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   BGH, 11.02.2010 - VII ZB 86/09   

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https://dejure.org/2010,7798
BGH, 11.02.2010 - VII ZB 86/09 (https://dejure.org/2010,7798)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2010 - VII ZB 86/09 (https://dejure.org/2010,7798)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - VII ZB 86/09 (https://dejure.org/2010,7798)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertretung der Parteien vor dem Bundesgerichtshof durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78 Abs. 1 S. 2; ZPO § 574 Abs. 1 S. 2
    Vertretung der Parteien vor dem Bundesgerichtshof durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.06.2002 - IX ZB 36/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - VII ZB 86/09
    Die Rechtsbeschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, § 574 Abs. 1 Satz 2 ZPO, weil sie nicht von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - IX ZB 36/02, GuT 2003, 66, in juris dokumentiert; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 242/03, NJW-RR 2007, 1237).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 242/03

    Postulationsfähigkeit des Bezirksrevisors im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - VII ZB 86/09
    Die Rechtsbeschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, § 574 Abs. 1 Satz 2 ZPO, weil sie nicht von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - IX ZB 36/02, GuT 2003, 66, in juris dokumentiert; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 242/03, NJW-RR 2007, 1237).
  • OLG Stuttgart, 07.08.2009 - 10 W 39/09

    Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussicht einer Klage eines Insolvenzverwalters auf

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - VII ZB 86/09
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 7.8.2009, AZ: 10 W 39/09, wird aufgehoben.
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