Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1999 - VII ZR 326/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,189
BGH, 28.10.1999 - VII ZR 326/98 (https://dejure.org/1999,189)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1999 - VII ZR 326/98 (https://dejure.org/1999,189)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - VII ZR 326/98 (https://dejure.org/1999,189)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,189) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Werkvertrag - Architekt - Ingenieur - Rechnung - Schlußrechnung - Ersparte Aufwendungen - Aufwendungen - Vergütung - Kündigung - Abrechnung - Kosten - Personal

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Pflicht des Architekten zur konkreten Abrechnung ersparter Aufwendungen mit der Schlussabrechnung bei einem vom Besteller gekündigten Werkvertrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anrechnung ersparter Aufwendungen bei gekündigtem Architektenvertrag

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Berechnung des Honorars für nicht erbrachte Leistungen aus einem vom Besteller gekündigten Architekten- und Ingenieurvertrag; insbesondere zur Berechnung ersparter Personal- und Sachkosten

  • Judicialis

    BGB § 649 Satz 2; ; HOAI § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 649 S. 2; HOAI § 8 Abs. 1
    Anrechnung ersparter Aufwendungen nach Kündigung des Architekten- bzw. Ingenieurvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anrechnung ersparter Aufwendungen nach Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 41 (Leitsatz)

    § 649 Satz 2 BGB; § 8 Abs. 1 HOAI
    Architektenschlussrechung/ersparte Aufwendungen aus gekündigtem Vertrag/Personalkosten

  • hoai.de (Leitsatz)

    § 8 Abs 1 HOAI, § 649 Satz 2 BGB

Besprechungen u.ä. (6)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 649
    Pflicht des Architekten zur konkreten Abrechnung ersparter Aufwendungen mit der Schlussabrechnung bei einem vom Besteller gekündigten Werkvertrag

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Honorarberechnung für nicht erbrachte Leistungen: Sachkosten als ersparte Aufwendungen ?

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Honorar für nicht erbrachte Leistungen: Personalkosten als ersparte Aufwendungen ?

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Prüffähige Darstellung bei der Abrechnung nicht erbrachter Leistungen: Anderweitiger Erwerb

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung eines Architektenvertrages: Personalkosten sind meist keine ersparten Aufwendungen! (IBR 2000, 126)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie wird nach Kündigung abgerechnet? (II) (IBR 2000, 127)

Papierfundstellen

  • BGHZ 143, 79
  • NJW 2000, 653
  • ZIP 2000, 187
  • MDR 2000, 207
  • NZBau 2000, 82
  • NJ 2000, 147 (Ls.)
  • WM 2000, 672
  • BB 2000, 16 (Ls.)
  • DB 2000, 971
  • BauR 2000, 430
  • ZfBR 2000, 118
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (76)

  • BGH, 08.01.2015 - VII ZR 6/14

    Bestellerkündigung eines Werkvertrags über Internet-Dienstleistungen: Berechnung

    Der Besteller kann jedoch grundsätzlich nicht verlangen, dass der Unternehmer von vornherein seine gesamte Geschäftsstruktur offenlegt, um ihm die Beurteilung zu ermöglichen, welche Aufträge auch ohne die Kündigung akquiriert worden wären (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1999 - VII ZR 326/98, BGHZ 143, 79, 85).
  • KG, 10.01.2017 - 21 U 14/16

    Wechselseitige Kündigung eines Bauvertrag wegen Bauverzögerung: Unangemessene

    Für die Richtigkeit dieser Ansicht spricht insbesondere, dass auch die ersparten Aufwendungen, die von der Kündigungsvergütung nach § 649 S. 2 BGB abzuziehen sind, ebenfalls nicht fiktiv anhand der Kalkulation des Unternehmers, sondern anhand der konkreten tatsächlichen Umstände des Vertrages und somit ebenfalls anhand des tatsächlichen Aufwands der Vertragsdurchführung zu ermitteln sind (BGH, Beschluss vom 16.11.2016, VII ZR 314/13, Rz 23; Urteil vom 28.10.1999, VII ZR 326/98, BGHZ 143, 79).
  • KG, 10.07.2018 - 21 U 30/17

    Bauvertrag: Ermittlung des Mehrvergütungsanspruchs eines Bauunternehmers aufgrund

    Denn auch bei der Ermittlung der großen Kündigungsvergütung gemäß § 649 BGB und bei der Ermittlung der Entschädigung bei Mitwirkungsverzug des Bestellers gemäß § 642 BGB kommt es im Streit um Aufwand und Ersparnis des Unternehmers auf seine hypothetischen tatsächlichen Kosten an, nicht hingegen auf seine Kalkulationsansätze (vgl. zur Kündigungsvergütung: BGH, Beschluss vom 16. November 2016, VII ZR 314/13, Rz 23; Urteil vom 28. Oktober 1999, VII ZR 326/98, BGHZ 143, 79; Kniffka / Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage, 2014, Teil 9, Rz 29; zur Entschädigung nach § 642 BGB: KG, Urteil vom 16.2.2018, 21 U 66/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht