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   BFH, 26.04.2005 - VII B 10/05   

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https://dejure.org/2005,12157
BFH, 26.04.2005 - VII B 10/05 (https://dejure.org/2005,12157)
BFH, Entscheidung vom 26.04.2005 - VII B 10/05 (https://dejure.org/2005,12157)
BFH, Entscheidung vom 26. April 2005 - VII B 10/05 (https://dejure.org/2005,12157)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 139 Abs. 3; ; ZPO § 139 Abs. 4; ; FGO § 155; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 135 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 2
    Einseitige Erledigungserklärung

  • datenbank.nwb.de

    Einseitige Erledigungserklärung des Beklagten; Umfang der richterlichen Hinweispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.01.2004 - VII B 82/03

    Verletzung der richterlichen Hinweispflicht; Rüge der Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus BFH, 26.04.2005 - VII B 10/05
    Liegen die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, diese Tatsachen zur Erreichung des Prozessziels bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, klar auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung des Gerichts dar, wenn der Betroffene sachkundig vertreten oder --wie im Streitfall-- selbst sachkundig ist (BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 2004 VII B 82/03, BFH/NV 2004, 800, und vom 27. Oktober 2004 X B 87/04, BFH/NV - CD-ROM, Index 1266580).
  • BFH, 04.11.2003 - VII B 171/03

    Hinweispflicht des Gerichts

    Auszug aus BFH, 26.04.2005 - VII B 10/05
    Daher sind individuelle, von Fall zu Fall zu bestimmende Maßstäbe an die Beachtung der Hinweispflicht anzulegen, die entscheidend auch von der Rechtskunde der Beteiligten, im Wesentlichen also davon, ob diese fachkundig vertreten sind, abhängen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. November 2003 VII B 171/03, BFH/NV 2004, 357, m.w.N.).
  • BFH, 02.06.1992 - VII R 35/90

    Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters durch Besetzung der Senate des

    Auszug aus BFH, 26.04.2005 - VII B 10/05
    Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Hauptsache erledigt ist, ist die Klage mit der Kostenfolge aus § 135 Abs. 1 FGO als unzulässig abzuweisen (BFH-Urteil vom 2. Juni 1992 VII R 35/90, BFH/NV 1993, 46; Gräber/Ruban, a.a.O.).
  • BFH, 27.10.2004 - X B 87/04

    Verletzung der richterlichen Hinweispflicht

    Auszug aus BFH, 26.04.2005 - VII B 10/05
    Liegen die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, diese Tatsachen zur Erreichung des Prozessziels bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, klar auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung des Gerichts dar, wenn der Betroffene sachkundig vertreten oder --wie im Streitfall-- selbst sachkundig ist (BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 2004 VII B 82/03, BFH/NV 2004, 800, und vom 27. Oktober 2004 X B 87/04, BFH/NV - CD-ROM, Index 1266580).
  • BFH, 12.07.1988 - VII K 41/87

    Abweisung einer Klage wegen Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BFH, 26.04.2005 - VII B 10/05
    Die Erledigungserklärung des Beklagten stellt sich in einem solchen Fall lediglich als Anregung an das Gericht dar zu prüfen, ob die Hauptsache erledigt und daher die Klage als unzulässig abzuweisen ist, weil ihr nunmehr das Rechtsschutzbedürfnis fehle und der Kläger dem nicht durch Änderung seines Antrags Rechnung getragen habe (BFH-Urteil vom 12. Juli 1988 VII K 41/87, BFH/NV 1990, 106; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 138 Rz. 21, m.w.N.).
  • BFH, 29.03.2016 - I B 99/14

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Geltendmachung

    Daher sind individuelle, von Fall zu Fall zu bestimmende Maßstäbe an die Beachtung der Hinweispflicht anzulegen, die entscheidend auch von der Rechtskunde der Beteiligten, im Wesentlichen also davon, ob diese fachkundig vertreten sind, abhängen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. November 2003 VII B 171/03, BFH/NV 2004, 357; vom 28. Januar 2004 VII B 82/03, BFH/NV 2004, 800; vom 26. April 2005 VII B 10/05, BFH/NV 2005, 1362).
  • BFH, 01.09.2016 - VI B 26/16

    Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter - Vorliegen einer Divergenz

    Daher sind individuelle, von Fall zu Fall zu bestimmende Maßstäbe an die Beachtung der Hinweispflicht anzulegen, die entscheidend auch von der Rechtskunde der Beteiligten, im Wesentlichen also davon, ob diese fachkundig vertreten sind, abhängen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. November 2003 VII B 171/03, BFH/NV 2004, 357; vom 28. Januar 2004 VII B 82/03, BFH/NV 2004, 800; vom 26. April 2005 VII B 10/05, BFH/NV 2005, 1362).
  • BFH, 24.08.2010 - VII R 10/10

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz nur für Mineralien von nachgewiesener Seltenheit -

    Daher sind individuelle, von Fall zu Fall zu bestimmende Maßstäbe an die Beachtung der Hinweispflicht anzulegen, die entscheidend auch von der Rechtskunde der Beteiligten, im Wesentlichen also davon, ob diese fachkundig vertreten sind, abhängen (Senatsbeschlüsse vom 4. November 2003 VII B 171/03, BFH/NV 2004, 357; vom 28. Januar 2004 VII B 82/03, BFH/NV 2004, 800, und vom 26. April 2005 VII B 10/05, BFH/NV 2005, 1362).
  • BFH, 05.09.2008 - IV B 144/07

    Richterliche Hinweispflicht bei fachkundig vertretenen Beteiligten -

    Daher sind individuelle, von Fall zu Fall zu bestimmende Maßstäbe an die Beachtung der Hinweispflicht anzulegen, die entscheidend von der Rechtskunde der Beteiligten abhängen, im Wesentlichen also davon, ob diese fachkundig vertreten sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. November 2003 VII B 171/03, BFH/NV 2004, 357; vom 28. Januar 2004 VII B 82/03, BFH/NV 2004, 800, und vom 26. April 2005 VII B 10/05, BFH/NV 2005, 1362).
  • BFH, 10.01.2007 - I B 91/06

    Hinweispflicht

    Daher sind individuelle, von Fall zu Fall zu bestimmende Maßstäbe an die Beachtung der Hinweispflicht anzulegen, die entscheidend auch von der Rechtskunde der Beteiligten, im Wesentlichen also davon, ob diese fachkundig vertreten sind, abhängen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. November 2003 VII B 171/03, BFH/NV 2004, 357; vom 28. Januar 2004 VII B 82/03, BFH/NV 2004, 800; vom 26. April 2005 VII B 10/05, BFH/NV 2005, 1362).
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