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   BFH, 25.10.2000 - VII B 230/00   

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BFH, 25.10.2000 - VII B 230/00 (https://dejure.org/2000,9480)
BFH, Entscheidung vom 25.10.2000 - VII B 230/00 (https://dejure.org/2000,9480)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - VII B 230/00 (https://dejure.org/2000,9480)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Stundung von Gerichtskosten - Rechtsbehelfsbelehrung - Außerordentliche Beschwerde - Eröffnung des Finanzrechtsweges - Rechtswegzuweisung - Überprüfung der Kostenrechnung - Erinnerung - Justizverwaltung - Ordentliche Gerichtsbarkeit

  • Judicialis

    FGO § 128 Abs. 1; ; FGO § ... 33; ; FGO § 33 Abs. 1 Nr. 4; ; GKG § 5; ; GKG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 40 Abs. 1; ; KostÄndG Art. 4 § 10 Nr. 1; ; KostÄndG Art. XI § 1; ; KostÄndG Art. XI § 1 Abs. 1; ; Bayerische Haushaltsordnung Art. 59 Abs. 1 Nr. 1

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.04.1998 - VII E 20/97

    Kosten des Revisionsverfahrens - Kostenansatz - Gerichtskosten - Kostenrechnung -

    Auszug aus BFH, 25.10.2000 - VII B 230/00
    Mit der Erinnerung können allerdings nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst, also gegen den Ansatz einzelner Kosten und deren Höhe richten (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 2. April 1998 VII E 20/97, BFH/NV 1999, 43).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.1999 - 3 O 20/98

    Kostenerlaßentscheidung; Verwaltungsrechtsweg

    Auszug aus BFH, 25.10.2000 - VII B 230/00
    Zum Bereich der Justizverwaltung i.S. von Art. XI § 1 Abs. 1 KostÄndG gehören nämlich nur die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit (vgl. Oberverwaltungsgericht --OVG-- Schleswig, Beschluss vom 20. Januar 1999 3 O 20/98, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report 1999, 413; OVG Berlin, Urteil vom 31. März 1983 3 B 76.81, Rpfleger 1983, 415).
  • BVerwG, 19.01.1979 - 7 C 72.77

    Kostenrecht - Rechtsweg - Erlaß von Gerichtskosten - Justizverwaltung -

    Auszug aus BFH, 25.10.2000 - VII B 230/00
    Art. XI § 1 KostÄndG stellt eine Generalklausel für die Anfechtbarkeit von Verwaltungsakten auf dem Gebiet des Kostenrechts dar und erfasst folglich nicht nur Verwaltungsakte beim unmittelbaren Vollzug von Kostenvorschriften, die insbesondere hinsichtlich der Einziehung oder Zurückzahlung ergehen, sondern auch kostenrechtliche Bestimmungen im weiteren Sinne (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 1979 VII C 72.77, Der Deutsche Rechtspfleger --Rpfleger-- 1982, 37).
  • OVG Berlin, 31.03.1983 - 3 B 76.81
    Auszug aus BFH, 25.10.2000 - VII B 230/00
    Zum Bereich der Justizverwaltung i.S. von Art. XI § 1 Abs. 1 KostÄndG gehören nämlich nur die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit (vgl. Oberverwaltungsgericht --OVG-- Schleswig, Beschluss vom 20. Januar 1999 3 O 20/98, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report 1999, 413; OVG Berlin, Urteil vom 31. März 1983 3 B 76.81, Rpfleger 1983, 415).
  • BFH, 01.03.2016 - VI B 89/15

    Kein Finanzrechtsweg bei Verweigerung der Einsichtnahme in die Akten eines

    Für Entscheidungen von Organen der (Finanz-)Gerichtsbarkeit, die nicht im Rahmen der Rechtsprechung, sondern der Justizverwaltung ergehen, ist aber nicht die Beschwerde nach § 128 Abs. 1 FGO, sondern der öffentlich-rechtliche Rechtsweg nach § 40 der Verwaltungsgerichtsordnung gegeben (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2000 VII B 230/00, BFH/NV 2001, 472; Rüsken in Beermann/Gosch, FGO, § 128 Rz 19; Bergkemper in HHSp, § 128 FGO Rz 28), unabhängig davon, ob die Maßnahme einen Verwaltungsakt oder ein schlicht hoheitliches Handeln darstellt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 14. April 1988  3 C 65.85, NJW 1989, 412, betreffend Klage auf Widerruf einer Presseerklärung der Staatsanwaltschaft; BVerwG-Urteil vom 26. Februar 1997  6 C 3.96, BVerwGE 104, 105, Anspruch auf Veröffentlichung; BVerwG-Beschluss vom 17. Mai 2011  7 B 17.11, NJW 2011, 2530, Hausrecht des Gerichtspräsidenten; Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11. Januar 2011  8 K 2602/10.F, NJW 2011, 2229, Akteneinsicht eines Dritten).
  • BVerwG, 27.04.2016 - 5 KSt 1.16

    Gerichtskosten; formelle Rechtmäßigkeit der Kostenrechnung

    Vielmehr ist über diesen Antrag außerhalb des Erinnerungsverfahrens von der Gerichtsverwaltung zu befinden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 1997 - 1 KSt 1.97 -, vom 5. Januar 2005 - 8 KSt 17.04 - und vom 6. Februar 2008 - 9 KSt 1.08 - BFH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - VII B 230/00 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 27.04.2016 - 5 KSt 2.16

    Beruhen des Kostenansatzes auf der verworfenen Beschwerde gegen den Beschluss des

    Vielmehr ist über diesen Antrag außerhalb des Erinnerungsverfahrens von der Gerichtsverwaltung zu befinden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 1997 - 1 KSt 1.97 -, vom 5. Januar 2005 - 8 KSt 17.04 - und vom 6. Februar 2008 - 9 KSt 1.08 - BFH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - VII B 230/00 - juris Rn. 7).
  • BFH, 30.08.2011 - IV E 7/11

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; gesonderte Kostenrechnungen für

    Über die Frage, ob Gerichtskosten erlassen werden können, ist im Erinnerungsverfahren nicht zu entscheiden (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2000 VII B 230/00, BFH/NV 2001, 472).
  • BVerwG, 27.04.2016 - 5 KSt 3.16

    Beruhen des Kostenansatzes auf der verworfenen Beschwerde gegen den Beschluss des

    Vielmehr ist über diesen Antrag außerhalb des Erinnerungsverfahrens von der Gerichtsverwaltung zu befinden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 1997 - 1 KSt 1.97 -, vom 5. Januar 2005 - 8 KSt 17.04 - und vom 6. Februar 2008 - 9 KSt 1.08 - BFH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - VII B 230/00 - juris Rn. 7).
  • BFH, 24.02.2009 - I B 172/08

    Kein Finanzrechtsweg bei Verweigerung der Einsichtnahme in die Akten eines

    Denn es handelt sich dabei um eine Maßnahme der Justizverwaltung, gegen die der Finanzrechtsweg nicht eröffnet ist (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2000 VII B 230/00, BFH/NV 2001, 472; Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 128 FGO Rz 28).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.04.2019 - 2 LA 409/18

    Verwaltungsrechtsweg in Gerichtskostensachen; Material zur Auslegung des

    Unabhängig davon, dass der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet ist, wenn nicht Gerichtskosten aus der Fachgerichtsbarkeit, sondern Gerichtskosten aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit (vgl. § 30a Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 EGVG) - wie hier - betroffen sind, sodass der Rechtstreit wegen der in § 30a Abs. 2 Satz 1 EGVG enthaltenen abdrängenden Sonderzuweisung an das dafür zuständige Amtsgericht ... hätte verwiesen werden müssen (vgl. Lückemann in: Zöller, ZPO, 32. Auflage 2018, § 30a EGVG, Rn. 1; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 1 S 1.11 -, juris, Ls 1 und Rn. 6 und zur insoweit früheren Rechtslage: OVG Schleswig, Beschluss vom 20. Januar 1999 - 3 O 20/98 -, juris, Ls; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1979 - VII C 72.77 -, juris, Ls 1 und Rn. 17; BFH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - VII B 230/00 -, juris, Ls. 2 und Rn. 1, 7f.), dem Senat aber, nachdem das Verwaltungsgericht dennoch über den Stundungsantrag entschieden hat, in zweiter Instanz die Prüfung des Rechtsweges untersagt ist (vgl. § 83 VwGO i.V.m. § 17a Abs. 5 GVG), fehlt dem Antragsteller darüber hinaus auch das Rechtsschutzbedürfnis für den beabsichtigten Zulassungsantrag, sodass dieser zu verwerfen wäre.
  • BVerwG, 05.02.2015 - 5 KSt 4.15

    Erinnerung gegen den Kostenansatz i.R.v. Wohngeldleistungen

    Vielmehr ist über diesen Antrag außerhalb des Erinnerungsverfahrens von der Gerichtsverwaltung zu befinden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 1997 - 1 KSt 1.97 -, vom 5. Januar 2005 - 8 KSt 17.04 - und vom 6. Februar 2008 - 9 KSt 1.08 - BFH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - VII B 230/00 - juris).
  • BVerwG, 05.02.2015 - 5 KSt 1.15

    Abgrenzung von Wohngeldleistungen von Sozialhilfeleistungen als Leistungen der

    Vielmehr ist über diesen Antrag außerhalb des Erinnerungsverfahrens von der Gerichtsverwaltung zu befinden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 1997 - 1 KSt 1.97 -, vom 5. Januar 2005 - 8 KSt 17.04 - und vom 6. Februar 2008 - 9 KSt 1.08 - BFH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - VII B 230/00 - juris).
  • BVerwG, 05.02.2015 - 5 KSt 2.15

    Abgrenzung von Wohngeldleistungen von Sozialhilfeleistungen als Leistungen der

    Vielmehr ist über diesen Antrag außerhalb des Erinnerungsverfahrens von der Gerichtsverwaltung zu befinden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 1997 - 1 KSt 1.97 -, vom 5. Januar 2005 - 8 KSt 17.04 - und vom 6. Februar 2008 - 9 KSt 1.08 - BFH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - VII B 230/00 - juris).
  • BVerwG, 05.02.2015 - 5 KSt 3.15

    Erinnerung gegen den Kostenansatz i.R.d. Verwerfung einer Revision gegen einen

  • BVerwG, 03.11.2014 - 5 KSt 4.14

    Gerichtsgebührenpflicht für Verfahren über die Gewährung von Wohngeldleistungen

  • BVerwG, 16.03.2010 - 5 KSt 1.10

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung; Schwerer Mangel im Sinne einer eindeutigen

  • BVerwG, 05.03.2015 - 5 KSt 5.15

    Abgrenzung von Wohngeldleistungen von den Leistungen der allgemeinen öffentlichen

  • BVerwG, 05.03.2015 - 5 KSt 7.15

    Abgrenzung von Wohngeldleistungen von den Leistungen der allgemeinen öffentlichen

  • BVerwG, 03.11.2014 - 5 KSt 5.14

    Abgrenzung von Wohngeldleistungen von den Leistungen der allgemeinen öffentlichen

  • BVerwG, 05.03.2015 - 5 KSt 8.15

    Abgrenzung von Wohngeldleistungen von den Leistungen der allgemeinen öffentlichen

  • BVerwG, 05.03.2015 - 5 KSt 6.15

    Zurückweisung der Erinnerung gegen einen Kostenansatz

  • BVerwG, 03.11.2014 - 5 KSt 3.14

    "Beschwerde" als Erinnerung gegen den Kostenansatz einer Kostenrechnung

  • BVerwG, 03.11.2014 - 5 KSt 2.14

    "Beschwerde" als Erinnerung gegen den Kostenansatz einer Kostenrechnung

  • VG München, 06.07.2023 - M 30 K 20.4758

    Erlass von Gerichtskosten

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