Rechtsprechung
| BVerwG, 26.10.1971 - VII B 113.69 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Heranziehung zur Feuerwehrabgabe - Auslegung und Anwendung des Begriffs des "Härtefalles" - Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 05.03.1969 - V 844/66
- BVerwG, 26.10.1971 - VII B 113.69
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 17.10.1961 - 1 BvL 5/61
Verfassungsmäßigkeit der baden-württembergischen Feuerwehrabgabe
Auszug aus BVerwG, 26.10.1971 - VII B 113.69
Daß die Regelung der Feuerwehrabgabe in § 38 Abs. 2 Satz 1 des baden-württembergischen Feuerwehrgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist, ist bereits durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Oktober 1961 (BVerfGE 13, 167) geklärt. - BVerwG, 28.03.1961 - II C 51.59
Auszug aus BVerwG, 26.10.1971 - VII B 113.69
Der durch Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützte und u.a. in § 108 Abs. 2 VwGO näher konkretisierte Anspruch auf rechtliches Gehör hat zum Inhalt, daß den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens die Möglichkeit zur Stellungnahme gewährt werden muß (Urteil vom 28. März 1961 - BVerwG II C 51.59 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 4]). - BVerwG, 24.09.1966 - IV B 35.66
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Öffentlichkeit eines Weges - …
Auszug aus BVerwG, 26.10.1971 - VII B 113.69
Das rechtliche Gehör wird nicht dadurch verletzt, daß ein von den Beteiligten vorgetragener Gesichtspunkt in der Begründung des Urteils nicht erörtert wird (Beschluß vom 24. September 1966 - BVerwG IV B 35.66 - [Wertp.Mitt.
- BVerwG, 06.10.1986 - 8 B 65.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
Ob die Erhebung der Feuerwehrabgabe gegen Art. 3 Abs. 1 bzw. gegen Art. 3 Abs. 2 (und 3) GG verstößt, weil der Feuerwehrdienst und die Feuerwehrabgabe nur Männern zwischen 18 und 50 Jahren, dagegen nicht den Frauen auferlegt werden, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Übereinstimmung mit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Oktober 1961 - 1 BvL 5/61 - (BVerfGE 13, 167 ) - in verneinendem Sinne - hinreichend geklärt (vgl. Urteil vom 20. März 1959 - BVerwG VII C 55.57 - KStZ 1959, 148 sowie Beschlüsse vom 28. Juli 1966 - BVerwG VII B 150.64 -, vom 26. Oktober 1971 - BVerwG VII B 113.69 - und vom 10. Januar 1983 - BVerwG 8 B 122.82 -). - BVerwG, 27.06.1977 - 7 B 54.76
Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Heranziehung …
Mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stimmt die Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG VII C 31.64 - [Buchholz 11 Art. 3 Nr. 70] und Beschluß vom 26. Oktober 1971 - BVerwG VII B 113.69 - [nicht veröffentlicht]) überein. - BVerwG, 20.06.1990 - 8 B 84.90
Erhebung einer Feuerwehrabgabe - Verstoß gegen Grundrechte
Ob die Erhebung der Feuerwehrabgabe gegen Art. 3 Abs. 1 bzw. gegen Art. 3 Abs. 2 GG verstößt, weil der Feuerwehrdienst und die Feuerwehrabgabe nur Männern zwischen 18 und 50 Jahren, dagegen nicht den Frauen auferlegt werden, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Übereinstimmung mit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Oktober 1961 - 1 BvL 5/61 - (BVerfGE 13, 167 [BVerfG 17.10.1961 - 1 BvL 5/61]) in verneinendem Sinne hinreichend geklärt (vgl. Urteil vom 20. März 1959 - BVerwG VII C 55.57 - KStZ 1959, 148 sowie Beschlüsse vom 28. Juli 1966 - BVerwG VII B 150.64 -, vom 26. Oktober 1971 - BVerwG VII B 113.69 -, vom 10. Januar 1983 - BVerwG 8 B 122.82 - und vom 6. Oktober 1986 - BVerwG 8 B 65.86 -). - BVerwG, 10.12.1971 - VII B 111.70
Kostenerstattungsanspruch der Gemeinde für Herstellung der Kanalanschlussleitung …
Dem Kläger ist im Berufungsverfahren die Möglichkeit zu ausreichendem Sachvortrag gewährt worden; damit ist dem Anspruch auf rechtliches Gehör genügt (vgl. Beschluß vom 26. Oktober 1971 - BVerwG VII B 113.69 -).
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