Rechtsprechung
| BFH, 09.06.2005 - VII B 12/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 76; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 254; ; AO 1977 § 284; ; AO 1977 § 284 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 284 Abs. 3 Satz 2
- Wolters Kluwer
Vergebliche Vollstreckungsversuche bei erheblichen Steuerschulden - Pflicht zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung - Fehlerfreie Ausübung des Ermessens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Abnahme der eidesstattlichen Versicherung; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und Rüge mangelnder Sachaufklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 01.12.2004 - 1 K 1732/04
- BFH, 09.06.2005 - VII B 12/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 30.03.1983 - I B 9/83
Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …
Auszug aus BFH, 09.06.2005 - VII B 12/05
Dazu ist erforderlich, dass der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479). - BFH, 27.06.1985 - I B 23/85
Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen - …
Auszug aus BFH, 09.06.2005 - VII B 12/05
Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605), die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (…ständige Rechtsprechung, vgl. die Hinweise bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., 2002, § 115 Rz. 23). - BFH, 08.12.1998 - VIII B 66/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung der Sachaufklärungspflicht
Auszug aus BFH, 09.06.2005 - VII B 12/05
Wird als Verfahrensmangel gerügt, das FG habe den Amtsermittlungsgrundsatz verletzt (Rüge mangelnder Sachaufklärung gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), so ist in der Beschwerdeschrift darzulegen: a) welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist; b) welche Beweise das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat; c) warum der Beschwerdeführer nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat; d) warum diese Beweiserhebung sich dem FG --auch ohne besonderen Antrag-- hätte aufdrängen müssen und e) inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung durch das FG hätte führen können (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1998 VIII B 66/98, BFH/NV 1999, 798).
- BFH, 06.11.2008 - XI B 172/07
Vorsteuerabzug - Feststellbarkeit des leistungsempfangenden Unternehmens - …
Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache liegt nicht vor, wenn die Entscheidung auf der Würdigung der Gesamtumstände des zur Entscheidung stehenden Einzelfalles beruht (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Oktober 2000 I B 99/99, BFH/NV 2001, 334;… vom 18. Oktober 2004 IX B 132/03, BFH/NV 2005, 371, und vom 9. Juni 2005 VII B 12/05, nicht veröffentlicht).
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