Rechtsprechung
BGH, 05.02.1976 - VII ZB 20/75 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die rechtzeitige Einlegung der Berufung im Zivilverfahren - Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Fristgerechte Einreichung der Berufungsschrift
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1976, 641
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.04.1951 - II ZB 6/51
Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung
Auszug aus BGH, 05.02.1976 - VII ZB 20/75
Für die fristgerechte "Einreichung der Berufungsschrift bei dem Berufungsgericht" gemäß §§ 516, 518 Abs. 1 ZPO genügt nicht ihr rechtzeitiger Einwurf in den gewöhnlichen Gerichtsbriefkasten; vielmehr ist es erforderlich, daß sie vor Fristablauf von einem zu ihrer Entgegennahme befugten Beamten in Empfang genommen wird (vgl. u.a. RGZ 76, 127; RGJW 1936, 2136, 2137; BGHZ 2, 31; BGH Urteil vom 9. Oktober 1952 - IV ZR 215/51 = LM ZPO Nr. 7 zu § 519;Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1972 - VII ZB 8/72 = VersR 1973, 87).Der Entgegennahme durch den zuständigen Beamten ist allerdings der rechtzeitige Einwurf in den aufgrund Verwaltungsanordnung des Behördenvorstandes eingerichteten Nachtbriefkasten gleichzusetzen, weil die Behörde mit dieser besonderen Vorkehrung zu erkennen gibt, daß sie die bis Mitternacht in diesen Nachtbriefkasten eingeworfenen Schriftstücke als noch an diesem Tage in den Gewahrsam der zuständigen Stelle gelangt ansehen will (vgl. u.a. RGJW 1936, 2136, 2137; BGHZ 2, 31;… Senatsbeschluß a.a.O.).
- RG, 07.04.1911 - II 403/10
Rechtsmitteleinlegung. ; Briefkasten.
Auszug aus BGH, 05.02.1976 - VII ZB 20/75
Für die fristgerechte "Einreichung der Berufungsschrift bei dem Berufungsgericht" gemäß §§ 516, 518 Abs. 1 ZPO genügt nicht ihr rechtzeitiger Einwurf in den gewöhnlichen Gerichtsbriefkasten; vielmehr ist es erforderlich, daß sie vor Fristablauf von einem zu ihrer Entgegennahme befugten Beamten in Empfang genommen wird (vgl. u.a. RGZ 76, 127; RGJW 1936, 2136, 2137; BGHZ 2, 31; BGH Urteil vom 9. Oktober 1952 - IV ZR 215/51 = LM ZPO Nr. 7 zu § 519;Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1972 - VII ZB 8/72 = VersR 1973, 87).Wenn auch im allgemeinen damit gerechnet werden kann, daß die in den gewöhnlichen Briefkasten eingeworfenen Schriftstücke nach dessen Leerung alsbald in die Hand des zuständigen Beamten gelangen, so wird doch allein mit diesem zu erwartenden ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht zu erkennen gegeben, daß die Behörde den Einwurf der Schriftstücke in den gewöhnlichen Briefkasten so ansehen wolle, als wäre bereits damit oder mit der nächsten Leerung der Gewahrsam des zuständigen Beamten begründet worden (vgl. RGZ 76, 127).
- BGH, 26.10.1972 - VII ZB 8/72
Fristenwesen - Berufungsbegründung - Berufungsbegründungspflicht - Briefkasten - …
Auszug aus BGH, 05.02.1976 - VII ZB 20/75
Für die fristgerechte "Einreichung der Berufungsschrift bei dem Berufungsgericht" gemäß §§ 516, 518 Abs. 1 ZPO genügt nicht ihr rechtzeitiger Einwurf in den gewöhnlichen Gerichtsbriefkasten; vielmehr ist es erforderlich, daß sie vor Fristablauf von einem zu ihrer Entgegennahme befugten Beamten in Empfang genommen wird (vgl. u.a. RGZ 76, 127; RGJW 1936, 2136, 2137; BGHZ 2, 31; BGH Urteil vom 9. Oktober 1952 - IV ZR 215/51 = LM ZPO Nr. 7 zu § 519;Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1972 - VII ZB 8/72 = VersR 1973, 87). - BGH, 09.10.1952 - IV ZR 215/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.02.1976 - VII ZB 20/75
Für die fristgerechte "Einreichung der Berufungsschrift bei dem Berufungsgericht" gemäß §§ 516, 518 Abs. 1 ZPO genügt nicht ihr rechtzeitiger Einwurf in den gewöhnlichen Gerichtsbriefkasten; vielmehr ist es erforderlich, daß sie vor Fristablauf von einem zu ihrer Entgegennahme befugten Beamten in Empfang genommen wird (vgl. u.a. RGZ 76, 127; RGJW 1936, 2136, 2137; BGHZ 2, 31; BGH Urteil vom 9. Oktober 1952 - IV ZR 215/51 = LM ZPO Nr. 7 zu § 519;Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1972 - VII ZB 8/72 = VersR 1973, 87).
- BGH, 12.02.1981 - VII ZB 27/80
Fristwahrung durch Einwurf in Tagesbriefkasten
Zwar ist in ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung früher die Auffassung vertreten worden, daß zur fristgerechten Einreichung eines fristwahrenden Schriftsatzes die Entgegennahme durch einen dazu befugten Beamten des betroffenen Gerichts erforderlich sei (vgl. u.a. RGZ 76, 127; RG JW 1938, 2153; BGHZ 2, 31; Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 1972 - VII ZB 8/72 = VersR 1973, 87; 5. Februar 1976 - VII ZB 20/75 - 10. Juni 1976 - VII ZB 5/76 = VersR 1976, 1063). - BGH, 16.11.1979 - I ZR 3/78
Anforderung an die Form bei einem Vergleichswiderruf - Anforderungen an …
Es ist dies zwar die Form, die für das "Einreichen" bzw. "Überreichen" bestimmender Schriftsätze, wie z.B. eines Gesuches i.S. von § 207 ZPO, der Klage (§§ 253 Abs. 5, 496 ZPO), des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil (§ 340 Abs. 1 ZPO), der Berufung (§ 518 Abs. 1 ZPO), oder der Berufungsbegründung (§ 519 Abs. 2 ZPO) regelmäßig gewahrt sein muß (vgl. BGHZ 2, 31, 32 [BGH 25.04.1951 - II ZB 6/51]; BGH LM § 513 ZPO Nr. 7; BGH NJW 1974, 1326; BGHZ 65, 10, 11 [BGH 15.04.1975 - IX ZB 30/74]; BGH VersR 1976, 641; 1063; zu BGHZ 65, 10 siehe BVerfGE 41, 323 = NJW 1976, 747). - BGH, 12.02.1981 - VIII ZB 27/80 sei (vgl. u. a. RGZ 76, 127; RG JW 1938, 2153; BGHZ 2, 31; Senatsbeschlüsse vom 26.10.1972 - VII ZB 8/72 - VersR 1973, 87; 5.2.1976 - VII ZB 20/75; 10.6.1976 - VII ZB 5/76 - VersR 1976, 1063).
- BGH, 10.06.1976 - VII ZB 5/76
Fristgerechte Einreichung der Berufungsschrift - Beamter - Entgegennahme des …
Zur fristgerechten "Einreichung der Berufungsschrift bei dem Berufungsgericht" gemäß §§ 516, 518 Abs. 1 ZPO ist es erforderlich, daß sie vor Fristablauf von einem zu ihrer Entgegennahme befugten Beamten in Empfang genommen wird (vgl. u.a. RGZ 76, 127; BGHZ 2, 31; Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 1972 - VII ZB 8/72 = VersR 1973, 87 und vom 5. Februar 1976 - VII ZB 20/75 -).