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   RG, 08.07.1930 - VII 476/29   

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RG, 08.07.1930 - VII 476/29 (https://dejure.org/1930,461)
RG, Entscheidung vom 08.07.1930 - VII 476/29 (https://dejure.org/1930,461)
RG, Entscheidung vom 08. Juli 1930 - VII 476/29 (https://dejure.org/1930,461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann dem klagenden Konkursverwalter entgegengehalten werden, das Konkursverfahren sei unzulässig und er deshalb zur Klagerhebung nicht berechtigt? 2. Wie gestalten sich die Voraussetzungen der Anfechtung nach § 30 Nr. 1 KO., wenn gegen denselben Schuldner nacheinander ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 129, 390
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 559/14

    Ausschlussfrist im Insolvenzplan - § 113 Satz 3 InsO

    Vor diesem Hintergrund kann auch dahinstehen, ob der Senat die Klausel in C IV 4 b des Plans bereits darum als wirksam ansehen müsste, weil dieser rechtskräftig bestätigt worden ist und damit alle etwaigen inhaltlichen Verfahrensmängel des Plans geheilt worden wären (in diesem Sinne Uhlenbruck/Lüer/Streit 14. Aufl. § 253 InsO Rn. 15; FK-InsO/Jaffé 8. Aufl. § 253 Rn. 32; MüKoInsO/Sinz 3. Aufl. § 253 Rn. 91; zur Heilungswirkung von rechtskräftigen Beschlüssen des Konkursgerichts vgl. bereits RG 8. Juli 1930 - VII 476/29 - RGZ 129, 390, 392) .
  • BGH, 21.02.2008 - IX ZB 62/05

    Überleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens in ein Nachlassinsolvenzverfahren

    Der Hoheitsakt der Bestellung eines Treuhänders kann nur in dem dafür vorgesehenen Verfahren beseitigt werden und bleibt, solange dies nicht geschehen ist, wirksam (vgl. RGZ 129, 390, 392; BGHZ 113, 216, 218).
  • BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97

    Wirksamkeit eines Konkurseröffnungsbeschlusses bei örtlicher Unzuständigkeit des

    a) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß das Prozeßgericht den rechtskräftigen Beschluß über die Konkurseröffnung als gültig hinzunehmen hat; denn dieser kann als in dem dafür vorgesehenen Verfahren ergangener hoheitlicher Akt Geltung gegenüber jedermann beanspruchen, sofern die Entscheidung nicht ausnahmsweise an einem Mangel leidet, der zur Nichtigkeit führt (RGZ 129, 390, 392; 136, 97, 99; BGHZ 113, 216, 218).
  • BGH, 14.01.1991 - II ZR 112/90

    Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer im Handelsregister als

    Das Prozeßgericht hat den rechtskräftigen Beschluß über die Konkurseröffnung grundsätzlich als wirksam hinzunehmen (RGZ 129, 390, 392; RGZ 136, 97, 99 f.; Jaeger/Weber, Konkursordnung 8. Aufl. § 109 Rdn. 10 a; OLG Hamburg ZIP 1984, 348, 349; Kuhn/Uhlenbruck aaO § 105 Rdn. 5, § 109 Rdn. 11 und Vorbem. B vor § 207 Rdn. 2; Kilger, Konkursordnung 15. Aufl. § 74 Rdn. 2 und § 109 Rdn. 7; zweifelnd, aber ohne jede Begründung Kropshofer in Hess/Kropshofer, KO 3. Aufl. § 109 Rdn. 12).
  • BGH, 17.10.1985 - III ZR 105/84

    Zuständigkeit zur Bestellung eines weiteren Konkursverwalters

    Gerade deshalb ist es geboten, die Rechtmäßigkeit seiner Bestellung und die Gesetzmäßigkeit des zugrundeliegenden Verfahrens auch für andere Verfahren bindend festzustellen (RGZ 129, 390 [392]).
  • BAG, 11.01.1989 - 5 AZR 42/88

    Arbeitsentgelt: Haftung des Betriebsnachfolgers für Forderungen vor

    Diese Entscheidung ist in anderen Rechtsstreitigkeiten zu Grunde zu legen (RGZ 129, 390, 392; RGZ 136, 97, 100).
  • OLG Dresden, 09.03.1998 - 2 U 3860/97

    Prozeßführungsbefugnis eines Sequesters

    Zwar sind die Bestellungsakte der Konkursgerichte von den mit Streitverfahren befaßten Gerichten selbst dann uneingeschränkt zu beachten, wenn sie rechtlich zweifelhaft oder unzutreffend sein mögen (vgl. Stein/Jonas/Bork, ZPO , 21. Aufl., Vor § 50 Rdnr. 34; RGZ 129, 390 [391 f.]).
  • BGH, 16.12.1954 - IV ZR 118/54

    Rechtsmittel

    Ist der Konkurseröffnungsbeschluss erlassen, so kann die Konkurseröffnung und mit ihr die Ernennung des Konkursverwalters ausserhalb des Konkursverfahrens als ungesetzmässig nicht in Frage gestellt werden (RGZ 129, 390 [391]; 136, 97 [100]; Jaeger a.a.O. § 74 Anm. 4 auf Seite 269 unten).
  • BGH, 14.01.1991 - II ZR 113/90

    Anspruch der als Komanditgesellschaft eingetragenen GbR auf Einzahlung der

    Das Prozeßgericht hat den rechtskräftigen Beschluß über die Konkurseröffnung grundsätzlich als wirksam hinzunehmen (RGZ 129, 390, 392; RGZ 136, 97, 99 f; OLG Hamburg ZIP 1984, 348, 349; Jaeger/Weber, Konkursordnung 8. Aufl. § 109 Rdn. 10 a; Kuhn/Uhlenbruck a.a.O. § 105 Rdn. 5, § 109 Rdn. 11 und Vorbem. B vor § 207 Rdn. 2; Kilger, Konkursordnung 15. Aufl. § 74 Rdn. 2 und § 109 Rdn. 7; zweifelnd, aber ohne jede Begründung Kropshofer in Hess/Kropshofer, KO 3. Aufl. § 109 Rdn. 12).
  • BGH, 14.01.1991 - II ZR 114/90

    Anspruch der als KG eingetragenen GbR auf Einzahlung der restlichen

    Das Prozeßgericht hat den rechtskräftigen Beschluß über die Konkurseröffnung grundsätzlich als wirksam hinzunehmen (RGZ 129, 390, 392; RGZ 136, 97, 99 f; OLG Hamburg ZIP 1984, 348, 349; Jaeger/Weber, Konkursordnung 8. Aufl. § 109 Rdn. 10 a; Kuhn/Uhlenbruck a.a.O. § 105 Rdn. 5, § 109 Rdn. 11 und Vorbem. B vor § 207 Rdn. 2; Kilger, Konkursordnung 15. Aufl. § 74 Rdn. 2 und § 109 Rdn. 7; zweifelnd, aber ohne jede Begründung Kropshofer in Hess/Kropshofer, KO 3. Aufl. § 109 Rdn. 12).
  • BGH, 14.01.1991 - II ZR 28/90

    Anspruch der Gesellschaft auf Einzahlung der restlichen Pflichteinlage des

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