Rechtsprechung
   BGH, 23.03.2011 - VII ZB 128/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2069
BGH, 23.03.2011 - VII ZB 128/09 (https://dejure.org/2011,2069)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2011 - VII ZB 128/09 (https://dejure.org/2011,2069)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2011 - VII ZB 128/09 (https://dejure.org/2011,2069)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2069) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 240 ZPO, § 494a ZPO
    Selbstständiges Beweisverfahren: Unterbrechung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Vermögen einer Partei eines selbstständigen Beweisverfahrens ist Entscheidung über Antrag auf Bestimmung einer Frist zur Klage nicht möglich

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Nr. 89. Unterbrechung des selbstständigen Beweisverfahrens bei Insolvenz einer Partei nach bereits beendeter Beweisaufnahme

  • rewis.io

    Selbstständiges Beweisverfahren: Unterbrechung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • ra.de
  • rewis.io

    Selbstständiges Beweisverfahren: Unterbrechung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 240; ZPO § 494a Abs. 1
    Möglichkeit der Entscheidung über einen Antrag auf Bestimmung der Klagefrist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Partei eines selbstständigen Beweisverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenz: Kein Antrag nach § 494a ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Selbständiges Beweisverfahren und Insolvenzeröffnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren sachlich abgeschlossen: Unterbrechung durch Insolvenz! (IBR 2011, 383)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1679
  • ZIP 2011, 1024
  • MDR 2011, 749
  • NZBau 2011, 421
  • NZI 2011, 567
  • BauR 2011, 1199
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.12.2003 - VII ZB 14/03

    Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens durch die Insolvenz einer Partei

    Auszug aus BGH, 23.03.2011 - VII ZB 128/09
    Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei eines selbstständigen Beweisverfahrens ist die Entscheidung über einen Antrag nach § 494a ZPO nicht möglich, weil das Verfahren unterbrochen ist (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003, VII ZB 14/03, BauR 2004, 531 = NZBau 2004, 156 = ZfBR 2004, 268).

    a) Der Bundesgerichtshof hat allerdings entschieden, dass ein selbständiges Beweisverfahren durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Parteien trotz Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 240 ZPO nicht unterbrochen wird (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - VII ZB 14/03, BauR 2004, 531 = NZBau 2004, 156 = ZfBR 2004, 268).

    Für diesen Fall hat der Bundesgerichtshof darauf abgestellt, dass das Ziel des Verfahrens, nämlich eine schnelle Beweissicherung oder eine rasche und kostensparende Einigung der Parteien nur erreicht werden könne, wenn das selbständige Beweisverfahren möglichst zügig und ohne die mit einer Unterbrechung nach § 240 ZPO verbundene zeitliche Verzögerung durchgeführt werde (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - VII ZB 14/03 aaO Rn. 10 f.).

    Außerdem sei die Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens in dieser Situation auch nicht deshalb geboten, weil den Beteiligten eine Überlegungsfrist hinsichtlich ihres weiteren Vorgehens eingeräumt werden müsse (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - VII ZB 14/03 aaO Rn. 12).

  • BGH, 14.10.2004 - VII ZB 23/03

    Kostenentscheidung nach einseitiger Erledigungserklärung im selbständigen

    Auszug aus BGH, 23.03.2011 - VII ZB 128/09
    Soweit sich aus dem Beschluss des Senats vom 14. Oktober 2004 (VII ZB 23/03 Rn. 7, BauR 2005, 133 = NZBau 2005, 42 = ZfBR 2005, 174) etwas anderes ergibt, hält der Senat daran nicht fest.
  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 220/96

    Abweisung der Klage während der Verfahrensunterbrechung durch Konkurseröffnung

    Auszug aus BGH, 23.03.2011 - VII ZB 128/09
    Eine andere Entscheidung ist in diesem Stadium des Verfahrens dagegen nicht möglich (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96, NJW 1997, 1445 m.w.N.).
  • BGH, 20.06.2002 - IX ZB 56/01

    Anforderungen an der Rechtsbeschwerde unterliegende Beschlüsse

    Auszug aus BGH, 23.03.2011 - VII ZB 128/09
    Denn Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand und die Anträge der Parteien in beiden Instanzen erkennen lassen; anderenfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz erforderlichen Gründen versehen (§ 576 Abs. 3, § 547 Nr. 6 ZPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, NJW-RR 2010, 1582; vom 28. April 2008 - II ZB 27/07, NJW-RR 2008, 1455; vom 20. Juni 2002 - IX ZB 56/01, NJW 2002, 2648).
  • BGH, 14.06.2010 - II ZB 20/09

    Berufungsverwerfungsbeschluss: Anforderungen an die Begründung bei Verwerfung

    Auszug aus BGH, 23.03.2011 - VII ZB 128/09
    Denn Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand und die Anträge der Parteien in beiden Instanzen erkennen lassen; anderenfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz erforderlichen Gründen versehen (§ 576 Abs. 3, § 547 Nr. 6 ZPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, NJW-RR 2010, 1582; vom 28. April 2008 - II ZB 27/07, NJW-RR 2008, 1455; vom 20. Juni 2002 - IX ZB 56/01, NJW 2002, 2648).
  • BGH, 28.04.2008 - II ZB 27/07

    Verwerfung der Berufung wegen Nichterreichens der Beschwer

    Auszug aus BGH, 23.03.2011 - VII ZB 128/09
    Denn Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand und die Anträge der Parteien in beiden Instanzen erkennen lassen; anderenfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz erforderlichen Gründen versehen (§ 576 Abs. 3, § 547 Nr. 6 ZPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, NJW-RR 2010, 1582; vom 28. April 2008 - II ZB 27/07, NJW-RR 2008, 1455; vom 20. Juni 2002 - IX ZB 56/01, NJW 2002, 2648).
  • OLG Dresden, 11.04.2002 - 3 W 426/02

    Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens durch die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 23.03.2011 - VII ZB 128/09
    b) Diese Erwägungen treffen jedenfalls dann nicht mehr zu, wenn in einem selbständigen Beweisverfahren die Beweisaufnahme beendet und das Verfahren damit sachlich abgeschlossen ist (vgl. OLG Dresden, NZI 2002, 688).
  • BGH, 25.10.2012 - VII ZB 57/11

    Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses: Umfang einer

    Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, jedoch wiedergeben und den Streitgegenstand sowie die Anträge der Parteien in beiden Instanzen erkennen lassen; andernfalls sind sie nicht mit den erforderlichen gesetzmäßigen Gründen versehen (§ 576 Abs. 3, § 547 Nr. 6 ZPO; siehe BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2012 - VI ZB 76/11, BeckRS 2012, 14910 Rn. 4; vom 23. März 2011 - VII ZB 128/09, NJW 2011, 1679 Rn. 9; vom 20. Juni 2002 - IX ZB 56/01, NJW 2002, 2648; jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2014 - 9 W 19/14

    Selbstständiges Beweisverfahren: Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf

    Auf die Frage, ob ein Beweissicherungsverfahren durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Parteien unterbrochen werden kann (vgl. dazu BGH, NJW 2011, 749 [richtig: NJW 2011, 1679 - d. Red.] ), kommt es mithin nicht an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht