzen gesehen eine fortgesetzte sittenwidrige Handlung ergeben könne (RGZ 58, 219 [223]). - RG, 07.07.1930 - VI 646/29
1. Zum Begriff, zur Auslegung und zur Wirksamkeit des Rentengutsvertrags. 2. Zur …
Auszug aus BGH, 14.07.1954 - VI ZR 99/53
Wie im allgemeinen die Verfolgung eigener Belange auch dann nicht gegen die guten Sitten verstösst, falls mit ihr einem Dritten Schaden zugefügt wird (RGZ 129, 357), so verliert andererseits eine sittenwidrige Handlung nicht diesen Charakter, wenn sie eine Abwehr gegen sittenwidrige Handlungen darstellt.
- BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06
Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des …
Durch sie hat der Gesetzgeber zwar das verdeckte Gebot für einen Dritten ermöglicht und damit das praktische Bedürfnis anerkannt, die Identität des Bieters und die wirkliche Interessenlage geheim zu halten (BGH, Urt. v. 14. Juli 1954, VI ZR 99/53, DB 1954, 974). - LG Düsseldorf, 12.12.2011 - 25 T 368/11
Rechtmäßigkeit eines Zuschlags bei einer Versteigerung im Falle der …
Es ist anerkannt, daß auch der - äußerlich - durch einen rechtskräftig gewordenen Zuschlag bewirkte Schaden unter den Voraussetzungen des § 826 BGB ersetzt werden muß, wenn der Zuschlag durch ein unlauteres Verhalten bei der Versteigerung erschlichen worden ist (so schon RGZ 69, 277, 280; Senatsurteile vom 14. Juli 1954 - VI ZR 99/53 = LM BGB § 826 (Gi) Nr. 2 und vom 21. Februar 1961 - VI ZR 99/60 = NJW 1961, 1012, 1013; BGH Urteil vom 9. Dezember 1964 - V ZR 66/63 = WM 1965, 203). - BGH, 24.10.1978 - VI ZR 67/77
Fortsetzung eines Prozesses nach Konkurseröffnung
Es ist anerkannt, daß auch der - äußerlich - durch einen rechtskräftig gewordenen Zuschlag bewirkte Schaden unter den Voraussetzungen des § 826 BGB ersetzt werden muß, wenn der Zuschlag durch ein unlauteres Verhalten bei der Versteigerung erschlichen worden ist (so schon RGZ 69, 277, 280; Senatsurteile vom 14. Juli 1954 - VI ZR 99/53 = LM BGB § 826 [Gi] Nr. 2 und vom 21. Februar 1961 - VI ZR 99/60 = NJW 1961, 1012, 1013; BGH Urteil vom 9. Dezember 1964 - V ZR 66/63 = WM 1965, 203). - BGH, 15.03.1990 - III ZR 131/89
Abtretung des Zuschlagsanspruchs durch einen vermögenslosen Schuldner
Rechtliche Bedenken gegen eine solche Vorgehensweise bestehen nicht, wie die in § 81 ZVG getroffene gesetzliche Regelung zeigt (vgl. auch BGH Urteil vom 14. Juli 1954 VI ZR 99/53 = DB 1954, 974).
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