Rechtsprechung
| BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Abgelehnte Einfuhr nicht zugelassener Arzneimittel
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 6; ; AMG § 2 Abs. 1; ; AMG § 21; ; AMG § 74
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Ablehnung der Einfuhr von nicht zugelassenen Arzneimitteln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Bremen, 22.03.2007 - 4 K 62/06
- BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 21.06
Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der …
Auszug aus BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07
Dass ein Präparat nach der Neufassung der Definition des Arzneimittels durch die Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 136/34) nicht mehr als sog. Präsentationsarzneimittel angesehen werden kann, ist weder nach Art. 1 Nr. 2 Buchst. a der Neufassung der Richtlinie ersichtlich noch ergibt es sich aus dem vorgenannten allein ein Funktionsarzneimittel betreffenden Beschluss des BVerwG; vielmehr machen die Urteile des BVerwG vom 25. Juli 2007 3 C 21.06 (ZLR 2007, 757), 3 C 23.06 (ZLR 2007, 772) und 3 C 22.06 (ZLR 2008, 80) deutlich, dass das Gericht den Begriff des Präsentationsarzneimittels (Arzneimittel nach Bezeichnung) auch in der Neufassung der Humanarzneimittelrichtlinie enthalten sieht.b) Gleiches gilt hinsichtlich der behaupteten Divergenz zu den Urteilen des BVerwG in ZLR 2007, 757 und 772 sowie in ZLR 2008, 80: In jenen Fällen ging es um als Nahrungsergänzungsmittel angebotene Produkte und um die Frage, ob es sich dabei um Funktionsarzneimittel handelt.
- BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 22.06
Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der …
Auszug aus BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07
Dass ein Präparat nach der Neufassung der Definition des Arzneimittels durch die Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 136/34) nicht mehr als sog. Präsentationsarzneimittel angesehen werden kann, ist weder nach Art. 1 Nr. 2 Buchst. a der Neufassung der Richtlinie ersichtlich noch ergibt es sich aus dem vorgenannten allein ein Funktionsarzneimittel betreffenden Beschluss des BVerwG; vielmehr machen die Urteile des BVerwG vom 25. Juli 2007 3 C 21.06 (ZLR 2007, 757), 3 C 23.06 (ZLR 2007, 772) und 3 C 22.06 (ZLR 2008, 80) deutlich, dass das Gericht den Begriff des Präsentationsarzneimittels (Arzneimittel nach Bezeichnung) auch in der Neufassung der Humanarzneimittelrichtlinie enthalten sieht.b) Gleiches gilt hinsichtlich der behaupteten Divergenz zu den Urteilen des BVerwG in ZLR 2007, 757 und 772 sowie in ZLR 2008, 80: In jenen Fällen ging es um als Nahrungsergänzungsmittel angebotene Produkte und um die Frage, ob es sich dabei um Funktionsarzneimittel handelt.
- BGH, 10.02.2000 - I ZR 97/98
L-Carnitin - Vorsprung durch Rechtsbruch
Auszug aus BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07
a) Es besteht keine Divergenz zu dem BGH-Urteil vom 10. Februar 2000 I ZR 97/98 (ZLR 2000, 375).Eine Divergenz zum BGH-Urteil in ZLR 2000, 375 liegt somit nicht vor.
- EuGH, 28.10.1992 - C-219/91
Strafverfahren gegen Ter Voort
Auszug aus BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07
c) Soweit die Beschwerde unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 28. Oktober 1992 Rs. C-219/91 (EuGHE 1992, I-5485) rügt, dass das FG seine Entscheidung auch auf einen Artikel der Zeitung "..." gestützt hat, ergeben sich ebenfalls keine Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung.c) Es besteht auch keine Divergenz zu dem EuGH-Urteil in EuGHE 1992, I-5485.
- OVG Niedersachsen, 23.03.2006 - 11 LC 180/05
Abgrenzung zwischen Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln; …
Auszug aus BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07
Mit der angefochtenen Sicherstellungsverfügung wird der Klägerin kein einmaliges Tun oder Unterlassen auferlegt; vielmehr hindert sie als ein Dauerverwaltungsakt die Herausgabe der Waren, weshalb auch für die gegen diesen Dauerverwaltungsakt gerichtete Anfechtungsklage die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich ist (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht --OVG-- vom 23. März 2006 11 LC 180/05, Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht --ZLR-- 2006, 721).Der Beschluss des BVerwG bezieht sich auf ein Produkt, welches nach den Feststellungen der Vorinstanz einen pharmakologischen Wirkstoff enthält und somit unter die Definition des Funktionsarzneimittels fallen kann, während die Vorinstanz die Frage, ob sich das Produkt gegenüber dem Verbraucher als Arzneimittel präsentiert, ausdrücklich offengelassen hat (Urteil des Niedersächsischen OVG in ZLR 2006, 721).
- BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 23.06
Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der …
Auszug aus BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07
Dass ein Präparat nach der Neufassung der Definition des Arzneimittels durch die Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 136/34) nicht mehr als sog. Präsentationsarzneimittel angesehen werden kann, ist weder nach Art. 1 Nr. 2 Buchst. a der Neufassung der Richtlinie ersichtlich noch ergibt es sich aus dem vorgenannten allein ein Funktionsarzneimittel betreffenden Beschluss des BVerwG; vielmehr machen die Urteile des BVerwG vom 25. Juli 2007 3 C 21.06 (ZLR 2007, 757), 3 C 23.06 (ZLR 2007, 772) und 3 C 22.06 (ZLR 2008, 80) deutlich, dass das Gericht den Begriff des Präsentationsarzneimittels (Arzneimittel nach Bezeichnung) auch in der Neufassung der Humanarzneimittelrichtlinie enthalten sieht. - BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 38.06
Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf die Abgrenzung der …
Auszug aus BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07
d) Auch der Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 14. Dezember 2006 3 C 38.06 (ZLR 2007, 378), auf den sich die Beschwerde beruft, betrifft keine für den Streitfall maßgeblichen Rechtsfragen. - BFH, 15.06.2001 - VII B 45/01
Beschwerde - Abweisung eines Berichterstatters - Überraschungsentscheidung - …
Auszug aus BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07
Um eine Überraschungsentscheidung handelt es sich, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (Senatsbeschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580;… Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 14. November 2002 XI B 69/02, BFH/NV 2003, 293;… vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591, jeweils m.w.N.). - BFH, 01.07.2003 - III B 94/02
NZB: Recht auf Gehör, Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07
Um eine Überraschungsentscheidung handelt es sich, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (…Senatsbeschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580;… Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 14. November 2002 XI B 69/02, BFH/NV 2003, 293; vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591, jeweils m.w.N.). - BFH, 22.02.2006 - VII B 74/05
Anspruch auf rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07
Auf die wegen Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde der Klägerin hob der beschließende Senat das Urteil gemäß § 116 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück (Senatsbeschluss vom 22. Februar 2006 VII B 74/05, BFH/NV 2006, 1309). - BFH, 14.11.2002 - XI B 69/02
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung; grobes Verschulden …
- FG Bremen, 07.10.2004 - 4 K 195/02
Abgrenzung zwischen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln; Rechtmäßigkeit …
- BFH, 17.05.2022 - VII R 4/19
Nichtannahme einer Zollanmeldung wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz …
Rn. 43 (5) Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 22.04.2008 - VII B 128/07 (BFH/NV 2008, 1557, unter II.1.b) hinsichtlich der Ablehnung einer Zollanmeldung von einer eigenständigen Prüfungsbefugnis des FG in Bezug auf die Frage, ob ein Produkt nach der Verkehrsauffassung als Arzneimittel anzusehen ist, ausgegangen ist, hat er diese Ansicht bereits mit Senatsurteil in BFHE 225, 517, ZfZ 2009, 297 (unter II.2.c) eingeschränkt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".